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   BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R   

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https://dejure.org/2003,3576
BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R (https://dejure.org/2003,3576)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R (https://dejure.org/2003,3576)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R (https://dejure.org/2003,3576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Erstattungsanspruch - Heimpflege - Heimpflegebedürftigkeit - Kausalität - Geldleistung - generalisierte Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Sonderrechtsnachfolge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Heimpflegekosten bei Pflegebedürftigkeit aus schädigungsunabhängigen Gründen; Kausalitätserfordernis zwischen Schädigungsfolgen und Heimpflegebedürftigkeit; Bergrenzung des Erstattungsanspruchs auf Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ...

  • Judicialis

    BVG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heimpflege für hilflose Beschädigte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 42
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Das zitierte Urteil vom 10. Dezember 1975 - 9 RV 162/75 - (BSGE 41, 80, 83 = SozR 3100 § 35 Nr. 2) behandelt nicht den Wechsel von häuslicher Pflege zu Heimpflege.

    Dabei wird es zu beachten haben, dass auch Gesundheitsschäden, die nach der Schädigung und unabhängig von dieser auftreten - so genannte Nachschäden - als Mitursachen der Hilflosigkeit nicht auszuschließen sind, solange die Hilflosigkeit nur wesentlich auf die Kriegsversehrtheit zurückgeht (BSGE 41, 80, 83 = SozR 3100 § 35 Nr. 2).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85

    Anstaltspflege - Kosten - Bekleidung - Erstattung - Ferien - Zuhause

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Bei Heimpflege nach § 35 Abs. 6 BVG handelt es sich zwar nicht um eine Geld- sondern um eine "generalisierte Sachleistung" (vgl BSG, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 9 BV 115/94 - und BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 67).

    Wegen rechtswidriger Ablehnung von Heimpflege verauslagte Aufwendungen sind aber - entsprechend § 18 Abs. 3 und 4 BVG (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 61 f) - zu erstatten.

  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Zu einer zusätzlichen, vom Gesetz nicht ausdrücklich geforderten Kausalitätsprüfung zwingt auch nicht der ungeschriebene Grundsatz, nach dem alle versorgungsrechtlichen Ansprüche davon abhängen, dass die Schädigungsfolgen wesentliche Ursache für einen auszugleichenden Mehraufwand sind (vgl BSGE 73, 142, 143 = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 und BSG SozR 3-3100 § 320 Nr. 16 zur Kontroverse über eine zusätzliche "allgemeine" Kausalitätsprüfung beim Berufsschadensausgleich).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Lässt sich die Pflege außerhalb eines Heims durch Familie, Nachbarn und/oder angestellte Dritte schließlich nicht mehr organisieren, so reagiert das Versorgungsrecht wiederum flexibel: Es übernimmt die Heimkosten, rechnet auf diese Sachleistung aber die Versorgungsbezüge des Beschädigten - weitgehend - an (vgl dazu auch Senatsurteil vom 18. September 2003 - B 9 V 10/02 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 8/96

    Rechtsnatur des Pflegegeldes wegen Schwerpflegebedürftigkeit, Bedeutung des

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Derartige Erstattungsansprüche sind auf Geldleistungen gerichtet (vgl BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 6 für den Anspruch nach § 13 SGB V) und erlöschen mit dem Tode des Berechtigten nur, wenn sie - anders als hier - zu diesem Zeitpunkt weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist (§ 59 Satz 2 SGB I).
  • BSG, 27.10.1994 - 9 BV 115/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Bei Heimpflege nach § 35 Abs. 6 BVG handelt es sich zwar nicht um eine Geld- sondern um eine "generalisierte Sachleistung" (vgl BSG, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 9 BV 115/94 - und BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 67).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Über das schädigungsbedingte "Ob" ist bereits zuvor nach § 35 Abs. 1 BVG entschieden worden, das "Wie" hängt dann - außer von einem Antrag des Beschädigten (vgl dazu BSGE 84, 61, 63 ff = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5) - allein von der Möglichkeit ab, die erforderliche Pflege außerhalb eines Heims sicherzustellen.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Stirbt ein Versicherter in der Zeit ab dem 2.1.2002, gehen seine Kostenerstattungsansprüche wegen Systemmangels (§ 13 Abs. 3 S 1 SGB V; § 15 Abs. 1 SGB IX) vorrangig auf Sonderrechtsnachfolger über (Abgrenzung zu BSG vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R = BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich durch den Tod der Versicherten in der Zeit ab dem 2. Januar 2002, dem Tag des Inkrafttretens des 6. SGGÄndG, auch wesentlich von jenem, der dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 10. Dezember 2003 (vgl BSGE 92, 42 ff = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) zugrunde lag.

