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   BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B   

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https://dejure.org/2007,42913
BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B (https://dejure.org/2007,42913)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B (https://dejure.org/2007,42913)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - B 9a VG 7/07 B (https://dejure.org/2007,42913)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B
    Es gehört zu seinen berufsständischen Sorgfaltspflichten, für diesen Fall durch die Bestellung eines Vertreters vorzusorgen (vgl BFH, Beschlüsse vom 16.5.1984 - IV R 68/81; 27.8.1985 - III R 285/84; beide juris; BGH, Beschlüsse vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85, VersR 1985, 1189, juris; 26.11.1998 - IX ZB 84/98, AnwBl 1999, 227, juris; 17.3.2005 - IX ZB 74/04, juris; 10.5.2006 - XII ZB 145/05, FamRZ 2006, 1106 = NJW 2006, 2412, juris; BVerwG, Beschluss vom 3.9.2003 - 7 B 74/03, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250, juris; BSG, Beschluss vom 14.7.2004 - B 11 AL 91/04 B, juris).

    Denn ein Rechtsanwalt muss durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass jedenfalls bei einem nicht nur kurzfristigen Unvermögen, die Anwaltstätigkeit fortzuführen, unverzüglich eine Vertretungsregelung zur Erledigung notwendiger Prozesshandlungen eingreift (vgl dazu § 53 Bundesrechtsanwaltsordnung ; dazu zB BGH, Beschluss vom 17.3.2005 - IX ZB 74/04, juris).

  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 91/04 B

    Versäumung der Begründungsfrist durch Rechtsanwalt im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B
    Es gehört zu seinen berufsständischen Sorgfaltspflichten, für diesen Fall durch die Bestellung eines Vertreters vorzusorgen (vgl BFH, Beschlüsse vom 16.5.1984 - IV R 68/81; 27.8.1985 - III R 285/84; beide juris; BGH, Beschlüsse vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85, VersR 1985, 1189, juris; 26.11.1998 - IX ZB 84/98, AnwBl 1999, 227, juris; 17.3.2005 - IX ZB 74/04, juris; 10.5.2006 - XII ZB 145/05, FamRZ 2006, 1106 = NJW 2006, 2412, juris; BVerwG, Beschluss vom 3.9.2003 - 7 B 74/03, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250, juris; BSG, Beschluss vom 14.7.2004 - B 11 AL 91/04 B, juris).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn es sich um eine plötzlich auftretende, unvorhersehbare Erkrankung des Anwalts handelt, die es ihm unzumutbar macht, die Unterrichtung eines Vertreters vor seiner Erkrankung in die Wege zu leiten (vgl BVerwG, Beschluss vom 31.7.1997 - 8 B 156/97, juris; BGH, Beschluss vom 6.3.1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu

    Die Verpflichtung, im Krankheitsfall des Prozessbevollmächtigten für einen Vertreter zu sorgen, besteht insbesondere dann, wenn der Gesundheitszustand derart ist, dass mit wiederholt auftretenden Krankheitsfolgen zu rechnen ist, die den Anwalt außerstande setzen, seinen Berufspflichten in dem erforderlichen Umfang nachzukommen oder der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - IX ZB 74/04, juris, m. w. N.; s. auch BSG, Beschluss vom 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B, BeckRS 2007, 44953).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 18 (8) R 199/05

    Auferlegung der Kosten eines Gerichtsverfahrens einer Behörde bei unterlassenen

    Denn auch letzteres ist, in der verfassungs- und höchstrichterlichen Rechtsprechung (auch des BSG) in Fällen trauatisierter Opfer anerkannt, um die es ich hier in Fällen Ghettoüberlebender in besonderer Weise handelt (vgl. Beschluss des BSG vom 4.6.2007 - B 9a VG 7/07 B - und Beschluss des BverfG vom 27.9.2007 - 2 BvR 1513/07).
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