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   BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R   

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https://dejure.org/2007,2714
BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R (https://dejure.org/2007,2714)
BSG, Entscheidung vom 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R (https://dejure.org/2007,2714)
BSG, Entscheidung vom 29. März 2007 - B 9a SB 5/05 R (https://dejure.org/2007,2714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesundheitliche Voraussetzung für den Nachteilsausgleich 'außergewöhnliche Gehbehinderung'

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen; Einordnung in die Gruppe der gleichgestellten Schwerbehinderten nach einer Gesamtschau aller relevanten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist von einem auf das Schwerste eingeschränkte Gehvermögen auszugehen

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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Die VwV-StVO selbst ist als allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wirksam erlassen worden (vgl BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 = Behindertenrecht 2003, 112, 113).

    Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Vielmehr muss sich dieser strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz orientieren; dies ist Satz 1 in Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StvO bzw § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (BSGE 90, 180, 183 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2002 (Az B 9 SB 7/01 R; BSGE 90, 180 ff = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat, lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren.

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSGE 82, 37, 38 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 = Behindertenrecht 1998, 141, 142).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BFH, 19.05.2004 - III R 16/02

    Kraftfahrzeugkosten schwer gehbehinderter und stehbehinderter Steuerpflichtiger

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Sie macht die steuerliche Geltendmachung von Kosten des Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht schon Werbungs- oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastungen iS von § 33 Einkommensteuergesetz in angemessenem Umfang möglich (vgl BFHE 116, 378, 380 f; BFHE 206, 525).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Denn für das Merkzeichen "aG" gelten gegenüber "G" nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 S 45 = Breith 1995, 623).
  • BFH, 01.08.1975 - VI R 158/72

    Grundsätze über Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen bei Geh- und

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Sie macht die steuerliche Geltendmachung von Kosten des Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht schon Werbungs- oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastungen iS von § 33 Einkommensteuergesetz in angemessenem Umfang möglich (vgl BFHE 116, 378, 380 f; BFHE 206, 525).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - L 11 SB 4527/00
    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Das könnte es nahelegen, auf die Platzierung gesondert ausgewiesener Behindertenparkplätze abzustellen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 2001, Az L 11 SB 4527/00, juris; vgl auch Strassfeld, VersorgVw 2003, 21, 23).
  • BSG, 07.08.1975 - 10 RV 313/74

    Bindung des BSG - Revision - Gesetzeswidrige Zulassung der Revision - Grundlage

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Bei der Ermittlung solcher Erkenntnisse handelt es sich um Tatsachenfeststellungen, die das Tatsachengericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen hat und die der Revision daher nur beschränkt zugänglich ist, weil das Revisionsgericht keine eigenen Tatsachen feststellen kann (BSG SozR 1500 § 162 Nr. 7 S 6 f).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Es ist dem Revisionsgericht nämlich nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder sie sonst zu bewerten (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 50).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 18/86

    Rechtsschutzinteresse für Anerkennung weiterer Behinderungen, sofern maximaler

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
    Hinsichtlich der Feststellung des GdB haben weder der Kläger (vgl hierzu BSG SozR 3870 § 4 Nr. 1 S 4 = Breith 1988, 659, 662 = ZfSH/SGB 1988, 365, 366) noch der Beklagte Berufung eingelegt.
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Ob die erforderlichen großen körperlichen Anstrengungen bei der Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeugs dauernd vorliegen, ist Gegenstand tatrichterlicher Gesamtwürdigung aufgrund versorgungsärztlicher Feststellung, die sich auf alle verfügbaren Beweismittel, wie Befundberichte der behandelnden Ärzte, Sachverständigengutachten oder einen dem Gericht persönlich vermittelten Eindruck, stützen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; hieran anschließend BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R - RdNr 15 ff).
  • LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17

    Zuerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht

    Maßgeblich sind die Anstrengungen, die für die Bewältigung auch kürzerer Wegstrecken aufgewendet werden müssen, Gradmesser hierfür können Schmerzen bzw. das Erschöpfungsbild sein, welches sich u.a. durch Pausen und den Umständen, unter denen der behinderte Mensch seinen Weg fortsetzt, ableiten lassen (BSG v. 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R und B 9a SB 5/05 R, jeweils in juris).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger durch die Bewegung oder längere Wegstrecken in außergewöhnlich hohem Umfang in Form von Schmerzen, Erschöpfungszuständen oder durch die Erforderlichkeit häufiger Gehpausen im Sinne der Rechtsprechung des BSG besonders belastet würde (s. BSG v. 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R und B 9a SB 5/05 R, jeweils in juris).

  • SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17

    Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im

    Es handelt sich daher um ein "Aliud" (SG Dresden, Urteil vom 13.05.2014 - S 13 SB 590/12 = juris Rn. 49 unter Hinweis auf BSG Urteile vom 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R sowie B 9a SB 5/05 R = juris; vgl. auch unlängst LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16 = juris Rn. 46).
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