Rechtsprechung
BSG, 28.04.1999 - B 9 V 4/98 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Berufsschadensausgleich - Rente - Rentenminderung - Ausfallzeit - Arbeitsunfähigkeit - Altersruhegeld - Einkommensverlust
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufsschadensausgleich - Rente - Rentenminderung - Ausfallzeit - Arbeitsunfähigkeit - Altersruhegeld - Einkommensverlust
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Renten-Berufsschadensausgleich - Ehefrau - Rechtsnachfolgerin - Kriegsbeschädigter - Arbeitsunfähigkeit - Grundrente
- Judicialis
BVG § 30 Abs 4 Sätze 3 und 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Renten-Berufsschadensausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87
Einkommensanrechnung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte
Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 V 4/98 R
Die daraus folgende Eigenständigkeit des Renten-BSchA verbietet es einerseits, die errechnete Rentenminderung durch sonstige Alterseinkünfte zu kompensieren (BSGE 64, 283, 288 = SozR 3100 § 30 Nr. 75;… SozR 3-3100 § 30 Nr. 5), zwingt aber andererseits dazu, eine Rentenminderung selbst dann noch als gesetzlich definierten und ausgleichsfähigen Einkommensverlust anzusehen, wenn sie auf schädigungsbedingt zeitweise gemindertes Einkommen zurückzuführen ist, das auch mit dem geminderten Betrag noch das Vergleichseinkommen eines nicht beschädigten Arbeitnehmers überstiegen hat. - BSG, 26.11.1991 - 9a RV 7/90
Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger …
Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 V 4/98 R
Die daraus folgende Eigenständigkeit des Renten-BSchA verbietet es einerseits, die errechnete Rentenminderung durch sonstige Alterseinkünfte zu kompensieren (…BSGE 64, 283, 288 = SozR 3100 § 30 Nr. 75; SozR 3-3100 § 30 Nr. 5), zwingt aber andererseits dazu, eine Rentenminderung selbst dann noch als gesetzlich definierten und ausgleichsfähigen Einkommensverlust anzusehen, wenn sie auf schädigungsbedingt zeitweise gemindertes Einkommen zurückzuführen ist, das auch mit dem geminderten Betrag noch das Vergleichseinkommen eines nicht beschädigten Arbeitnehmers überstiegen hat. - BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
Rente - Minderung - Berechnung - Berufsschadensausgleich
Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 9 V 4/98 R
Die daraus folgende Eigenständigkeit des Renten-BSchA verbietet es einerseits, die errechnete Rentenminderung durch sonstige Alterseinkünfte zu kompensieren (BSGE 64, 283, 288 = SozR 3100 § 30 Nr. 75;… SozR 3-3100 § 30 Nr. 5), zwingt aber andererseits dazu, eine Rentenminderung selbst dann noch als gesetzlich definierten und ausgleichsfähigen Einkommensverlust anzusehen, wenn sie auf schädigungsbedingt zeitweise gemindertes Einkommen zurückzuführen ist, das auch mit dem geminderten Betrag noch das Vergleichseinkommen eines nicht beschädigten Arbeitnehmers überstiegen hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - L 6 (7) V 31/07
"Normal"- Berufsschadensausgleich und Renten-Berufsschadensausgleich bei …
Das Ausmaß der Minderung wird ermittelt, indem der Rentenberechnung für den Beschädigten Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, die sich ohne Berücksichtigung der Zeiten ergäben, in denen sein Erwerbseinkommen schädigungsbedingt gemindert ist (§ 30 Abs. 4 S. 4 BVG, siehe auch Urteil des BSG vom 28.04.1999, B 9 V 4/98 R = SozR 3-3100 § 30 Nr. 21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2000 - L 6 (10) V 70/96
Gewährung von Rentenberufsschadensausgleich (BSchA) nach § 30 Abs. 3 und Abs. 4 …
Unter Bezugnahme auf diese beiden Entscheidungen hat das BSG am 28.04.1999 (SozR 3-3100 § 30 Nr. 21) erneut klar gestellt, dass die Eigenständigkeit des Renten-BSchA es verbiete, die errechnete Rentenminderung durch sonstige Alterseinkünfte zu kompensieren. - BSG, 25.07.2011 - B 9 V 7/11 B 6 Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Punkt auf das Urteil des BSG vom 28.4.1999 - B 9 V 4/98 R - bezieht, hat sie nicht hinreichend berück- sichtigt, dass sich diese Entscheidung auf einen Beschädigten bezieht (die dortige Klägerin führte nur das Verfahrens ihres verstorbenen Ehemannes weiter), während sie entsprechende Leistungen als Witwe begehrt.