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   BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R   

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https://dejure.org/1999,4307
BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R (https://dejure.org/1999,4307)
BSG, Entscheidung vom 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R (https://dejure.org/1999,4307)
BSG, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - B 9 VJ 1/97 R (https://dejure.org/1999,4307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter Auslandsaufenthalt - Soldat - Härteausgleich - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Härteausgleich - Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz - Impfentschädigung - Impfentschädigung bei Impfung im Ausland - Auslandsimpfung - Zwangsimpfung - Impfschaden - Impfentschädigung als Härteausgleich - Frühkindliche Hirnschädigung

  • Judicialis

    BSeuchG § 54 Abs 3 Satz 2; ; BVG § 89 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Impfschaden bei im Ausland vorgenommener Schutzimpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81

    Impfgeschädigung; Versagung einer Entschädigung; Besondere Härte;

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Das hat der MAGS unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 54, 202 = SozR 3850 § 54 Nr. 2) abgelehnt, weil der Gesetzgeber Auslandsimpfungen grundsätzlich von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen habe und dieser Fall nicht zu den im Gesetz geregelten Ausnahmen zähle.

    Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1982 - 9a/9 RVi 4/81 - (BSGE 54, 202 = SozR 3850 § 54 Nr. 2) ausführlich begründet, weshalb es nach den eine Impfentschädigung rechtfertigenden Grundsätzen der Verursachung und Nutznießung nicht unbillig ist, daß Auslandsimpfungen in der Regel nicht zu Versorgungsansprüchen wegen der Folgen dadurch erlittener Schäden führen.

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Ob eine besondere Härte vorliegt, ist an dem Tatbestand zu messen, auf dem der geltend gemachte Anspruch im Regelfall beruht, für den aber wenigstens eine gesetzliche Voraussetzung fehlt (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1).

    Wegen dieser Krankheiten lagen nach dem genannten RdErl uneingeschränkte Impfempfehlungen vor, so daß die gesamte Maßnahme einschließlich des Schutzes gegen die möglicherweise nicht von der Empfehlung umfaßte Krankheit nicht mehr allein dem privaten Risikobereich zugerechnet werden kann (vgl BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1).

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R

    Erziehungsgeldanspruch - Arbeitslosengeldbezug - befristete Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Der Senat hat auch geprüft, ob er - gegen den Willen des Gesetzgebers - die Härtefallregelung des § 89 BVG verfassungskonform anwenden muß (s dazu BVerfGE 65, 116, 125, 128f; 80, 286, 293 ff; BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Es ist nicht zu erkennen, welcher vergleichbaren Gruppe von Begünstigten gegenüber die durch empfohlene oder abverlangte Impfungen im Ausland geschädigten Soldaten (oder deren Angehörige) willkürlich benachteiligt sein sollen (vgl zum Opferentschädigungsrecht Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 -, USK 9663).
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Ob eine besondere Härte in diesem Sinne besteht, haben die Gerichte als Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung der Verwaltung regelmäßig in vollem Umfang zu überprüfen (vgl zuletzt BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3 mwN).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Der Senat hat auch geprüft, ob er - gegen den Willen des Gesetzgebers - die Härtefallregelung des § 89 BVG verfassungskonform anwenden muß (s dazu BVerfGE 65, 116, 125, 128f; 80, 286, 293 ff; BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87

    Begriff der "rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung"

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Insoweit besteht keine planwidrige Regelungslücke, die durch die Rechtsprechung geschlossen werden könnte (vgl dazu BSGE 60, 176, 178; = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSGE 63, 246, 250 = SozR 2400 § 25 Nr. 1).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Zu diesem Ergebnis kommt der Senat, indem er sich auf mögliche Gleichheitsverletzungen im Impfentschädigungssystem beschränkt (vgl zur Systemgerechtigkeit: Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl 1995, 190), also nur prüft, ob das Verbot willkürlicher Differenzierung oder Gleichsetzung in diesem System beachtet, oder ob der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Prinzipien abgewichen ist (vgl dazu BSGE 78, 51, 56 = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 13, 31).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Der Senat hat auch geprüft, ob er - gegen den Willen des Gesetzgebers - die Härtefallregelung des § 89 BVG verfassungskonform anwenden muß (s dazu BVerfGE 65, 116, 125, 128f; 80, 286, 293 ff; BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
    Insoweit besteht keine planwidrige Regelungslücke, die durch die Rechtsprechung geschlossen werden könnte (vgl dazu BSGE 60, 176, 178; = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSGE 63, 246, 250 = SozR 2400 § 25 Nr. 1).
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RVi 2/88

    Besondere Härte im Sinne des § 89 BVG

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R

    Erziehungsgeld, Einkommensberechnung bei voraussichtlichem Einkommen

    Das Gesetz enthält keine planwidrige Regelungslücke, die durch die Rechtsprechung geschlossen werden müßte (vgl zB BSG SozR 3-3850 § 51 Nr. 1 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 VS 52/98

    Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Wege des Härteausgleichs;

    Ergänzend ist zu dem geltend gemachten Anspruch auf Versorgung nach dem BVG im Wege des Härteausgleichs gemäß § 89 BVG, den das SG ebenfalls zu Recht verneint hat, noch folgendes auszuführen: Ein Härteausgleich setzt vom Gesetzgeber nicht bedachte Umstände des Einzelfalles voraus, deretwegen die Auswirkung der Gesetzesanwendung dem Zweck der begehrten, aber als Regelleistung ausgeschlossenen und deshalb abgelehnten Versorgung mit dem Ergebnis widerspricht, daß dies besonders unbillig ist (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 03.02.1999 - Az.: B 9 VJ 1/97 R - Urteil vom 18.06.1996 - Az.: 9 RV 6/94 - in: BSGE 78, 265 ff).
  • LSG Sachsen, 08.07.2003 - L 6 VJ 1/03
    Bei unmittelbarem Impfzwang (zum nur "mittelbaren" vgl. BSG SGb 2000, 482) bestand beispielsweise für einen Soldaten des zweiten Weltkriegs grundsätzlich nebeneinander der Anspruch nach dem BVG und nach dem mit Rückwirkung ausgestatteten (BR-Drucks 402/78 zu Nr. 43) ab dem 01.01.1962 geltenden Bundesseuchengesetz.
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