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   BSG, 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R   

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https://dejure.org/2001,7624
BSG, 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R (https://dejure.org/2001,7624)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R (https://dejure.org/2001,7624)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2001 - B 9 V 6/01 R (https://dejure.org/2001,7624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsverwundung - Schädigungsfolge - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Mündliche Verhandlung - Verfahrensfehler - Kriegsopferversorgung

  • Judicialis

    SGG § 124; ; SGG § 62; ; GG Art 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 124 Abs. 1 § 124 Abs. 2
    Verfahrensmangel der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) aaO entschieden hat, läßt sich wegen des besonderen Rechtswerts der mündlichen Verhandlung das Beruhenkönnen der Entscheidung auf der fehlenden Mündlichkeit in der Regel nicht verneinen (vgl auch Beschluß des Senats vom 14. Februar 2001 - B 9 V 81/00 B).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R
    Zwar stellt es keinen absoluten Revisionsgrund dar, wenn ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit ohne mündliche Verhandlung entscheidet, ohne daß das dafür erforderliche Einverständnis aller Beteiligten vorliegt (vgl BSGE 53, 83 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus BSG, 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R
    Das Unterbleiben der mündlichen Verhandlung ist auf den Inhalt der Entscheidung des LSG insbesondere deswegen möglicherweise von Einfluß gewesen, weil der Kläger gegebenenfalls mit Hilfe eines Dolmetschers hätte Angaben machen können, die das LSG nach Erhebung weiterer Beweise oder - unter Beachtung des auch vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anwendbaren § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (vgl BSGE 65, 123 = SozR 1500 § 128 Nr. 39) - unmittelbar veranlaßt hätten, zumindest vom Vorliegen einer Schädigung des Klägers in den Jahren 1944 bis 1945 auszugehen.
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/09 B
    Wegen des besonderen Rechtswerts der mündlichen Verhandlung lässt sich das Beruhenkönnen der Entscheidung auf der fehlenden Mündlichkeit in der Regel nicht verneinen (vgl BSG aaO; Urteil vom 7. November 2001 - B 9 V 6/01 R, SGb 2002, 382).
  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 440/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Wegen des besonderen Rechtswerts der mündlichen Verhandlung lässt sich das Beruhenkönnen der Entscheidung auf der fehlenden Mündlichkeit in der Regel nicht verneinen (BSG, Urteile vom 11.2.1982 - 11 RA 50/81, BSGE 53, 83, 85 f = SozR 1500 § 124 Nr. 7 S 15 und vom 7.11.2001 - B 9 V 6/01 R - SGb 2002, 382 sowie Beschluss vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/09 B) .
  • BSG, 10.06.2022 - B 5 R 67/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Eine Verletzung des § 124 Abs. 2 SGG ist jedoch kein absoluter Revisionsgrund (vgl BSG Urteil vom 7.11.2001 - B 9 V 6/01 R - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 29.11.2012 - B 14 AS 90/12 B - juris RdNr 7).
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