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   BAG, 03.06.1954 - 1 AZB 6/54   

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https://dejure.org/1954,256
BAG, 03.06.1954 - 1 AZB 6/54 (https://dejure.org/1954,256)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1954 - 1 AZB 6/54 (https://dejure.org/1954,256)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 (https://dejure.org/1954,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG (1953) § 77; KO § 6; ZPO § 240 § 249
    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtbarkeit einer nach Konkurseröffnung ergangenen arbeitsgerichtlichen Entscheidung, Beschwerdebefugnis des Konkursverwalters, Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes - Scheinentscheidung - Rechtsmittel - Zeitpunkt der Geltendmachung - Konkurseröffnung - Berufung des Gemeinschuldners - Revisionsbeschwerde - Konkursverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 22
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Aber auch während dieser Verfahrensunterbrechung kann der Insolvenzverwalter, der ein gegen § 240 ZPO verstoßendes Urteil aus der Welt schaffen will, ein Rechtsmittel einlegen, ohne die Unterbrechung durch eine Aufnahme des Verfahrens zunächst beenden zu müssen (siehe schon BAG 3. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAGE 1, 22).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Die entgegengesetzte Auffassung (LG Stade KTS 1960, 46, 48; Jaeger JW 1916, 324, 325; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht Bd. II 12. Aufl. Rdnr. 9.80) wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 88, 206, 207 f; 90, 223, 225; 141, 306, 308; BAGE 1, 22, 23; BAG AP § 249 ZPO Nr. 2; BFH NV 1985, 88, 89) und einer gewichtigen Meinung im Schrifttum (Jaeger/Henckel, § 10 Rdnr. 64; Kuhn/Uhlenbruck, § 10 Rdnr. 4 a; Kilger/K. Schmidt, aaO.) zu Recht abgelehnt.

    Demgegenüber war und ist anerkannt, daß ein während der Unterbrechung ergangenes, die Konkursmasse betreffendes Urteil jedenfalls von dem Konkursverwalter (BAGE 1, 22 f; Jaeger JW 1916, 324, 325; Jaeger/Henckel aaO.; Kuhn/Uhlenbruck aaO.; Kilger/K. Schmidt aaO.) und dem Prozeßgegner (BGHZ 50, 397, 400; BAG AP § 249 ZPO Nr. 2; Kuhn/Uhlenbruck, Vorbem. §§ 10, 12 Rdnr. 18) angefochten werden kann.

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2011 - 18 Sa 49/11

    Unwirksamkeit des Urteils - Verstoß gegen § 249 Abs 2 ZPO - Pfändbarkeit von

    Daraus folgt, dass dem Insolvenzverwalter auch ab Insolvenzeröffnung eine Prozessführungsbefugnis zusteht und der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes das Verfahren mit dem Ziel führen kann, das unrichtige Urteil aufgehoben zu bekommen (BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 486; BAG 3. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAGE 1, 22).

    Die Unwirksamkeit muss aber mit dem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht werden (BGH 29. Januar 1976 - IX ZR 28/73 - BGHZ 66, 59; BAG 3. Juni 1954 aaO; Zöller/Greger 28. Aufl. § 240 ZPO Rn. 3; Zöller/Greger 28. Aufl. § 249 ZPO Rn. 10).

  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00

    Berufungsurteil trotz Verfahrensunterbrechung

    Er kann das Urteil anfechten, ohne die Unterbrechung des Verfahrens beenden zu müssen, weil der Rechtsstreit dadurch in der Sache nicht weiter betrieben wird (BGH 16. Januar 1997 aaO; BAG 3. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAGE 1, 22, 23; BAG 7. Mai 1963 - 5 AZR 127/63 - AP ZPO § 249 Nr. 2).
  • BGH, 29.01.1976 - II ZR 28/73

    Rechtsmittel

    Allerdings muß diese Unwirksamkeit mit dem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht werden (RGZ 64, 361, 362; 88, 206, 207/208; 141, 306, 307/308; BAG 1, 22).

    Er hatte die Möglichkeit, mit den Rechtsmitteln ohne Aufnahme des Verfahrens (§ 250 ZPO) allein die noch bestehende Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung zu bringen (RGZ 64, 361, 362; 88, 206, 207/208; 141, 306, 307/308; RG JW 1915, 1265; BAG 1, 22), hat aber mit ihnen das Berufungsurteil auch sachlichrechtlich angegriffen und damit zu erkennen gegeben, daß er das Verfahren aufnimmt (vgl. zur Zulässigkeit der Aufnahme mit der Rechtsmittelschrift BGHZ 36, 258, 260 [BGH 08.01.1962 - VII ZR 65/61]; BGH LM ZPO § 250 Nr. 6).

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZB 22/73

    Sofortige Beschwerde - Landesarbeitsgericht - Zulässigkeit

    Selbst wenn dies der Pall sein sollte, ist sie nach der eindeutigen Regelung des § 77 ArbGG unzulässig (vgl. BAG 1, 22 = AP Nr. 1 zu § 77 ArbGG; BAG AP Nr. 4 zu § 77 ArbGG; BAG AP Nr. 5 aaO).
  • OLG Jena, 11.10.1996 - WF 145/96
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  • BAG, 23.06.1965 - 1 AZB 11/65

    Sofortige Beschwerde - Bedeutung der Rechtssache - Nichtzulassung - Bindung für

    Nach § 77 Satz 1 ArhGG, der auch den Fall erfaßt, daß ein Wiedereinsetzungsantrag des Berufungsklägers ahgelehnt wurde (BAG AP Nr» 7 zu § 77 ArhGG), findet die sofortige Beschwerde nur dann statt, wenn sie vom Landesarheitsgericht wegen der Bedeutung der Rechtssache zugelassen ist» An diese eindeutige Gesetzesvorschrift ist das Revisionsgericht gebunden» Es kann ins besondere nicht die fehlende Zulassung ersetzen» Bas ist bereits in den Entscheidungen des Senats BAG 1, 22 (23)j BAG AP Nr» 4 und 7 zu § 77 ArhGG, BAG AP Nr» 1 zu § 9 ArhGG einschlußweise, aber eindeutig ausgesprochen worden.
  • BAG, 07.05.1963 - 5 AZR 127/63

    Unterbrechung des Verfahrens - Konkurseröffnung - Revision - Außerachtlassung der

    Das dennoch ergangene Urteil ist aber kein Nicht-Urteil (RGZ 8 8, 2o6 /2o8/), sondern lediglich mit den gegebenen Rechtsmitteln - gegebenenfalls, sofern der Konkursverwalter die Prozeßführung des bisherigen Frozeßbevollmächtigten der Klägerin nicht genehmigt, mit der Nichtigkeitsklage im Sinne von § 579 Ziffer 4 ZPO - anfechtbar (Baumbach-Lauterbach. ZPO, 27, Auf1., 1963, § 249 Anm, 3 C; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9, Aufl., 1961, § 122 IV 3, S. 6o2; Bundes&rbeitsgericiit, Beschluß vom 3= Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAG 1, 22 /237 = AP Ifr. 1 zu § 77 ArbGG 1953)» Die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Revision können nicht durch einen evtl, in der Berufungsinstanz unterlaufenen Verfahrensmangel ersetzt werden.
  • BSG, 16.11.1961 - 9 RV 834/60
    Es handelt sich vielmehr um ein anfechtbares, auf Grund eines fehlerhaften Verfahrens ergangenes Urteil, das mit den gesetzlichen Rechtsmitteln angegriffen werden kann, um die Unterbrechung des Verfahrens geltend zu machen, und zwar auch während der Unterbrechung des Verfahrens (vgl BSG 1956-04-26 8 RV 205/56 = KOV 1956 RsprNr 373; vgl BAG 1954-06-03 1 AZB 6/54 = BAGE 1, 22).
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