Rechtsprechung
   BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1689
BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R (https://dejure.org/1999,1689)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R (https://dejure.org/1999,1689)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - B 9 V 23/98 R (https://dejure.org/1999,1689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe - Sonderausstattung - Ausstattungspaket - Verordnungsermächtigung - Ermessen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe - Sonderausstattung - Ausstattungspaket - Verordnungsermächtigung - Ermessen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 17/93
    Auszug aus BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R
    Er macht unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 29. September 1993 (9 RV 12/93 = BSGE 73, 142 ff = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1; 9 RV 17/93; 9/9a RV 13/92 und 9 RV 5 /93) geltend, der schädigungsbedingte Zwang zur Beschaffung sei im vorliegenden Fall nicht nachweisbar; zudem liege keine "Änderung" von Motorfahrzeugen iS von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nrn 1 und 4 BVG vor.

    In seiner bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 29. September 1993 (aaO) hat der Senat einen solchen Mehraufwand allerdings verneint.

    In seinem ebenfalls am 29. September 1993 ergangenen unveröffentlichten Urteil (9 RV 17/93) hatte der Senat über die Bezuschussung eines Mehraufwands für eine Getriebeautomatik zu entscheiden, die im Rahmen eines Ausstattungspakets angeboten worden war, aber nur in der Weise, daß nicht nur die Automatik selbst, sondern auch die übrigen Bestandteile des Pakets (insbesondere die Servolenkung) nicht einzeln erhältlich waren.

  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R
    Er macht unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 29. September 1993 (9 RV 12/93 = BSGE 73, 142 ff = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1; 9 RV 17/93; 9/9a RV 13/92 und 9 RV 5 /93) geltend, der schädigungsbedingte Zwang zur Beschaffung sei im vorliegenden Fall nicht nachweisbar; zudem liege keine "Änderung" von Motorfahrzeugen iS von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nrn 1 und 4 BVG vor.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. September 1993 - 9 RV 12/93 - (BSGE 73, 142, 143 = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1) bezweifelt, ob "die Praxis der Versorgungsverwaltung", Änderungskosten bei Motorfahrzeugen immer dann zu übernehmen, wenn der Beschädigte ein Kfz nach seiner Fahrerlaubnis nur mit besonderen Bedienungseinrichtungen führen kann und darf, eine gesetzliche Grundlage besitzt (vgl insoweit § 31 SGB I).

  • BSG, 29.09.1993 - 9a RV 13/92

    Keine Kostenübernahme für Servolenkung/Getriebeautomatik bei serienmäßiger

    Auszug aus BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R
    Er macht unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 29. September 1993 (9 RV 12/93 = BSGE 73, 142 ff = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1; 9 RV 17/93; 9/9a RV 13/92 und 9 RV 5 /93) geltend, der schädigungsbedingte Zwang zur Beschaffung sei im vorliegenden Fall nicht nachweisbar; zudem liege keine "Änderung" von Motorfahrzeugen iS von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nrn 1 und 4 BVG vor.
  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83

    Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses

    Auszug aus BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R
    Unter diesen Umständen ist auch die vom Kläger erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG), und nicht etwa die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 iVm § 131 Abs. 2 und 3 SGG) als geeigneter Rechtsbehelf anzusehen (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6 Aufl RdNrn 28a, 31, 39 zu § 54; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 S 63; BSGE 57, 127, 133 = SozR 1200 § 48 Nr. 9 S 40).
  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als

    Auszug aus BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R
    Unter diesen Umständen ist auch die vom Kläger erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG), und nicht etwa die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 iVm § 131 Abs. 2 und 3 SGG) als geeigneter Rechtsbehelf anzusehen (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6 Aufl RdNrn 28a, 31, 39 zu § 54; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 S 63; BSGE 57, 127, 133 = SozR 1200 § 48 Nr. 9 S 40).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte