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich durch den Tod der Versicherten in der Zeit ab dem 2.1.2002, dem Tag des Inkrafttretens des 6. SGGÄndG, auch wesentlich von jenem, der dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 10.12.2003 (vgl BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) zugrunde lag.
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der

    Der Anspruch auf Kostenerstattung hat somit lediglich eine einmalige Geldleistung zum Gegenstand (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42 RdNr 7 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 13), auch wenn er sich aus diversen Beträgen wegen mehrmaliger Nichterfüllung des Sachleistungsanspruchs zusammensetzt, die im Wege einer Klagehäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden.
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

    Danach wurde die in § 35 Abs. 1 BVG gesetzlich festgelegte pauschale Pflegezulage um den Mehrbetrag erhöht, wenn fremde Hilfe aufgrund eines Arbeitsvertrages geleistet wurde und die dafür aufzuwendenden angemessenen Kosten den Betrag der pauschalen Pflegezulage überstiegen (zur Struktur des § 35 BVG: BSGE 92, 42 RdNr 13 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 19) .
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 3/17 R

    Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden

    Es soll damit einen finanziellen Anreiz für unentgeltliche, neben einer bezahlten Arbeitskraft geleistete Pflege setzen (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42, 45 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 S 20) .

    Pflegen daher Ehegatten oder Eltern den Beschädigten aufgrund eines Arbeitsvertrags, greift das familiäre Privileg nicht für die bezahlte Pflegeperson (Senatsurteil vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42, 45 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 S 20) .

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Sonderrechtsnachfolge - laufende

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich durch den Tod der Versicherten in der Zeit ab dem 2.1.2002, dem Tag des Inkrafttretens des 6. SGGÄndG, auch wesentlich von jenem, der dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 10.12.2003 (vgl BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) zugrunde lag.
  • LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03

    Kosten für die Verabreichung von Insulin im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

    Dieser stellt einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch aus Garantiehaftung (BSGE 73, 271, 274) für verauslagte Aufwendungen (so BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R, abgedruckt in SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) dar.

    Der Anspruch auf Kostenerstattung hat somit lediglich eine einmalige Geldleistung zum Gegenstand (so auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R), auch wenn er sich aus mehreren einmaligen Geldleistungen wegen mehrmaliger Nichterfüllung des Sachleistungsanspruches zusammensetzt, die im Wege einer Klagenhäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 V 7/08

    Kriegsblinder; Heimunterbringung; wesentliche Ursache; Demenz

    (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 V 7/03 R, JURIS-RdNr 15).

    Das Gesetz lässt es mithin genügen, dass der Beschädigte infolge der Schädigung dauernder Pflege iS des § 35 Abs. 1 BVG bedarf und geeignete Pflege sonst - außerhalb eines Heims - nicht sichergestellt werden kann (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 V 7/03 R, JURIS-RdNr 16).

  • BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Danach wurde die in § 35 Abs. 1 BVG gesetzlich festgelegte pauschale Pflegezulage um den Mehrbetrag erhöht, wenn fremde Hilfe aufgrund eines Arbeitsvertrages geleistet wurde und die dafür aufzuwendenden angemessenen Kosten den Betrag der pauschalen Pflegezulage überstiegen (zur Struktur des § 35 BVG : BSGE 92, 42 RdNr 13 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 19).
  • SG Bremen, 10.03.2009 - S 20 V 29/05
    Grundsätzlich sind nach § 35 Abs. 6 BVG die Kosten nicht nur vorübergehender Heimpflege zu übernehmen, wenn nur überhaupt infolge der anerkannten Schädigung ein dauernder Pflegebedarf besteht und eine geeignete Pflege des Beschädigten sonst - außerhalb eines Heims - nicht sichergestellt werden kann (Bundessozialgericht - BSG -, Urt. v. 10.12.2003, Az.: B 9 V 7/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2004 - L 4 KN 1/04
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