Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54   

Volltextveröffentlichungen

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    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LAG Niedersachsen, 17.05.1954 - 4 Sa 499/53
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 1, 258
  • NJW 1955, 684



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Wird zitiert von ... (64)  

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03  

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat zunächst eine unmittelbare Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte angenommen (BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258; 23. März 1957 - 1 AZR 64/56 - BAGE 4, 133).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99  

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    a) Das Bundesarbeitsgericht ist in der grundlegenden Entscheidung des ersten Senats vom 15. Januar 1955 (- 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) von der unmittelbaren Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, im gegebenen Fall an das Gebot der Lohngleichheit von Mann und Frau gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, ausgegangen.
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92  

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Zwar wurde, eine schematische Gleichstellung aller Arbeitnehmer abgelehnt, jedoch eine unterschiedliche Behandlung aus sachfremden Gründen von Anbeginn an als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung geprüft, und als verboten erachtet (zu Art. 3 Abs. 2 und 3 GG vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1955 - BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG, ferner Urteil des Senats vom 6 Juni 1974 - BAGE 26, 178 183 f. = AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 1 der Gründe).
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