    Bestehen verwaltungsinterne Regelungen, mit denen sich die Beklagte entsprechend bindet, könnte sie nicht ohne Ermessensfehlgebrauch, insbesondere nicht ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) , zu einer Ablehnung der Leistung als Geldleistung gelangen (vgl BSGE 85, 75, 83 = SozR 3-3610 § 27 Nr. 2 RdNr 25).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Bestehen solche verwaltungsinterne Regelungen, mit denen sich der Beklagte in Richtung auf die Gewährung von "Geld" bindet, könnte er nicht ohne Ermessensfehlgebrauch, insbesondere nicht ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz), zu einer Ablehnung der Leistung als Geldleistung gelangen (vgl für eine ähnliche Konstellation BSGE 85, 75, 83 = SozR 3-3610 § 27 Nr. 2) .
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Hierbei kann sich ua ergeben, daß "Kosten" für die selbstbeschaffte Servolenkung bereits deshalb nicht zu übernehmen sind, weil sie beim Kfz des Klägers serienmäßig vorhanden ist (vgl zu der entsprechenden Problematik bei der Orthopädie-Verordnung BSG Urteile vom 29. September 1993 - 9 RV 12/93 - BSGE 73, 142 ff = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 und vom 20. Oktober 1999 - B 9 V 23/98 R - BSGE 85, 75 ff = SozR 3-3100 § 11 Nr. 5).
  • LSG Saarland, 25.02.2003 - L 5 V 16/01

    Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für KfZ-Automatikgetriebe - andere

    Vorausgesetzt wird dabei, dass die Auflagen bzw. Einschränkungen der Fahrerlaubnis auf einer der Heilbehandlung zugänglichen Gesundheitsstörung beruhen, d.h. also entweder auf einem Schädigungsleiden i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 BVG oder aber auf einem Leiden, für das der Beschädigte als Schwerbeschädigter nach § 10 Abs. 2 i.V.m. Abs. 7 und 8 BVG Anspruch auf Heilbehandlung hat (vgl. Urteil des BSG vom 20.10.1999, Az.: B 9 V 23/98 R = BSGE 85, 75 = SozR 3-3610 § 27 Nr. 2).

    Soweit das BSG in einem Urteil vom 29.09.1993 (Az.: 9 RV 12/93 = BSGE 73, 142 = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1) noch bezweifelt hatte, ob die Praxis der Versorgungsverwaltung, Änderungskosten bei Motorfahrzeugen immer dann zu übernehmen, wenn der Beschädigte ein Kfz nach seiner Fahrerlaubnis nur mit besonderen Bedienungseinrichtungen führen kann und darf, eine gesetzliche Grundlage besitze, und insbesondere in Frage gestellt hatte, ob eine solche gesetzliche Grundlage in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BVG gefunden werden könne, hat der 9. Senat des BSG die damals erhobenen Bedenken in der angeführten Entscheidung vom 20.10.1999 (a.a.O. mit ausführlicher Begründung) fallen gelassen und ausgeführt, dass für die in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 OrthV vorgesehene Kostenübernahme für die Sonderausstattung mit einem automatischen Getriebe oder einer ähnlichen Vorrichtung § 24a Buchst. a i.V.m. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BVG eine ausreichende gesetzliche Grundlage enthalte.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 20.10.1999 a.a.O.) stellt ein Automatikgetriebe von vornherein dann keine Sonderausstattung dar, wenn in der betreffenden Fahrzeugklasse ohnehin die Überzahl der Fahrzeuge serienmäßig mit der betreffenden Ausstattung ausgestattet ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. die Urteil vom 29.09.1993 a.a.O., 20.10.1999 a.a.O. und 14.02.2001, Az.: B 9 V 3/00 R) kommt eine Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten im Falle der Anschaffung eines Automatikgetriebes, das nur im Rahmen eines Ausstattungspakets angeboten wird, nur in Betracht, wenn die übrigen Bestandteile des Ausstattungspakets vom Hersteller gegen bezifferten Aufpreis gesondert angeboten werden.

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 3/00 R

    Kostenübernahme für die Ausstattung eines Kfz in der Kriegsbeschädigtenversorgung

    Dementsprechend habe das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 20. Oktober 1999 - B 9 V 23/98 R - in einem vergleichbaren Fall entschieden.

