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   BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R   

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BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R (https://dejure.org/1999,1970)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R (https://dejure.org/1999,1970)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - B 9 VG 5/98 R (https://dejure.org/1999,1970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung - Härteausgleich - Brautversorgung - besondere Härte - Analogie - Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsanspruch einer Witwe eines durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff getöteten Opfers - Geltendmachung eines Anspruchs auf Witwenrente bei Vorliegen einer Eheschließung - Geltendmachung eines Anspruchs auf Witwenrente bei nicht verheirateten ...

  • Judicialis

    OEG § 1 Abs 8; ; BVG § 38; ; BVG § 89; ; BVG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Gewaltopferentschädigung für Partner in einer nichtehelichenLebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Die Gerichte sind in diesem Fall befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter den veränderten Umständen "Recht" iS des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) ist (vgl hierzu BVerfGE 82, 6, 11 f).

    Durch Art. 2 Abs. 1 GG ist zwar die nichteheliche Lebensgemeinschaft unter den Schutz des GG gestellt (vgl BVerfGE 87, 234, 267 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfGE 82, 6, 16); dies bedeutet aber nicht, daß die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vorteile beanspruchen können, die Eheleuten zum Schutz der Ehe zuerkannt werden.

  • BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90

    Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Denn nur durch die Eheschließung können Unterhaltsansprüche begründet werden, die durch die Witwenrente ersetzt werden sollen (so BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 1 S 2).

    Der erkennende Senat hat dazu bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 1991 (SozR 3-3100 § 89 Nr. 1) ausgeführt: Zum gewaltsamen Tod des Partners müsse ein weiterer entschädigungsrechtlich erheblicher Umstand hinzukommen, der die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehindert habe, die Ehe zu schließen.

  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Familienrechtliche Begriffe haben auch im Sozialleistungsrecht in der Regel denselben Inhalt wie im bürgerlichen Recht (vgl hierzu entsprechend BVerfG NJW 1993, 3316; Urteil des 4. Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 - = NJW 1995 S 3270 f).

    Sachlicher Differenzierungsgrund ist insofern Art. 6 Abs. 1 GG, der nicht jede Lebensgemeinschaft, sondern nur die nach der geltenden Rechtsordnung rechtsgültig geschlossene Ehe schützt (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1994, aaO; BVerfGE 62, 323, 330 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6; zum Schutz der Familien, bestehend aus Eltern und Kind bzw Vater oder Mutter und Kind, vgl BVerfGE 45, 104, 123; 56, 363, 382).

  • BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Witwenversorgung für Verlobte im Wege

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Er sieht sich in seiner Rechtsauffassung auch dadurch bestätigt, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 24. April 1991 nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß vom 11. September 1992 - 1 BvR 1208/91 - FamRZ 1993, 1404 f).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Sachlicher Differenzierungsgrund ist insofern Art. 6 Abs. 1 GG, der nicht jede Lebensgemeinschaft, sondern nur die nach der geltenden Rechtsordnung rechtsgültig geschlossene Ehe schützt (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1994, aaO; BVerfGE 62, 323, 330 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6; zum Schutz der Familien, bestehend aus Eltern und Kind bzw Vater oder Mutter und Kind, vgl BVerfGE 45, 104, 123; 56, 363, 382).
  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Ob der Staat im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG und damit im Rahmen des Schutzes der Familie verpflichtet ist, Härteausgleich zu gewähren, wenn der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Tod des die Kinder erziehenden Partners von einer Erwerbstätigkeit absieht, um die gemeinsamen Kinder während der ersten Lebensjahre selbst zu betreuen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12 S 67), läßt der Senat ausdrücklich offen.
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Familienrechtliche Begriffe haben auch im Sozialleistungsrecht in der Regel denselben Inhalt wie im bürgerlichen Recht (vgl hierzu entsprechend BVerfG NJW 1993, 3316; Urteil des 4. Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 - = NJW 1995 S 3270 f).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Sachlicher Differenzierungsgrund ist insofern Art. 6 Abs. 1 GG, der nicht jede Lebensgemeinschaft, sondern nur die nach der geltenden Rechtsordnung rechtsgültig geschlossene Ehe schützt (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1994, aaO; BVerfGE 62, 323, 330 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6; zum Schutz der Familien, bestehend aus Eltern und Kind bzw Vater oder Mutter und Kind, vgl BVerfGE 45, 104, 123; 56, 363, 382).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Durch Art. 2 Abs. 1 GG ist zwar die nichteheliche Lebensgemeinschaft unter den Schutz des GG gestellt (vgl BVerfGE 87, 234, 267 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfGE 82, 6, 16); dies bedeutet aber nicht, daß die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vorteile beanspruchen können, die Eheleuten zum Schutz der Ehe zuerkannt werden.
  • BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72

    Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige

    Auszug aus BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. August 1973 (BSGE 36, 143) ergebe sich, daß Voraussetzung für den Begriff der besonderen Härte der Nachweis eines ernsthaften Verlöbnisses, die Absicht, den Verlobten alsbald zu heiraten, und die Vereitelung der Heirat durch ein Kriegsereignis seien.
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Rechtspolitische Zielsetzung des § 1 Abs. 8 OEG iVm §§ 38, 43 BVG ist der Ersatz des ehelichen Unterhaltsanspruchs bei Verlust des Ehepartners durch eine kriminelle Gewalttat (vgl Senatsurteil vom 28. Juli 1999, SozR 3-3100 § 38 Nr. 3 Seite 6).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99

    Keine Gewährung von Witwenversorgung nach dem OEG im Falle einer kinderlosen

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 1999 - B 9 VG 5/98 R -,.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - L 10 VS 42/98

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Denn auch insoweit haftet der Staat, weil er eine entsprechende Straftat nicht verhindern konnte (BSG vom 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2000 - L 7 VG 27/98

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Rechtspolitische Zielsetzung der Regelung des § 1 Abs. 8 OEG i. V. m. §§ 38, 47 BVG ist der Ersatz des durch die Eheschließung entstandenen Unterhaltsanspruches bei Verlust eines Ehepartners infolge krimineller Gewalt (vgl. BSG Urteil vom 28.07.1999, B 9 VG 5/98 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - L 7 V 54/99

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Somit scheidet eine Verantwortlichkeit des Staates unter dem Gesichtspunkt des Vertretenmüssens wie bei der Brautversorgung aus (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1999, B 9 VG 5/98 R; Urteil vom 24.04.1991, 9a RVg 2/90).
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