Rechtsprechung
   BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3615
BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B (https://dejure.org/2001,3615)
BSG, Entscheidung vom 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B (https://dejure.org/2001,3615)
BSG, Entscheidung vom 08. August 2001 - B 9 VG 1/01 B (https://dejure.org/2001,3615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von

    Auszug aus BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B
    Das richterliche Ermessen reduziert sich jedoch ua dann "auf Null", wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vom Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 12 mwN).

    Denn jedenfalls wird eine wiederholte Vernehmung in entsprechender Anwendung des § 398 Abs. 1 ZPO dann geboten sein, wenn es wegen Widersprüchlichkeit der Zeugenaussagen auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen ankommt und sie - wie hier - zB vor einem Strafgericht ausgesagt haben (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998, aaO).

  • BSG, 06.06.1989 - 12 BK 1/89

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B
    Geht es darum, ob bereits gerichtlich vernommene Zeugen nochmals gehört werden müssen, liegt die Entscheidung darüber grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts (§§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 SGG iVm § 398 Abs. 1 Zivilprozeßordnung ; vgl BSG SozR 1750 § 398 Nr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl 2001, § 398 RdNr 1 - 4).
  • LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09

    Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG

    Der Senat geht jedoch mit dem BSG (vgl. Beschluss vom 08.08.2001, Az.: B 9 VG 1/01 B) davon aus, dass Zeugen persönlich einzuvernehmen sind, wenn die Aussagen einzelner oder mehrerer Zeugen zum Tathergang anders als vom Straf- oder Zivilgericht gewertet werden können, weil sie widersprüchlich sind und daher dies im Einzelnen herauszuarbeiten ist, wobei auch auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen einzugehen ist, die widersprüchliche Aussagen gemacht haben.
  • BSG, 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen

    Ausnahmen gelten, wenn die inhaltliche Richtigkeit der Aussage substantiiert bestritten wird (BFH Beschluss vom 24.9.2013 - XI B 75/12) oder Glaubwürdigkeitsaspekte von Bedeutung sind (vgl BSG SozR 3-1500 § 117 Nr. 1).
  • BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Vielmehr ist darüber hinaus im Einzelnen unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung "darzulegen", dh näher darauf einzugehen (BSG Beschluss vom 19. August 1999 - B 2 U 57/99 B - veröffentlicht in JURIS mwN), weshalb die bereits ins Feld geführte Argumentation nicht zutrifft und eine weitere höchstrichterliche Klärung erforderlich erscheint (vgl BSG Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 34 mwN; Kummer, aaO, RdNr 146 mwN).
  • BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Arbeitslosigkeit - kurzzeitige

    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 34 S 70 mwN) .
  • LSG Hessen, 16.02.2022 - L 4 KA 59/19

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen

    Das richterliche Ermessen reduziert sich nur u.a. dann "auf Null", wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vom Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (vgl. hierzu: Bundessozialgericht, Beschluss vom 13. August 2015, B 9 V 13/15 B, zitiert nach juris unter Verweis auf Bundessozialgericht, Beschluss vom 8. August 2001, B 9 VG 1/01 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.11.2015 - B 9 V 49/15 B
    Der Beschwerdebegründung lässt sich nicht entnehmen, wieso der anwaltlich vertretene Kläger nicht mit einer vom SG abweichenden Beweiswürdigung rechnen musste, nachdem das LSG zur Wahrung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG, vgl hierzu BSG Beschluss vom 8.8.2001 - B 9 VG 1/01 B - SozR 3-1500 § 117 Nr. 1) eigens die Mutter des Klägers ein weiteres Mal vernommen hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - L 18 AL 20/15

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Beweiserhebung - Verwertung von

    Lediglich in dem - hier nicht vorliegenden - Fall, in dem es darum geht, ob bereits gerichtlich vernommene Zeugen nochmals gehört werden müssen, liegt die Entscheidung darüber grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts (§§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 SGG iVm § 398 Abs. 1 ZPO; vgl BSG SozR 1750 § 398 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 VG 1/01 B = SozR 3-1500 § 117 Nr. 1).
  • BSG, 06.12.2010 - B 11 AL 54/10 B
    4 Soweit die Klägerin darüber hinaus sinngemäß einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG, vgl BSG SozR 3-1500 § 117 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 7.9.2004 - B 2 U 2/04 B; BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 7 mwN) rügen sollte, weil das LSG die Zeugenaussage des Ehemanns in ihr Gegenteil verkehrt habe, ohne ihn selbst noch einmal als Zeugen zu hören, fehlt jedenfalls eine ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem die Entscheidung des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 65/10 B
    Um deutlich zu machen, dass es auf deren Vernehmung als Zeugen durch das LSG und deren Glaubwürdigkeit ankam, hätte er dartun müssen, welche entscheidungserhebliche(n) Bekundung(en) mit seinem Vortrag nicht in Einklang stehen (vgl BSG SozR 3-1500 § 117 Nr. 1 S 2 ff).
  • BSG, 20.07.2021 - B 2 U 8/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Recht eines inhaftierten

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat ( BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 34 mwN) .
  • BSG, 29.04.2008 - B 4 RS 126/07 B
  • BSG, 07.09.2010 - B 8 SO 68/10 B
  • BSG, 28.02.2012 - B 11 AL 105/11 B
  • BSG, 10.11.2010 - B 2 U 213/10 B
  • BSG, 16.12.2008 - B 5 R 462/08 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht