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   BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B   

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https://dejure.org/1999,1316
BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B (https://dejure.org/1999,1316)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B (https://dejure.org/1999,1316)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1999 - B 9 V 42/99 B (https://dejure.org/1999,1316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hirnschädigung mit psychischen und motorischen Störungen als Folge eines anerkannten Impfschadens - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Pflegezulage nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • Judicialis

    SGG § 160a Abs 2; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3; ; SGG § 160a Abs 2 Nr 3; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 209
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B
    In der Sitzungsniederschrift müssen Beweisanträge protokolliert werden oder das Gericht muß sie später im Tatbestand des Urteils wiedergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder -fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 jeweils mwN).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Erklärt ein rechtskundig vertretener Kläger dagegen vorbehaltlos sein Einverständnis mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin (§ 155 Abs. 3 iVm Abs. 4 SGG) und ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG) und stellt er diese Zustimmung anschließend nicht mehr in Frage, muß ihm klar sein, daß das Gericht ohne weitere Sachverhaltsaufklärung entscheiden kann (vgl für das Einverständnis nach § 124 Abs. 2 SGG: Beschlüsse des BSG vom 1. September 1999 - B 9 V 42/99 B - und vom 14. Dezember 1999 - B 13 RJ 219/99 B -).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Bei einem dann erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss ein Beteiligter deutlich machen, dass aus seiner Sicht der Rechtsstreit nicht entschieden werden könne, ohne zuvor den schriftsätzlich beantragten Beweis zu erheben (BSG, Beschluss vom 7. Mai 1998 - B 9 SB 17/98 B; vgl auch BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3).

    Tut er dies nicht, muss sich jedenfalls ein rechtskundig vertretener Beteiligter so behandeln lassen, als hätte sich der Beweisantrag erledigt (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31).

  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Wird ein Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung entschieden, tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f) .

    Jedenfalls einem in der Berufungsinstanz durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten, der vorbehaltlos sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil erklärt, muss klar sein, dass das Gericht ohne weitere Sachaufklärung entscheiden kann (stRspr, zB BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 5) .

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