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   BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R   

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https://dejure.org/2004,3083
BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R (https://dejure.org/2004,3083)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R (https://dejure.org/2004,3083)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2004 - B 9 VG 2/04 R (https://dejure.org/2004,3083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Blindengeld - Landesblindengeld - gleichartige Leistung - Führzulage - Kleiderverschleißpauschale - Pflegezulage - Sozialleistung - entsprechende Leistung - Zweckidentität - Doppelleistungsverbot - Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen - Erstattung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassen des Zusammentreffens von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Sozialleistungen im Geltungsbereich des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) - Erfüllungsfiktion bei Bestehen eines Erstattungsanspruches des berechtigten Leistungsträger gegen den zur Leistung ...

  • Judicialis

    LBliGG § 2 Abs 1; ; LBliGG § 6 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsansprüche beim Landesblindengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 93, 290
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    a) Der Beigeladene macht geltend, das Berufungsurteil beruhe auf der Verletzung einer Vorschrift, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk des LSG hinaus erstreckt (§ 162 SGG; vgl dazu neuerdings BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 20/03 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) ist in seiner Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Landesgesetzgeber die Regelungen des SGB X auf Rechtsmaterien des Landes erstrecken kann, ohne die Frage nach der Legitimation aufzuwerfen (vgl zB Urteil vom 18. Februar 2004, - B 10 EG 10/03 R -, SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 7 SF 1/03 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • VG Hamburg, 19.12.2000 - 5 VG 3662/96
    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Das LSG bezieht sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2000, - 5 VG 3662/96 - (NordÖR 2001, 202), nach dessen Begründung es den Grundsätzen des Föderalismus und der Länderhoheit über die Gesetzgebung widerspricht, die Regelungen der §§ 102 ff SGB X "einseitig" über das Landesrecht für anwendbar zu erklären, wenn damit ein anderes Bundesland verpflichtet werden soll (ebd S 202); damit verschaffe sich der Landesgesetzgeber mittels einer landesrechtlichen dynamischen Verweisung auf das SGB X selbst einen Zugriff (Erstattungsanspruch) auf die Leistung des anderen Bundeslandes.
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) ist in seiner Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Landesgesetzgeber die Regelungen des SGB X auf Rechtsmaterien des Landes erstrecken kann, ohne die Frage nach der Legitimation aufzuwerfen (vgl zB Urteil vom 18. Februar 2004, - B 10 EG 10/03 R -, SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 7 SF 1/03 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Durch § 6 Abs. 2 Satz 1 LBliGG ist nun die entsprechende Anwendung des SGB X auf das Blindengeld landesrechtlich angeordnet (insoweit unterscheidet sich diese Fallgestaltung von der bei Geltung des Beihilferechts; vgl dazu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3: "Leistungsträger" verneint, weil keine Sozialleistungen iS des SGB).
  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Insbesondere ist hier nicht fraglich, dass institutionell gleichrangige Sozialleistungsträger beteiligt sind (vgl dazu BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 12).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Dieser Charakter wird durch § 35 Abs. 1 Satz 5 BVG, wonach Blinde mindestens die Pflegezulage nach Stufe III erhalten, nicht in Frage gestellt; die pauschalierte Annahme eines erhöhten Pflegebedarfs widerlegt nicht den Charakter einer Mehraufwandsentschädigung, sondern bestätigt diesen gerade (vgl zur Abgrenzung von Mehraufwandsentschädigung und so genannter "immaterieller Funktion" von Beschädigtengrundrente und Schwerstbeschädigtenzulage: Senatsurteil vom 12. Juni 2003, SozR 4-3100 § 84a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Die Entscheidung über die Verwendung des Nachzahlungsbetrages betrifft zugleich das Recht des Beigeladenen auf Erstattung: Ihre Rechtskraft müsste er sich - ungeachtet der verschiedenen Streitgegenstände bei Erstattungs- und Leistungsanspruch - entgegenhalten lassen, wenn er insoweit vom Beklagten Erstattung fordert (vgl BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13 S 17, 19; SozR 1300 § 104 Nr. 7 S 12, 23 f: "Einwendung").
  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 44/83

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R
    Die Entscheidung über die Verwendung des Nachzahlungsbetrages betrifft zugleich das Recht des Beigeladenen auf Erstattung: Ihre Rechtskraft müsste er sich - ungeachtet der verschiedenen Streitgegenstände bei Erstattungs- und Leistungsanspruch - entgegenhalten lassen, wenn er insoweit vom Beklagten Erstattung fordert (vgl BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13 S 17, 19; SozR 1300 § 104 Nr. 7 S 12, 23 f: "Einwendung").
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Für den Bereich des Opferentschädigungsrechts hat der 9. Senat es als selbstverständlich erachtet, dass die Mitteilung eines Sozialleistungsträgers an einen Leistungsberechtigten, in welcher Höhe eine zunächst vorläufig einbehaltene Nachzahlung unter Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen Dritter an ihn ausgekehrt werde, Regelungscharakter aufweise (vgl BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R - BSGE 93, 290 = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1, RdNr 19) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Entsprechende Anrechnungsregelungen sind in §§ 66, 72 SGB XII sowie in § 3 LBlindG enthalten; sämtliche Vorschriften dienen dazu, Doppelleistungen bei Zweckidentität und Gleichartigkeit der Leistungen auszuschließen (vgl. BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S. 4; BSGE 93, 290, 294 f. = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1; BVerwGE 88, 86, 90; 92, 220, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 16 A 292/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Blindengeld

    Zum (verneinten) Sozialleistungscharakter landesrechtlicher Bestimmungen mit sozialer Zielsetzung (Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz) vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 22.8.2007 - 16 A 2203/05 -, juris; vgl. auch im Hinblick auf die Anwendung der §§ 103 und 107 SGB X auf das landesrechtliche Blindengeld in Sachsen-Anhalt BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R -, BSGE 93, 290 = FEVS 57, 145.

    So BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R -, BSGE 93, 290 = FEVS 57, 145.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06

    Nachzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung - Erstattungsanspruch des Trägers

    Er ist vielmehr auf den Weg der Auseinandersetzung mit dem endgültigen Leistungsträger zu verweisen, in dessen Rahmen die Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs zu überprüfen sind (vgl. hierzu nur BSG SozR 3-1300 § 104 Nrn. 3 und 9; BSGE 93, 290 ff. = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07

    Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine

    Zum einen ist die Gestaltung öffentlich-rechtlicher Sozialleistungen nicht allein dem Bund vorbehalten (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2004 - B 9 VG 2/04 R -, BSGE 93, 290, Rz. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 7 AL 203/09

    Rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Erstattungsanspruch des

    Die Entscheidung des SG über die Verwendung des Insolvenzgelds betrifft damit zugleich auch den möglichen Erstattungsanspruch der Beigeladenen, den diese gegebenenfalls in einem späteren Verfahren gegen die Beklagte geltend machen wird (so auch BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R -, SozR 4-1300 § 107 Rdnr. 8 zu einer gleichgelagerten Konstellation).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 2919/03

    Anrechnung der Pflegezulage III für Kriegsblinde auf landesrechtliches

    auch BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R -, BSGE 93, 290 = FEVS 57, 145; ebenso für die entsprechende Vorschrift des § 67 Abs. 1 BSHG: Brühl, in: BSHG, Lehr- und Praxiskommentar, 6. Aufl. § 67 Rn. 2; Gottschick/Giese, BSHG, Kommentar, 9. Aufl., § 67 Rn. 3; Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker, BSHG, Loseblatt-Kommentar, Stand: Juni 2003, § 67 Rn. 3; W. und H. Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl., § 67 Rn. 8.
  • LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 SO 130/15

    Übernahme von Kosten häuslicher Krankenpflege zur Gabe von Augentropfen in einer

    Anders verhält es sich bei rechtlich zwingenden Konsequenzen eines Urteils; diese vermögen eine materielle Beschwer zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R - juris RdNr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 11 AS 935/13
    Jedoch sind die Ansprüche und Einwendungen des Klägers nicht im Verhältnis zu dem Beklagten als dem Sozialleistungsträger geltend zu machen, der den Erstattungsanspruch gegenüber dem vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltend gemacht hat; Rechtsschutz ist im Verhältnis zu dem vorrangig verpflichteten Leistungsträger (hier also der DRV Bund) zu suchen (vgl. hierzu erneut die bereits vom SG zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts - BSG - vom 8. August 1990 - 11 RAr 79/88 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 3; vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 9; vom 11. November 2004 - B 9 VG 2/04 R = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1; sowie das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 1. Februar 2007 - L 7 SO 1253/06); dies hat vorliegend der Kläger auch bereits in dem noch anhängigen Verfahren L 2 R 494/13, zu dem der Beklagte beigeladen ist, getan.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2013 - L 11 AS 1426/12
    Das SG hat insbesondere zutreffend darauf hingewiesen, dass Ansprüche - wie sie hier vom Kläger geltend gemacht werden - nicht im Verhältnis zu dem Sozialleistungsträger geltend zu machen sind, der den Erstattungsanspruch gegenüber dem vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltend gemacht hat, sondern Rechtsschutz im Verhältnis zu dem vorrangig verpflichteten Leistungsträger zu suchen ist (vgl. hierzu erneut die bereits vom SG zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts - BSG - vom 8. August 1990 - 11 RAr 79/88 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 3; vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 9; vom 11. November 2004 - B 9 VG 2/04 R = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1; sowie das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 1. Februar 2007 - L 7 SO 1253/06).
  • LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 1 KR 228/18
  • SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09

    Sozialhilfe - aufstockende Gewährung von Blindenhilfe zum Landesblindengeld -

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