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   BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B   

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https://dejure.org/2001,9869
BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B (https://dejure.org/2001,9869)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B (https://dejure.org/2001,9869)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - B 9 VM 1/00 B (https://dejure.org/2001,9869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in der Sozialgerichtsbarkeit - Abschluss von Ansprüchen aus angeblichen Schädigung durch medizinische Maßnahmen nach dem recht der DDR - Abweichen einer Operation vom Stand der damaligen Wissenschaft - Verletzung des rechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62
    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Vertagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B
    Ohne diese Willensbekundung der Klägerin hätte lediglich dann vertagt werden müssen, wenn das persönliche Erscheinen der Klägerin angeordnet gewesen wäre (vgl das Urteil des BSG vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 37/93 - ).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 BK 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Armenrechtsantrag

    Auszug aus BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B
    Es kann offenbleiben, ob ihr - wie beantragt - wegen der am 21. August 2000 verstrichenen Beschwerdefrist und der am 20. September 2000 verstrichenen Beschwerdebegründungsfrist (§ 160a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes ) im Hinblick auf ihren rechtzeitig gestellten Antrag auf Prozeßkostenhilfe gemäß § 67 SGG Wiedereinsetzung zu gewähren ist (vgl insoweit BSG SozR 1500 § 67 Nr. 15).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B
    Denn es wird kein tatsächliches Verhalten des Sozialgerichts Gotha oder des Thüringer LSG geschildert, das schlüssig, dh in sich verständlich, den behaupteten Verfahrensfehler ergibt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Wenn ein solcher Beteiligter es beantragt oder wenigstens seinen entsprechenden Willen zum Ausdruck bringt, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, kann der Grundsatz des rechtlichen Gehörs es erforderlich machen, die anberaumte mündliche Verhandlung auf einen anderen Termin zu verlegen (§ 227 Abs. 1 und 2 ZPO, § 202 SGG; vgl den og Beschluss des BSG, weiter den Senatsbeschluss vom 7. Februar 2001 - B 9 VM 1/00 B - sowie die Urteile des BSG vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R - und vom 28. April 1999 - B 6 KA 40/98 R - USK 99 111).
  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Krankheit allein sei kein Grund, die mündliche Verhandlung nicht durchzuführen (BSG, 7. Februar 2001, B 9 VM 1/00 B).

    Das LSG verweist insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des BSG vom 7. Februar 2001, B 9 VM 1/00 B; denn auch diese geht von der Notwendigkeit der Vertagung bei zum Ausdruck gebrachten Willen der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung aus.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - MdE-Feststellung der gesetzlichen

    Auf telefonische Rückfrage des Berichterstatters äußerte er indes, dass gleichwohl verhandelt werden kann, womit auf das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - GG, § 62 Halbsatz 1 SGG) verzichtet wurde, was möglich ist, und beantragte insbesondere keine Terminsverlegung (vgl. BSG, Beschluss vom 7. Februar 2001 - B 9 VM 1/00 B -, juris, Rz. 6).
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