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   BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53   

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https://dejure.org/1954,152
BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53 (https://dejure.org/1954,152)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1954 - 2 AZR 36/53 (https://dejure.org/1954,152)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 (https://dejure.org/1954,152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 620; KSchG § 3
    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Rechtshängigkeit der Wirksamkeit - Erhebung der Kündigungsschutzklage - Vorsorgliche Kündigung - Arbeitsvertrag - Sittenwidrigkeit einer Kündigung - Tatsachenkomplex - Unwirksamkeit einer Kündigung - Behebung des Zustimmungsmangels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 110
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Der Zusatz "hilfsweise" oder "vorsorglich" macht lediglich deutlich, dass der Arbeitgeber sich in erster Linie auf einen anderen Beendigungstatbestand beruft, auf dessen Rechtswirkungen er nicht verzichten will (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 44; 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53  - zu III der Gründe, BAGE 1, 110 ) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Der Zusatz "hilfweise" oder "vorsorglich" macht lediglich deutlich, dass der Arbeitgeber sich in erster Linie auf einen anderen Beendigungstatbestand beruft, auf dessen Rechtswirkungen also nicht etwa verzichten will (BAG 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - zu III der Gründe, BAGE 1, 110) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Die Klägerin musste deswegen auch die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG wahren (zu einer vorsorglichen zweiten Beendigungskündigung schon BAG 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - BAGE 1, 110).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    a) Über das Ergebnis herrscht kein Streit: Unabhängig davon, wie im einzelnen der Streitgegenstand, die Rechtskraft und die aus der Rechtskraft folgende Präjudizialität und Präklusion abgegrenzt werden, wird in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig angenommen, daß eine wiederholte Kündigung, die der Arbeitgeber auf denselben Kündigungsgrund stützt, der schon Gegenstand des ersten Prozesses war, nicht mehr zu einer materiellen Nachprüfung des Kündigungsgrundes im zweiten Prozeß führen kann (vgl. z. B. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 54; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 785; Bötticher, Festschrift für Herschel, 1955, S. 181, 194; Zeuner, Objektive Grenzen der Rechtskraft, S. 119 ff., 132 f.; Lüke, JZ 1960, 203, 207; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 91; BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Fällen einer sogenannten Trotzkündigung grundsätzlich ebenfalls die Präklusionswirkung des im Vorprozeß rechtskräftig ergangenen Urteils eingreift oder ob die zweite Kündigung materiellrechtlich als sittenwidrig (§ 138 BGB) anzusehen ist und der gegen sie gerichteten Klage aus diesem Grunde ohne weitere Sachprüfung stattgegeben werden muß (vgl. dazu BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG, zu III der Gründe? Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 4 Rz 56? KR-Wolf, § 4 KSchG Rz 272 und KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 297, jeweils m.w.N.).

    Einigkeit be steht in Rechtsprechung und Schrifttum jedenfalls darüber, daß der Kündigende nicht mit Gründen ausgeschlossen ist, die im Vorprozeß vorgebracht worden sind, wenn die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam war oder wenn das Gericht sich mit ihnen ein deutig und ausdrücklich nicht befaßt hat (BAG Urteile vom 12. Oktober 1954 - aaO - und vom 12. April 1956 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB? KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 273? KR-Hillbrecht, 626 BGB Rz 297).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96

    Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten

    Ob eine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, kann nur eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles ergeben (BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - BAGE 1, 110 = Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - BAGE 12, 60 = AP Nr. 22 zu § 138 BGB; KR-Friedrich, 4. Aufl., § 13 KSchG Rz 132; MünchArbR/Wank, § 116 Rz 142; aus neuerer Zeit: Oetker, AuR 1997, 41, 47).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97

    Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer

    Die hier in Rede stehende Formulierung sollte nur ausdrücken, daß die Beklagte auf die günstigere Rechtsstellung aus der außerordentlichen Kündigung vom gleichen Tag, soweit sie rechtskräftig als wirksam angesehen würde, nicht verzichten wollte (vgl. BAG v. 12.10.1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG 1951).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Eine Kündigung kann u.a. sittenwidrig sein, wenn der Arbeitgeber mit ihrem Ausspruch eine gerichtliche Entscheidung mißachtet, indem er sie aus denselben Gründen wie eine frühere von den Arbeitsgerichten mißbilligte Kündigung ausspricht (BAGE 1, 110 = AP Nr. 5 zu § 3 KSchG, mit zust. Anm. A. Hueck; zur sog. Trotzkündigung vgl. KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 297).
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

    Wie insbesondere Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden wider spricht (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 184 BGB; AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG 12, 60 = AP Nr. 22 zu § 138 BGB; BAG 1, 110 = AP Nr. 5 zu § 3 KSchG und BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

    Der Zusatz "hilfsweise" oder "vorsorglich" macht lediglich deutlich, dass der Arbeitgeber sich in erster Linie auf einen anderen Beendigungstatbestand beruft, auf dessen Rechtswirkungen also nicht etwa verzichten will (BAG 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - zu III der Gründe, BAGE 1, 110).
  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93

    Sittenwidrige Kündigung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters eines

  • BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 541/86

    Unwirksamkeit einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung - Verlängerung des

  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21

    Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.1991 - 6 Sa 494/90

    Entgegenstehende Rechtskraft bei Geltendmachung von gleichen Kündigungsgründen in

  • LAG Köln, 06.02.2002 - 8 Sa 1059/01

    Änderungskündigung, Bedingung, vorsorgliche Kündigung, Unkündbarkeit,

  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

  • ArbG Wuppertal, 30.11.1960 - 1 Ca 399/60
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