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   BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B   

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BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B (https://dejure.org/2017,15848)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B (https://dejure.org/2017,15848)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2017 - B 9 V 89/16 B (https://dejure.org/2017,15848)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 103 SGG, § 62 SGG, § 116 S 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht - Übergehen eines Beweisantrags - substantiierter Beweisantrag - bestimmte Tatsachenbehauptung - Angabe des Beweismittels - konkretes ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassung einer ergänzenden Anhörung eines Gutachters

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht - Übergehen eines Beweisantrags - substantiierter Beweisantrag - bestimmte Tatsachenbehauptung - Angabe des Beweismittels - konkretes ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassung einer ergänzenden Anhörung eines Gutachters

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

    Merkmal eines substantiierten Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN) .

    Im Übrigen fehlt es auch an einer nachvollziehbaren Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könnte, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem materiellen Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

    Die Ausführungen des Klägers enthalten jedoch keine ausreichenden Angaben, denn die Angaben der zu begutachtenden Punkte iS von § 403 ZPO bzw eines konkreten Beweisthemas in dem Beweisantrag ist grundsätzlich nicht entbehrlich (BSG Beschluss vom 9.3.2001 - B 2 U 404/00 B; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dieses aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO) , zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) , oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146) .

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN) .

    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es nicht (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 = NJW 2000, 3590, 3591; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3) .

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Unbestimmte bzw unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (vgl BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - NZS 2012, 230; BSG Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B - BeckRS 2010, 65789 = Juris RdNr 12) .
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Unbestimmte bzw unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (vgl BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - NZS 2012, 230; BSG Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B - BeckRS 2010, 65789 = Juris RdNr 12) .
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Darüber hinaus kann die gerügte Verletzung des Fragerechts nach § 116 S 2 SGG, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO zudem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, weil jedem Beteiligten das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl BSG Beschluss vom 9.12.2010 - B 13 R 170/10 B - Juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Das LSG ist als letztinstanzliche Tatsacheninstanz zudem nur dann einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, wenn es sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine unzureichende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es nicht (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 = NJW 2000, 3590, 3591; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

    Auszug aus BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B
    Insoweit hätte es des klägerseitigen Vortrags bedurft, weshalb nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden haben soll (vgl Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG , SGb 2007, 328, 332 zu RdNr 188 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B - mwN) .
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Bayern, 27.02.2002 - L 2 U 404/00

    Subjektive Verletzungsverschlimmerung; Begriff und Voraussetzungen eines

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B

    Rückwirkende Feststellung eines Grades der Behinderung

    a) Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl zB Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Merkmal eines substantiierten Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Das LSG ist als letztinstanzliche Tatsacheninstanz zudem nur dann einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, wenn es sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Darüber hinaus kann die gerügte Verletzung des Fragerechts nach § 116 S 2 SGG, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, weil jedem Beteiligten das Recht zusteht, den Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 9.12.2010 - B 13 R 170/10 B - Juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 3/22 B

    Anspruch auf Opferentschädigung; Verfahrensrüge im

    Unbestimmte oder unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Insoweit hätte es des klägerseitigen Vortrags bedurft, weshalb nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 28.11.2022 - B 9 SB 28/22 B

    Entziehung eines festgestellten Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung

    Unbestimmte bzw unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (BSG Beschluss vom 15.6.2022 - B 9 SB 10/22 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 7) .

    Darüber hinaus hat der Kläger auch nicht substantiiert aufgezeigt, dass und warum sich das LSG ausgehend von seiner materiellen Rechtsauffassung hätte gedrängt fühlen müssen, auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet weiteren Beweis zu erheben (vgl BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 15.06.2022 - B 9 SB 10/22 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Nur dies versetzt die Vorinstanz in die Lage, die Entscheidungserheblichkeit eines Antrags zu prüfen und ggf seine Ablehnung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ausreichend zu begründen (BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Die bloße Darstellung, weshalb aus seiner Sicht weitere Ermittlungen auf psychosomatischem Fachgebiet erforderlich gewesen wären, entspricht diesem Erfordernis nicht (vgl BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 30.08.2022 - B 9 SB 17/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Jedoch können die für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung des § 103 SGG nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG geltenden Einschränkungen auch nicht durch die Berufung auf die vermeintliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör umgangen werden (vgl BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 18.5.2016 - B 5 RS 10/16 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B

    Voraussetzungen einer Sozialversicherungspflicht; Grundsatzrüge im

    Im Übrigen wäre für die Rüge des rechtlichen Gehörs auch darzulegen, dass die Klägerin ihrerseits alles getan hat, um sich insoweit Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl etwa BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 23.04.2020 - B 9 V 56/19 B

    Beschädigtenversorgung wegen eines Impfschadens

    Unbestimmte bzw substantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 12.12.2019 - B 5 R 148/19 B - juris RdNr 6 ).
  • BSG, 03.02.2020 - B 13 R 234/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Das Durchdringen mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs scheitert insoweit im Übrigen auch daran, dass die Klägerin nicht darlegt, ihrerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 03.12.2019 - B 13 R 137/18 B

    Früherer Beginn einer Erwerbsminderungsrente

    Voraussetzung für den Erfolg einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist es aber, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen ( BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 10).
  • BSG, 27.01.2022 - B 2 U 158/21 B

    Beweisanforderungen bei einem Wegeunfall; Verfahrensrüge im

  • BSG, 11.10.2019 - B 9 SB 80/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • BSG, 19.08.2021 - B 9 SB 26/21 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung Verfahrensrüge im

  • BSG, 22.02.2022 - B 8 SO 36/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die Pflicht

  • BSG, 19.08.2021 - B 9 SB 14/21 B

    Entziehung eines Merkzeichens H Verfahrensrüge im

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