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   BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R   

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https://dejure.org/2006,3965
BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R (https://dejure.org/2006,3965)
BSG, Entscheidung vom 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R (https://dejure.org/2006,3965)
BSG, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - B 9a V 4/05 R (https://dejure.org/2006,3965)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Erstfeststellung der MdE nach dem BVG im Beitrittsgebiet - Herabsetzung der MdE - Zehnjahresfrist - Gesetzeslücke - verfassungskonforme Auslegung - Zehnjahresfrist - sachwidrige Gleichbehandlung - Besitzstandsschutz - medizinische Ermittlungen

  • openjur.de

    Kriegsopferversorgung; Erstfeststellung der MdE nach dem BVG im Beitrittsgebiet; Herabsetzung der MdE wegen Besserung des Gesundheitszustandes; Zehnjahresfrist; Gesetzeslücke; verfassungskonforme Auslegung; sachwidrige Gleichbehandlung; Besitzstandsschutz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstfeststellung der MdE nach dem BVG im Beitrittsgebiet - Herabsetzung der MdE wegen Besserung des Gesundheitszustandes - Zehnjahresfrist - Gesetzeslücke

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) für das Vorliegen eines Versorgungsanspruchs; Voraussetzungen für die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Besserung des Gesundheitszustandes; Eintritt des Besitzstandsschutzes bei bloßem Erreichen der ...

  • Judicialis

    BVG § 62 Abs 3 S 1; ; SGB X § 48; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 62 Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGB X § 48
    Zehnjahresfrist zur Herabsetzung der MdE wegen Besserung des Gesundheitszustandes in der Kriegsopferversorgung im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 1/97 R

    Besondere berufliche Betroffenheit - Zeitpunkt der Höherbewertung der MdE -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist wegen der Besonderheiten der deutschen Wiedervereinigung zu verkürzen oder ganz entfallen zu lassen (Abgrenzung zu BSG vom 24.6.1998 - B 9 V 1/97 R = BSGE 82, 169 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 20).

    Im Kern geht es darum, den Gesichtspunkt des Besitzstandsschutzes gegen Herabsetzungen desjenigen Vomhundertsatzes der MdE in Stellung zu bringen, auf den die - seit der Neufassung vom 28. Dezember 1966 - über 55-jährigen Versorgungsberechtigten durch Zeitablauf vertraut haben (so expressis verbis "besonderer Bestandsschutz für über 55-jährige Beschädigte": Senatsurteil vom 12. Dezember 1995, SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 LS 2; vgl entsprechend zum Besitzstandsschutz für die Höherbewertung der MdE wegen besonderen beruflichen Betroffenseins: Senatsurteil vom 24. Juni 1998, BSGE 82, 169, 170 f = SozR 3-3100 § 30 Nr. 20 S 54).

    Die Revision kann nicht mit dem Urteil des BSG vom 24. Juni 1998 (aaO) argumentieren.

    In diesem Fällen geht es mithin nicht um einen Besitzstandsschutz auf Grund jahrelangen tatsächlichen Leistungsbezuges, sondern um die Gleichbehandlung in Ansehung eines bei Antragstellung aktuellen beruflichen Schadens (vgl BSGE 82, 169, 171; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 22 S 93, jeweils mwN).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Die Notwendigkeit einer entsprechenden Anwendung des § 62 Abs. 3 BVG folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96).

    Rechtlich relevant sind ausschließlich die gesundheitlichen Verhältnisse im Einzelfall des Versorgungsberechtigten bei der Festsetzung, nicht aber andere Umstände, wie etwa die Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern generell oder die von der Klägerin angeführten Gesichtspunkte, auf die das BVerfG im Urteil vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) abgestellt hatte (Geltung der sog immateriellen Komponente der Beschädigtengrundrente und ihre Genugtuungsfunktion für Kriegsopfer im Westen wie im Osten).

    Das BVerfG ist - ebenso wie der erkennende Senat im Urteil vom 10. August 1993 (aaO) - ohne nähere Begründung von der Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung des BVG auf das Beitrittsgebiet ausgegangen (vgl dazu BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3 S 18).

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 V 18/98 R

    Schwerstbeschädigtenzulage - rechtswidrige anfängliche Feststellung -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Es ist schon fraglich, ob die Fristbestimmung in § 62 Abs. 3 BVG überhaupt einen Ansatzpunkt für die Annahme einer "Regelungs-" bzw einer planwidrigen Gesetzeslücke bietet (zu deren Voraussetzungen stellvertretend Senatsurteil vom 28. Juli 1999, SozR 3-3100 § 62 Nr. 3 S 12 mwN).

    Der Ausnahmecharakter des § 62 Abs. 3 BVG stünde zwar generell einer analogen Anwendung nicht entgegen (vgl BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 3; Nr. 4 S 18 mwN).

    Schon bei der Ursprungsfassung des § 62 Abs. 3 BVG vom 27. Juni 1960 mit ihrer Altersgrenze bei 60 Lebensjahren war vor allem beabsichtigt, die Behelligung älterer Versorgungsempfänger durch medizinische Ermittlungen möglichst zu vermeiden (vgl zur Entstehungsgeschichte Senatsurteil vom 28. Juli 1999, SozR 3-3100 § 62 Nr. 3 S 9, 12 mwN zu den Gesetzgebungsmaterialien, Bestätigung von BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 ; vgl auch Wilke/Sailer aaO).

  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Die territoriale Einheit führte im Übrigen auch nicht sofort zur Rechtseinheit; das BVG galt nämlich im Beitrittsgebiet erst ab dem 1. Januar 1991 und von diesem Zeitpunkt an mit den im Einigungsvertrag (EinigVtr) genannten Maßgaben (vgl Anl I Kap VIII K III Nr. 1 Buchst m EinigVtr; dazu Senatsurteil vom 10. August 1993, BSGE 73, 41, 43 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 1 S 3).

    Das BVerfG ist - ebenso wie der erkennende Senat im Urteil vom 10. August 1993 (aaO) - ohne nähere Begründung von der Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung des BVG auf das Beitrittsgebiet ausgegangen (vgl dazu BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3 S 18).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Die Vorschrift des § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG, die nach der vorliegenden ständigen Rechtsprechung des BSG gegenüber den verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen der §§ 45, 48 SGB X die speziellere Norm ist (vgl SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 S 13, 17 mwN), schützt die Versorgungsempfänger zwar nicht nur gegen den Eingriff wegen einer rechtswidrig gewordenen, sondern auch gegen einen Eingriff wegen einer anfänglich rechtswidrigen Anerkennung (BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1, 2, 3 S 12 mwN); die Vorschrift ist aber nicht auf den vorliegenden Sachverhalt in einer für den Ehemann der Revisionsklägerin günstigen Auslegung anzuwenden.

    Schon bei der Ursprungsfassung des § 62 Abs. 3 BVG vom 27. Juni 1960 mit ihrer Altersgrenze bei 60 Lebensjahren war vor allem beabsichtigt, die Behelligung älterer Versorgungsempfänger durch medizinische Ermittlungen möglichst zu vermeiden (vgl zur Entstehungsgeschichte Senatsurteil vom 28. Juli 1999, SozR 3-3100 § 62 Nr. 3 S 9, 12 mwN zu den Gesetzgebungsmaterialien, Bestätigung von BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 ; vgl auch Wilke/Sailer aaO).

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R

    Opferentschädigung - Kriegsopferversorgung - Beschädigtengrundrente - Absenkung -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob er den seinerzeitigen (großzügigen) Wertungen im Lichte neuerer Erkenntnisse zur (differenzierten) Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG auf die Versorgungsberechtigten in den neuen Bundesländern jetzt noch folgen würde (vgl zu § 84a BVG BSG SozR 4-3100 § 84a Nr. 1, 2, 7; zum OEG: SozR 4-3800 § 10a Nr. 1, SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob er den seinerzeitigen (großzügigen) Wertungen im Lichte neuerer Erkenntnisse zur (differenzierten) Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG auf die Versorgungsberechtigten in den neuen Bundesländern jetzt noch folgen würde (vgl zu § 84a BVG BSG SozR 4-3100 § 84a Nr. 1, 2, 7; zum OEG: SozR 4-3800 § 10a Nr. 1, SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob er den seinerzeitigen (großzügigen) Wertungen im Lichte neuerer Erkenntnisse zur (differenzierten) Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG auf die Versorgungsberechtigten in den neuen Bundesländern jetzt noch folgen würde (vgl zu § 84a BVG BSG SozR 4-3100 § 84a Nr. 1, 2, 7; zum OEG: SozR 4-3800 § 10a Nr. 1, SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94

    Erhöhung der MdE bei ursprünglicher Unrichtigkeit, besonderer Bestandsschutz für

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Im Kern geht es darum, den Gesichtspunkt des Besitzstandsschutzes gegen Herabsetzungen desjenigen Vomhundertsatzes der MdE in Stellung zu bringen, auf den die - seit der Neufassung vom 28. Dezember 1966 - über 55-jährigen Versorgungsberechtigten durch Zeitablauf vertraut haben (so expressis verbis "besonderer Bestandsschutz für über 55-jährige Beschädigte": Senatsurteil vom 12. Dezember 1995, SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 LS 2; vgl entsprechend zum Besitzstandsschutz für die Höherbewertung der MdE wegen besonderen beruflichen Betroffenseins: Senatsurteil vom 24. Juni 1998, BSGE 82, 169, 170 f = SozR 3-3100 § 30 Nr. 20 S 54).
  • BSG, 13.10.2005 - B 10 EG 4/05 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Pauschalabzug - Abzugspauschale - Willkür -