    Mit Urteil vom 20. Oktober 1999 - B 9 V 23/98 R - (vgl BSGE 85, 75 ff) hat der Senat seine Rechtsprechung weiterentwickelt und entschieden, daß §§ 24a, 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BVG für die Praxis der Versorgungsverwaltung eine ausreichende gesetzliche Grundlage bilden, Änderungskosten bei Motorfahrzeugen zu übernehmen, wenn der Beschädigte ein Kfz nach seiner Fahrerlaubnis nur mit besonderen Bedienungseinrichtungen wie zB einem automatischen Getriebe nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 OrthV führen kann und darf (vgl Rundschreiben des BMA vom 27. März 1954, BVBl 1954, 57 sowie zuletzt vom 9. August 1994, BArbBl 1994 Nr. 10, 155, 156 und vom 7. November 1995, BArbBl 1996 Nr. 1, 88).

  • LSG Berlin, 25.01.2005 - L 2 U 19/03

    Erstattung der Kosten für die Ausstattung eines PKW mit einem Automatikgetriebe

    In einem solchen Fall sieht das BSG den Erwerb der Sonderausstattung als durch das Leiden wesentlich bedingt an und hat keine Bedenken, die behindertengerechte Version einem "mit einer Sonderausstattung versehenen Motorfahrzeug" gleichzustellen (BSG, Urteil vom 20. Oktober 1999 - B 9 V 23/98 R =SozR 3-3610 § 27 Nr. 2).

    Dieser Fall ist unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3610 § 27 Nr. 2) demjenigen eines Aufschlags auf den Listenpreis gleichzustellen.

  • LSG Bayern, 10.01.2017 - L 15 VK 14/16

    Unzulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Die von der Klägerin angestrebte Leistung einer Witwenrente gemäß § 38 BVG stellt keine Ermessensleistung dar, sondern eine gebundene Entscheidung, bei der eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1999, Az.: B 9 V 23/98 R); denn es könnte unmittelbar die Leistung begehrt werden (vgl. Keller, a. a. O., § 54, Rdnr. 38 c).
  • LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19

    Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung

    Leistungen des Opferentschädigungsrechts wie eine Versorgungsrente stellen keine Ermessensleistungen dar, sondern basieren auf einer gebundenen Entscheidung, bei der eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1999, B 9 V 23/98 R); denn es kann unmittelbar die Leistung begehrt werden (vgl. Keller, a.a.O., § 54, Rdnr. 38c).
  • LSG Sachsen, 12.11.2003 - L 6 RJ 308/02

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen -

    Später hat es dann eine Kostenübernahme doch gebilligt, wenn die Automatik im Rahmen eines Ausstattungspakets erworben wurde, dessen Elemente auch ohne Automatikschaltung gesondert hätten angeschafft werden können, so dass sich der Preis der Automatikschaltung pauschalisiert aus dem Paketpreis herausrechnen lässt (Urteil vom 20.10.1999, Az. B 9 V 23/98 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2005 - L 5 V 22/04
    aus Ausstattungspaketen ohne weiteres herauszurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1993, SozR 3 - 3100 § 11 Nr. 1 = BSGE 73, 142; BSG, Urteil vom 20. Oktober 1999, SozR 3 - 3610 § 27 Nr. 2 = BSGE 85, 75; BSG, Urteil vom 14. Februar 2001, SozSich 2003, 144).

    Dem Versorgungsträger hingegen verbleibt gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 OrthV die Prüfung der Frage, ob das Schädigungsleiden die Auflagen und Einschränkungen im Führerschein erforderlich macht (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 1999, SozR 3 - 3610 § 27 Nr. 2 = BSGE 85, 75).

  • LSG Hamburg, 19.03.2003 - L 4 V 4/02

    Orthopädieverordnung - Zuschuss zur Beschaffung eines gebrauchten Motorfahrzeuges

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4868/02

    Kostenerstattung bei stationärer Kinderheilbehandlung mit Hotelunterbringung

  • LSG Thüringen, 28.08.2003 - L 5 V 273/02

    Streitigkeit über einen Zuschuss für die Kosten eines automatischen Getriebes

  • SG Kassel, 10.11.2006 - S 2 RA 2243/04
  • LSG Niedersachsen, 27.03.1998 - L 9 V 88/96

    Versorgung - Hilfsmittel - Automatikgetriebe - Ausstattungspaket -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht