Rechtsprechung
   BAG, 16.09.1986 - GS 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9
BAG, 16.09.1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,9) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der durch eine Gesamtzusage begründeten Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Zulässigkeit einer insgesamt ungünstigeren nachfolgenden Betriebsvereinbarung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialleistungen; Einheitsregelung; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung; Kürzung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • hensche.de

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrVG § 87; BetrVG § 88; TVG § 3; TVG § 4; BGB § 145; BGB § 151; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in vertraglich begründete, auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehende Arbeitnehmer-Ansprüche durch ablösende Betriebsvereinbarung - Beschluß des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Berechnung des erdienten Teils der Anwartschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 42
  • NJW 1987, 1967 (Ls.)
  • ZIP 1987, 251
  • NZA 1987, 168
  • VersR 1987, 519
  • BB 1986, 1851
  • BB 1987, 265
  • DB 1986, 2027
  • DB 1987, 383
  • JR 1987, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (400)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Sechste Senat (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) hält einen Eingriff in die durch vertragliche Einheitsregelungen gestalteten Ansprüche durch eine Betriebsvereinbarung nur dann für möglich, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gehören.

    Auch der Sechste Senat hat zutreffend darauf hingewiesen, Einzelarbeitsverträge könnten "betriebsvereinbarungsoffen" sein (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972).

    Das entspricht der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (mit Ausnahme der Entscheidung des Sechsten Senats vom 12. August 1982, BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) und der nahezu einhelligen Auffassung im Schrifttum.

    Die Lehre von der Normsetzungsprärogative der Parteien einer Betriebsvereinbarung (vgl. Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982, BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) überzeugt ebenfalls nicht.

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    b) in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm praktisch aufgegeben.

    Im Hinblick auf diese Kritik wollte der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 292 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) seine Entscheidung nicht mehr mit dem Ordnungsprinzip begründen.

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    An die Stelle einer bestehenden allgemeinen Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag trete die neue durch Betriebsvereinbarung geschaffene Gestaltung, "und zwar auch dann, wenn sie sich auf das von dem einzelnen Arbeitnehmer bisher erzielte Arbeitsentgelt nachteilig auswirkt ... Der Arbeitnehmer kann sich gegenüber einer solchen Betriebsvereinbarung nicht auf das Günstigkeitsprinzip berufen" (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG).

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAGE 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61 -, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61

    Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Im Urteil vom 26. Oktober 1962 (BAG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt) stellte der Erste Senat auf das Ordnungsprinzip ab, das bei generellen, nicht Individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage dann eingreife, wenn die neue kollektive, normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich habe.

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAGE 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61 -, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Diese Rechtsprechung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 nur für Fälle der Umstrukturierung - bestätigt (Beschluss vom Dezember 1981, BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befasst und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluss vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 -, AP Nr. 4 zu 9 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 8. Dezember 1982 beschlossen (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972):.

    Der vorlegende Fünfte Senat als der zur Entscheidung des Rechtsstreits berufene gesetzliche Richter hat im Vorlagebeschluss dargelegt, dass er die vorgelegten Fragen für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreites für erheblich hält (BAG 41, 118, 121 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Diese weitreichende Befugnis der Partelen einer Betriebsvereinbarung, in vertraglich begründete Ansprüche eingreifen zu können, wird dadurch abgemildert, dass der Inhalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung und damit auch die Ablösung selbst der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterworfen wird (vgl. auch Zweiter Senat, BAGE 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ).

  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58

    Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Das Bundesarbeitsgericht hat das Günstigkeitsprinzip einmal im Anschluss an Hueck/Nipperdey (Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II 1, § 13 VII 2, S. 232) als "verfassungsmäßig anerkannten Grundsatz des kollektiven Arbeitsrechts" bezeichnet (BAGE 10, 247, 256 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, unter II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Vielmehr muss der Betriebsrat in einem solchen Fall über die Modalitäten der Neuregelung unter dem Vorbehalt ihrer vertragsrechtlichen Zulässigkeit verhandeln und mitbestimmen (vgl. zu der vergleichbaren Problematik bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit BAGE 34, 331, 351 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, unter C II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Einige Urteile betreffen vertragliche Einheitsregelungen, wobei in den meisten Fällen keine Betriebsvereinbarung, sondern ein Tarifvertrag mit Hilfe des Ordnungsprinzips durchgesetzt wurde (AP Nr. 1 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 5, 130, 133 ff. = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag; AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel -

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1118/79

    Prokura - Versorgungszusage - Prokurist - Versorgunsanwartschaft -

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63

    Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang

  • BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63

    Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61

    Verdrängung der Urlaubsbestimmungen - Margarineindustrie - Betriebsordnung -

  • BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54

    Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit -

  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Es gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Ansprüchen zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 a, b der Gründe, BAGE 53, 42) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Den daher anzunehmenden bloßen Verweis auf die bestehende Rechtslage darf und kann ein Arbeitnehmer dahin verstehen, es bleibe insoweit im Übrigen bei der gesetzlichen Regelung, insbesondere dem Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregelung zwischen der normativen Wirkung einer Betriebsvereinbarung und der individuellen Vertragsabrede, das sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 4 BetrVG, unbestritten aber aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzprinzip ergibt (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 der Gründe, BAGE 53, 42; 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 63, 211; Fitting 29. Aufl. § 77 Rn. 196; Richardi BetrVG 16. Aufl. § 77 Rn. 165, jeweils mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht