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   BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R   

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https://dejure.org/2005,4941
BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R (https://dejure.org/2005,4941)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R (https://dejure.org/2005,4941)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - B 9a V 1/05 R (https://dejure.org/2005,4941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche Betroffenheit - Nachschaden - Arbeitslosigkeit - Rente wegen Erwerbsminderung - Beweiserleichterung - Kausalität - wesentlich - mitwirkende Bedingung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Arbeitslosigkeit - Arbeitsmarktlage - Nachschadensregelung - Kausalität - Beweiserleichterung

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Haben neben einer Verfolgungsmaßnahme mehrere weitere Umstände zum Eintritt einer Schädigungsfolge beigetragen, ist im Recht der "SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs - verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Gesamtheit - mindestens annähernd gleichwertig ist (Anschluss an BSG vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R = BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr 9 und vom 20.7.2005 - B 9a V 1/05 R).

    Das ist dann der Fall, wenn die Verfolgungsmaßnahme in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges allein mindestens so viel Gewicht hat wie die übrigen Umstände zusammen (vgl zB BSG SozR Nr. 23 zu § 30 BVG Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 20.7.2005 - B 9a V 1/05 R RdNr 38) .

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft

    Das BSG hat jüngst erneut betont, dass gerade im Recht der "SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen ist, wenn die Verfolgungsmaßnahme verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs mindestens annähernd gleichwertig ist (Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 6/13 R -, SozR 4-7945 § 3 Nr. 1, zit. nach juris; BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, B 9a V 1/05 R, zit. nach juris).
  • LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17

    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit,

    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977, Az.: 9 RV 12/77, vom 08.05.1981, Az.: 9 RV 24/80, vom 20.07.2005, Az.: B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006, Az.: B 9a V 6/05 R).
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