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   BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R   

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https://dejure.org/1999,2932
BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R (https://dejure.org/1999,2932)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R (https://dejure.org/1999,2932)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 3/99 R (https://dejure.org/1999,2932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Versorgung - Opferentschädigung - Gewaltopfer - Ermordung der Mutter - Änderung von Bescheiden - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    SVG § 81e Abs 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die daraufhin auf Leistungen für die Zeit bis zum 28. Juli 1995 beschränkten Revisionen zurückgewiesen (Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 - VersorgVerw 1997, 13 = WzS 1998, 26).

    Während des durch Urteil vom 18. Juni 1996 entschiedenen Revisionsverfahrens - 9 RVg 4/94 - hat der Beklagte die angefochtenen ablehnenden Bescheide geändert, indem er den Klägern ab 29. Juli 1996 Versorgung bewilligte.

    Dies ergibt sich bereits aus dem unter den Beteiligten ergangenen Urteil vom 18. Juni 1996 (aaO).

  • BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83

    Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Altfällen, hinsichtlich derer sogar ein völliger Ausschluß von der sozialen Entschädigung gerechtfertigt sein kann (vgl BVerfGE 87, 234, 262 ff = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 und Urteil des Senats BSGE 56, 90, 93 mwN).

    Das ergibt sich aus § 81 Abs. 12 und 13 SVG und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl BSGE 56, 90, 93 f = SozR 3800 § 10 Nr. 1 und die Härteregelung des § 10a OEG für Altfälle vor Einführung einer Opferentschädigungsregelung).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Altfällen, hinsichtlich derer sogar ein völliger Ausschluß von der sozialen Entschädigung gerechtfertigt sein kann (vgl BVerfGE 87, 234, 262 ff = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 und Urteil des Senats BSGE 56, 90, 93 mwN).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Altfällen, hinsichtlich derer sogar ein völliger Ausschluß von der sozialen Entschädigung gerechtfertigt sein kann (vgl BVerfGE 87, 234, 262 ff = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 und Urteil des Senats BSGE 56, 90, 93 mwN).
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Rechtsvoraussetzung für eine solche Ermessensleistung ist mithin, daß der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung dieser Besonderheiten nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl BSGE 27, 75, 76 ff = SozR Nr. 1 zu § 89 BVG; BSGE 47, 123, 124 ff = SozR 3100 § 89 Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3).
  • BSG, 25.10.1978 - 9 RV 68/77

    Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Rechtsvoraussetzung für eine solche Ermessensleistung ist mithin, daß der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung dieser Besonderheiten nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl BSGE 27, 75, 76 ff = SozR Nr. 1 zu § 89 BVG; BSGE 47, 123, 124 ff = SozR 3100 § 89 Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3).
  • BSG, 27.01.1967 - 9 RV 484/64

    Die Prüfung des besonderen beruflichen Betroffenseins

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Denn sie haben nichts daran geändert, daß die Bescheide des Beklagten von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auch ohne förmliche Verbindung (vgl BSGE 26, 78 f = SozR § 30 BVG Nr. 24) in einem einheitlichen Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft worden sind.
  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
    Rechtsvoraussetzung für eine solche Ermessensleistung ist mithin, daß der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung dieser Besonderheiten nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl BSGE 27, 75, 76 ff = SozR Nr. 1 zu § 89 BVG; BSGE 47, 123, 124 ff = SozR 3100 § 89 Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3).
  • BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00

    Verfassungsmäßigkeit von SVG § 81e Abs 12, 13 - Stichtagsregelung

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 3/99 R -,.

    Da es mit der Verfassung in Einklang stehe, wenn diese völlig von einer sozialen Entschädigung ausgeschlossen werden, müsse erst recht die Festlegung eines Stichtags für den Leistungsbeginn möglich sein (Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 3/99 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzung der Gewährung einer

    Rechtsvoraussetzung für eine solche Ermessensleistung ist, dass der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung dieser Besonderheiten nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 3/99 R - juris).
  • LSG Brandenburg, 11.03.2004 - L 6 V 6/01

    Beschädigtenversorgung für einen jüdischen Emigranten; Härteausgleich im

    Die fundamentalen Vorschriften des Kriegsopferrechtes dürfen durch einen Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 9 V 3/98 = SozR 3-3100 § 89 Nr. 5; Urteil vom 03. Februar 1999, B 9 VG 1/97 R = SozR 3-3300 § 45 Nr. 3; Beschluss vom 15. Dezember 1999, B 9 VS 3/99 R = SozR 3-3200 § 81e Nr. 2).
  • LSG Bayern, 10.07.2007 - L 15 VG 8/05

    Gewährung von Versorgungsleistungen bei besonderen familiären

    Das Bundessozialgericht hat sich bereits mit Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R (SozR 3-3200 § 81e Nr. 2) hierzu im Falle eines Soldaten der Bundeswehr, dessen Ehefrau (bzw. Mutter der Kläger) in Italien ermordet worden ist, dahingehend geäußert, dass im Wege des Härteausgleichs nach § 81e Abs. 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 BVG Leistungen nur gewährt werden können, sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften des Gesetzes besondere Härten ergeben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - L 7 V 54/99

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Die fundamentalen Vorschriften des Kriegsopferrechtes dürfen durch einen Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1998, B 9 V 3/98 R; Urteil vom 03.02.1999, B 9 VG 1/97 R; Beschluss vom 15.12.1999, B 9 VS 3/99 R; Urteil vom 18.02.1970, 9 RV 75/68).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 6 VG 5532/09
    Voraussetzung für eine solche Ermessensleistung ist nämlich, dass der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung dieser Besonderheiten nicht genügend differenziert hat (vgl. zusammenfassend BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R).
  • SG Stade, 03.05.2007 - S 6 AL 4/04
    Eine neue Klage gegen einen solchen nach § 96 SGG einbezogenen Verwaltungsakt ist wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig (BSGE 5, 158, 163; BSGE 47, 13, 15; BSG SozR 3-3200 § 81e Nr. 2 = SGB 2000, 384).
  • SG Hildesheim, 12.11.2009 - S 27 V 18/06
    Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist Voraussetzung für eine solche Ermessensleistung, dass der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fall-gruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung die-ser Besonderheiten nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999, AZ.: B 9 VS 3/99 R).
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