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   BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R   

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BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R (https://dejure.org/1998,2801)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R (https://dejure.org/1998,2801)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - B 9 V 28/96 R (https://dejure.org/1998,2801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages durch die Ehefrau

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhöhung der Pflegezulage bei arbeitsvertraglicher Pflege durch Ehefrau

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages durch die Ehefrau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schädigungsfolge - Kriegsopfer - Erwerbsfähigkeit - Pflegezulage - Pflichtleistung - Erhöhung - Krankenschwester - Erwerbsunfähigkeitsrente - Ehefrau - Pflege

  • Judicialis

    BVG § 35 Abs 2; ; BVG § 89

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 35 Abs. 2 S. 1
    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Die Zulässigkeit von Pflegearbeitsverhältnissen zwischen Beschädigten und nahen Familienangehörigen unter Einschluß von Ehegatten und Elternteilen (so auch das BMA, Rundschreiben vom 26. Januar 1994 unter Nr. 4 für vor dem 31. März 1990 geschlossene Verträge und Rundschreiben vom 27. Oktober 1994 ; vgl den der Entscheidung BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 zugrundeliegenden Fall) ändert allerdings nichts daran, daß eine sittlich gebotene Pflegetätigkeit zumeist unentgeltlich übernommen werden wird.

    Dafür hat die Rechtsprechung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90 und grundlegend BSGE 74, 275 ff = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) folgende Grundsätze entwickelt: Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, er in den (Haushalts-)"Betrieb" nach Art eines Arbeitnehmers eingegliedert und dementsprechend dem Weisungsrecht des Betriebsinhabers - wenn auch in abgeschwächter Form - unterworfen ist und für seine Arbeit Entgelt bezieht.

    Die geleistete Pflege durch einen Ehegatten oder Elternteil wird jedenfalls dann nicht nur als Erfüllung einer Rechtspflicht nach § 1353 Abs. 1 Satz 1 oder § 1618a BGB anzusehen sein (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; Benz, WzS 1991, 105, 108; BG 1993, 180, 181), wenn der Gesundheitszustand des pflegebedürftigen Beschädigten ein dauerndes Krankenlager und/oder eine ständige Pflege in erheblichem Ausmaß erfordert.

  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Erst wenn feststeht, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, läßt sich auch darüber entscheiden, ob der Beklagte dem Kläger einen erneuten Bescheid über die Gewährung eines Härteausgleichs zu erteilen hat (vgl dazu BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 19/95

    Hilflosigkeit iS. von § 35 Abs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Denn der hauswirtschaftliche Bedarf gehört - anders als in der sozialen Pflegeversicherung (vgl § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI; s dazu Kummer in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 4, Pflegeversicherungsrecht, § 13 RdNrn 70 ff) - nicht zum berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf nach § 35 BVG (vgl zum Ausschluß hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 unter Hinweis auf BSGE 12, 20, 30 f sowie Urteile des Senats vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - und vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 - unveröffentlicht - differenzierend das BMA, Rundschreiben vom 26. Januar 1994 unter Nr. 3).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Dafür hat die Rechtsprechung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90 und grundlegend BSGE 74, 275 ff = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) folgende Grundsätze entwickelt: Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, er in den (Haushalts-)"Betrieb" nach Art eines Arbeitnehmers eingegliedert und dementsprechend dem Weisungsrecht des Betriebsinhabers - wenn auch in abgeschwächter Form - unterworfen ist und für seine Arbeit Entgelt bezieht.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96

    Bewilligung der Pflegezulage nach § 35 BVG (Bundesversorgungsgesetz) auf Dauer -

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Denn der hauswirtschaftliche Bedarf gehört - anders als in der sozialen Pflegeversicherung (vgl § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI; s dazu Kummer in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 4, Pflegeversicherungsrecht, § 13 RdNrn 70 ff) - nicht zum berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf nach § 35 BVG (vgl zum Ausschluß hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 unter Hinweis auf BSGE 12, 20, 30 f sowie Urteile des Senats vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - und vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 - unveröffentlicht - differenzierend das BMA, Rundschreiben vom 26. Januar 1994 unter Nr. 3).
  • LG Berlin, 25.06.1990 - 58 S 86/90