    Auszug aus BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R
    Anders als die Revision meint, ist die Anwendung der Zehnjahresfrist gleichermaßen auf Versorgungsberechtigte in den alten wie den neuen Bundesländern in Ansehung der besonderen Verhältnisse von Versorgungsberechtigten in den neuen Bundesländern grundsätzlich nicht sachwidrig; sie verletzt die Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihres versorgungsberechtigten Ehemannes nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sachwidrige Gleichbehandlung vgl nur BSG, Urteil vom 13. Oktober 2005 - B 10 EG 4/05 R -, SozR 4-7833 § 6 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - über 55-jähriger

    Als Zeitpunkt der letztmaligen Feststellung gilt das Wirksamwerden des Festsetzungsbescheids bei dessen Bekanntgabe (Bestätigung von BSG vom 6.7.2006 - B 9a V 4/05 R = SozR 4-3100 § 62 Nr 1).

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 6.7.2006 (- B 9a V 4/05 R - SozR 4-3100 § 62 Nr. 1) , da diesem nicht entnommen werden könne, dass eine Abkehr von der genannten älteren Rechtsprechung erfolgen sollte.

    Die "letzte" Festsetzung des GdS bzw einer MdE (s zuvor § 62 Abs. 3 S 1 BVG in der Fassung vom 22.1.1982, BGBl I 21) um 40 nach dem BVG erfolgte bei dem Kläger erst mit dem Wirksamwerden des Bescheids vom 19.6.2000 bei dessen Bekanntgabe nach § 39 Abs. 1, § 37 Abs. 2 SGB X (vgl hierzu: BSG Urteil vom 6.7.2006 - B 9a V 4/05 R - SozR 4-3100 § 62 Nr. 1 RdNr 20 mwN; BSG Urteil vom 12.12.1974 - 10 RV 317/73 - SozR 3100 § 62 Nr. 1, S 2; BSG Urteil vom 17.5.1977 - 10 RV 53/76 - SozR 3100 § 62 Nr. 9, S 26) .

    So hat der 9a Senat des BSG bereits mit Urteil vom 6.7.2006 (B 9a V 4/05 R - SozR 4-3100 § 62 Nr. 1 RdNr 24 f) ausgeführt, dass § 62 Abs. 3 BVG auf den Fristablauf "seit Feststellung nach diesem Gesetz" abstellt und damit deutlich macht, dass es auf einen mindestens zehnjährigen Leistungsbezug nach einer unveränderten MdE - jetzt GdS - ankommt.

    Wesentlicher Inhalt der Zehn-Jahres-Frist ist der Besitzstandsschutz desjenigen MdE (jetzt GdS) Vomhundertsatzes, auf den die - seit der Neufassung vom 28.12.1966 (BGBl I 750) - über 55 jährigen Leistungsempfänger durch Zeitablauf vertraut haben (vgl BSG Urteil vom 6.7.2006 - B 9a V 4/05 R - SozR 4-3100 § 62 Nr. 1 RdNr 25 mwN) .

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a V 1/06 R

    Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - serbischer Staatsangehöriger mit

    bb) Diese iS von § 31 SGB X eigenständigen Verwaltungsakte über die Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen (so schon BSG, Urteil vom 21.1.1959 - 11/8 RV 181/57, BSGE 9, 80, 83 f = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG; BSG, Urteil vom 24.2.1960 - 9 RV 286/56, BSGE 12, 25, 26 sowie zuletzt BSG, Urteil vom 18.5.2006 - B 9a V 2/05 R, SozR 4-3100 § 1 Nr. 3 RdNr 12 und BSG, Urteil vom 6.7.2006 - B 9a V 4/05 R, SozR 4-3100 § 62 Nr. 1 RdNr 17) und über eine Teilversorgung nach § 64e Abs. 1 BVG wirken sich zusammengenommen dahin aus, dass der vom Kläger begehrten Versorgung mit Prothesen nicht entgegengehalten werden kann, dass dieser insoweit nicht zum versorgungsberechtigten Personenkreis gehöre, weil die einschlägigen Vorschriften über die Heilbehandlung von Kriegsopfern gemäß § 7 Abs. 2 BVG auf ihn nicht angewendet werden dürften.
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 33/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    In der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass eine entsprechende Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte auch bei einer Ausnahmeregelung geboten ist, wenn die Regelungsabsicht des Gesetzgebers wegen einer Gleichheit der Interessenlage den nicht geregelten Sachverhalt einbezieht (BSGE 57, 195 = SozR 1500 § 149 Nr. 7; BSGE 63, 99 = SozR 2200 § 182 Nr. 109; BSG SozR 3-4100 § 59e Nr. 1; BSG, Urteil vom 6. Juli 2006, B 9a V 4/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - L 4 VS 11/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Hierbei stellt der Senat mit der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 06. Juli 2006 - B 9a V 4/05 R -, SozR 4-3100 § 62 Nr. 1) auf den Zeitpunkt ab, zu dem der Bescheid über die Höhe des GdS erging.
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