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   BSG, 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R   

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https://dejure.org/1998,6519
BSG, 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R (https://dejure.org/1998,6519)
BSG, Entscheidung vom 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R (https://dejure.org/1998,6519)
BSG, Entscheidung vom 27. August 1998 - B 9 V 26/97 R (https://dejure.org/1998,6519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsleistung - Leistungsantrag - Erhöhung von Amts wegen - Verzinsung - Beginn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriegsopfer - Kriegsopferversorgung - Verzinsung eines Nachzahlungsbetrages - Beginn der Verzinzungspflicht - Fälligkeit von Sozialleistungen

  • Judicialis

    SGB I § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsungspflicht für nachzuzahlende Erhöhungsbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 17/91

    Vollständiger Leistungsantrag bei Leistungsfeststellungen von Amts wegen

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in dem vom LSG zitierten und zur Begründung übernommenen Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 17/91 - (SozR 3-1200 § 44 Nr. 4) bereits grundsätzlich entschieden, wann die Verzinsungspflicht beginnt, wenn aufgrund eines Leistungsantrages laufende Leistungen gewährt und dann von Amts wegen über eine Leistungserhöhung zu entscheiden ist: Maßgebend bleibt der ursprüngliche Leistungsantrag.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der

    Diesem Sinn und Zweck entspricht es, die Verzinsung 6 Monate nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen beginnen zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2014 - L 4 U 21/14 zum Beginn der Verzinsungspflicht bei Rechtsänderung nach Antragstellung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 U 21/14

    Nachzahlung einer Versichertenrente - Verzinsungsbeginn - Fälligkeit der Leistung

    Bei Leistungsansprüchen, die erst nach der Antragstellung durch eine Rechtsänderung entstehen, bestimmt der Zeitpunkt der Rechtsänderung den Beginn der Verzinsungspflicht (Lilge, a.a.O., § 44 SGB I Rn. 40; Bigge, a.a.O., Rn. 17; vgl. auch Mrozynski, a.a.O., Rn. 16; BSG Urt. v. 13.10.1983 - 11 RA 49/82 - juris Rn. 15; Urt. v. 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R - juris Rn. 15; Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2004 - L 1 RA 76/00
    Die Überprüfung der vorläufigen Umwertung im Rahmen des § 307b SGB VI hatte grundsätzlich von Amts wegen zu erfolgen, wobei der Beklagten abweichend von Fällen, in denen eine auf Antrag gewährte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt von Amts wegen zu erhöhen ist (vgl. BSG, Urteil v. 27.8.1998 - B 9 V 26/97 R - SozR 3 1200 § 44 Nr. 9), für die Überprüfung kein bestimmter Zeitpunkt, sondern allenfalls eine Frist eingeräumt war (vgl. BSG, Urteil vom 3. August 1999, Az: B 4 RA 50/97 R - BSGE 84, 156 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 7 m.w.N.).

    Die Verzinsung beginnt - auch in diesen Fällen - nach Ablauf einer angemessenen Bearbeitungsfrist, die der Gesetzgeber in § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB VI pauschalierend auf sechs Monate festgelegt hat (BSG, Urteil v. 11.8.1983 - 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238, 240 = SozR 1200 § 44 Nr. 7; vgl. auch BSG, Urteil v. 24.1.1992 - 2 RU 17/91 - SozR 3 1200 § 44 Nr. 4; Urteil v. 27.8.1998 - B 9 V 26/97 R - SozR 3 1200 § 44 Nr. 9; s. auch § 88 Abs. 1 S. 1 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2022 - L 7 AS 1476/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zunächst ist höchstrichterlich - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - geklärt, dass und unter welchen Voraussetzungen Nachzahlungsbeträge zu verzinsen sind (BSG Urteil vom 03.07.2020 a.a.O.; vgl. auch BSG Urteil vom 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R, juris; BSG Urteil vom 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2003 - L 6 KN 8/02

    Beginn der Verzinsung eines Rentennachzahlungsbetrages; Beachtung des Zeitpunkts

    Im vorliegenden Fall war der formularmäßige Antrag vom 16. November 1990 auf alle in Betracht kommenden Leistungen gerichtet und umfasste auch alle später eintretenden Änderungen rechtlicher und tatsächlicher Art (vgl. hierzu BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 9).
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