    Kein bzw. ein nur begrenzter Abzug für Eigenersparnis bei der Anmietung eines

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Aus der Erwähnung des "Dritten" in § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG und der "Ehegatten oder Elternteile" in § 35 Abs. 2 Satz 2 BVG läßt sich aber kein Verbot von Pflegearbeitsverträgen zwischen dem pflegebedürftigen Beschädigten und seinen pflegenden Ehegatten oder Elternteilen herleiten (so auch Fehl, ZfS 1992, 129, 130).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88

    Gewährung der Pflegepauschale neben der Erstattung der Aufwendungen für bezahlte

    Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R
    Denn der hauswirtschaftliche Bedarf gehört - anders als in der sozialen Pflegeversicherung (vgl § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI; s dazu Kummer in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 4, Pflegeversicherungsrecht, § 13 RdNrn 70 ff) - nicht zum berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf nach § 35 BVG (vgl zum Ausschluß hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 unter Hinweis auf BSGE 12, 20, 30 f sowie Urteile des Senats vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - und vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 - unveröffentlicht - differenzierend das BMA, Rundschreiben vom 26. Januar 1994 unter Nr. 3).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

    Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Beschädigten und seinem Ehegatten müsse jedoch nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 V, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8) sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine arbeitsvertraglich vereinbarte und entsprechend bezahlte Pflegetätigkeit gegeben sei.

    Nach dem Urteil des BSG vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - seien die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft.

    § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG eröffnet vielmehr ganz allgemein die Möglichkeit, die in Abs. 1 genannten pauschalen Beträge der Pflegezulage zu erhöhen, wenn das Entgelt für arbeitsvertraglich geleistete Pflege diese Beträge überschreitet (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 20) .

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 4.12.1998 bereits darauf hingewiesen, dass die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen sein werden als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft (BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 23).

  • BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Beschädigten und seinem Ehegatten müsse jedoch nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 V, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8) sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine arbeitsvertraglich vereinbarte und entsprechend bezahlte Pflegetätigkeit gegeben sei.

    Nach dem Urteil des BSG vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - seien die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft.

    § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG eröffnet vielmehr ganz allgemein die Möglichkeit, die in Abs. 1 genannten pauschalen Beträge der Pflegezulage zu erhöhen, wenn das Entgelt für arbeitsvertraglich geleistete Pflege diese Beträge überschreitet (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 V, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 20).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 4.12.1998 bereits darauf hingewiesen, dass die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen sein werden als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft (BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 23).

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 3/17 R

    Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden

    Die dafür vorausgesetzte Betreuung durch "Dritte" erfolge bei der Pflege durch Ehegatten oder Elternteile nicht (Abweichung von BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - SozR 3-3100 § 35 Nr. 8) .

    Wie der Senat entschieden hat, begründet auch die aufgrund eines Arbeitsvertrags geleistete Pflege durch Ehegatten oder Eltern einen Anspruch auf Gewährung der erhöhten Pflegezulage im Umfang angemessener Kosten (Senatsurteile vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 20 und vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 44) .

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R

    Pflegezulage - erhöhte Pflegezulage - Blindheit - hilflos - fremde Hilfe -

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "angemessenen Kosten" (vgl BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 18, 23; vgl zur faktischen Sonderstellung Blinder im Recht der Pflegezulage: BSG aaO Nr. 10 S 25, 27 f) bedarf insbesondere im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Beschädigten der Konkretisierung (vgl dazu allg BSG SozR 3100 § 18 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 29.09.2015 - L 15 VK 7/11

    Vertagungsantrag eines unvertretenen Klägers, Bestimmung des Streitgegenstands

    Zudem stünde der Gewährung einer Pflegezulage nach einer höheren Stufe als nach Stufe I auch entgegen, dass ein möglicherweise erhöhter Pflege- und Hilfeaufwand nicht auf Entgeltbasis erbracht worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 04.02.1998, Az.: B 9 V 28/96 R, und vom 02.12.2010, Az.: B 9 V 2/10 R; vgl. auch BVGVwV zu § 35, Nr. 4).
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