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   BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71   

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https://dejure.org/1971,230
BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71 (https://dejure.org/1971,230)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1971 - 3 AZR 190/71 (https://dejure.org/1971,230)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 (https://dejure.org/1971,230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 63
  • NJW 1972, 733
  • DB 1972, 491
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine

    Auszug aus BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71
    a) In den Kommentaren zu § 258 ZPO wird zwar Arielfach unter Berufung auf RGZ 145, 196 als Voraussetzung einer Verurteilung zu.künftiger Rentenzahlung gefordert, daß die für die Höhe der Leistungen wesentlichen Umstände mit aus reichender Sicherheit feststehen (Stein-Jonas-Schumann- Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 258 Bern. I 3; Wieczorek, ZPO, § 258 Bern" 3 I b; Thomas-Putzo, ZPO, 5« Auflo, § 258 Bern.2; wohl auch Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 258 Bern.1; vgl. auch den Streit zu § 1708 BGB in der vor Inkrafttreten des NichtehelichenG /" L Juli 1 9 7 0 J 7 geltenden Fassung darüber, ob das uneheliche Kleinkind den Unterhaltsanspruch auch für das 17. und 1 8 . Lebensjahr bereits einklagen konnte, obgleich noch nicht feststand, ob das Kind anrechenbares eigenes Einkommen haben .werde; dazu Boscl3 FamRZ 1 9 6 2, 137 und die Rechtsprechungsnachv/eise in FamRZ 1 9 6 2, 162 Nr. 66 und So 4 8 6 ff. Nr" 2 0 4 /""mit 'weiteren Hinweisen in einer Anim der Red.J7, S. 4 8 7 Nr. 205 und S" 4 8 8 Ir. 206; FamRZ 196.3, 307 Ir. 1 4 3 )o.

    (1) Würde die Klage auf künftige Leistung wegen der Unübersichtlichkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung als zur Zeit unbegründet abgewiesen, müßte der Kläger noch einmal von vorne anfangen; die Beklagte könnte alle Einwendungen gegen den Grund des Anspruchs erneut vortragen" 14 Das jetzige Urteil könnte ihm nur als Präjudiz, aber nicht durch Rechtskraftwirkung helfen" Dieser Gefahr ließe sich nur begegnen, wenn gleichzeitig das Bestehen des Ruhegeldanspruchs auf einen entsprechend anzuregenden Antrag des Klägers durch besonderen Urteilsausspruch festgestellt würde, ähnlich wie es in RGZ 145, 196 /~199 7 empfohlen vd.rd" Damit wäre aber gegenüber einer Verurteilung nach § 258 ZPO nichtsgeWonnen; die Beklagte müßte, wenn sie ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen will, das Feststellungsurteil, ebenso wie ein Leistungsurteil, nach § 523 ZPO zu Fall bringen".

    (4) RGZ 145, 196 steht nicht entgegen; dieses Urteil wird vielfach mißverständlich zitiert" In jenem Fall hatte die Vorinstanz den künftigen Anspruch des Unfallverletzten Klägers, jedenfalls für die fernere Zukunft, endgültig abgewiesen, weil es angenommen hatte, bis dahin werde der Schaden sich nicht mehr auswirken" Für den Fall, daß diese Erwartung sich nicht erfüllte, hatte das Berufungsgericht somit dem damaligen Kläger nur die Chance gelassen, im Wege der.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - zu I der Gründe, BAGE 24, 63) .
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Seit der Streichung des Sicherungsfalls der wirtschaftlichen Notlage (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF) durch Art. 91 EGInsO besteht das von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelte Recht zum Widerruf insolvenzgeschützter betrieblicher Versorgungsrechte wegen wirtschaftlicher Notlage (seit BAG 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63, 71 f.) nicht mehr.

    Voraussetzung des Verweigerungsrechts war nach dieser Rechtsprechung weiter, daß der Arbeitgeber zuvor eine sachverständige Betriebsanalyse hatte erstellen lassen, welche die Notlage und deren Ursachen feststellte, und einen Sanierungsplan ausgearbeitet hatte, der die erforderlichen Einschränkungen gerecht zwischen Arbeitgeber, aktiven Arbeitnehmern und Pensionären verteilte (10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63, 71 f.; so auch noch nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes, zuletzt 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63; 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62) .
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