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   BAG, 10.03.1955 - 2 AZR 508/54   

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https://dejure.org/1955,300
BAG, 10.03.1955 - 2 AZR 508/54 (https://dejure.org/1955,300)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1955 - 2 AZR 508/54 (https://dejure.org/1955,300)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 (https://dejure.org/1955,300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG (1953) § 61 Abs. 2 § 64 Abs. 1
    Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand und Entscheidungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 289
  • NJW 1955, 608
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

    Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, dessen Anfechtbarkeit für sich allein nicht begründen (BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 mwN; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291; vgl. Senatsbeschluß 6. August 1997 - 2 AZB 17/97 - AP ZPO § 516 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 12).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtslehre entschieden, daß - bei der umgekehrten Fallgestaltung - eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung des Inhalts, daß gegen das berufungsgerichtliche Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden könne, die Zulässigkeit des Rechtsmittels für sich allein nicht begründen könne, wenn die Zulassung im Urteil selbst unterblieben ist (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1986, BAGE 53, 396, im Anschluß an BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953, auch Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 9 Rz 28; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 64 Anm. 23 und Dersch/Volkmar, ArbGG, § 64 Anm. 25).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Dagegen kann eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung, die mit § 72 Abs. 1 ArbGG nicht in Einklang steht, die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht begründen (vgl. BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953 auch Grunsky, aaO, § 9 Rz 28; Dietz/Nikisch, aaO, § 64 Anm. 23 sowie Dersch/Volkmar, aaO, § 64 Anm. 25).
  • LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14

    Gegenstandswert im Verfahren über Einrichtung einer Einigungsstelle

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • BAG, 12.12.1991 - 8 AZR 43/91

    Revision gegen zweites Versäumnisurteil

    Zudem könnte eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung, die mit § 72 Abs. 1 ArbGG nicht im Einklang steht, die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht begründen (vgl. BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953; BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 72 Rz 28).
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

    geboten halten sollte, daß entgegen dem Wortlaut des § 61 Abs. 2 ArbGG eine Streitwertfestsetzung verkündet und protokolliert werden müßte, ergibt sich im vorliegenden Pall die Statthaftigkeit der Berufung der Beklagten" Wie das Bundesarbeitsgericht in BAG 1, 289 /ß90/ = AP Nr" 3 zu § 64 ArbGG 1953 mit Ann.
  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 21/93

    Grundsätze zur Haftung des Arbeitnehmers wegen fahrlässig verursachter Schäden im

    Wie der Große Senat in dem Beschluß vom 12. Juni 1992 (- GS 1/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, geht das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung seines Großen Senats vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1 ff. = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) davon aus, daß der Arbeitnehmer für Schäden, die er bei der Verrichtung gefahrgeneigter Arbeit fahrlässig verursacht hat, dem Arbeitgeber nur nach folgenden Grundsätzen haftet: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden allein zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadens folge nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind (vgl. statt aller BAGE 1, 290 [BAG 10.03.1955 - 2 AZR 508/54] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 29. Juni 1964 - 1 AZR 434/63 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • LAG Berlin, 14.12.1987 - 9 TaBV 5/87

    Rechtsmittelfrist; Beginn; Wirksamkeit; Zustellung; Ausfertigung; Urschrift

    Wird jedoch in der Rechtsmittelbelehrung fälschlicherweise ein Rechtsmittel für zulässig erklärt, wie vorliegend, so begründet dieser Umstand noch nicht die Anfechtbarkeit der fraglichen gerichtlichen Entscheidung (so auch Dersch/Volkmer, ArbGG, 6. Auflage 1955, § 9 Rdn. 14; Grunsky, ArbGG, § 9 Rdn. 28; BAG vom 10.3.1955, BAGE 1, 289 [290 f.]; BAG vom 10.12.1986, MDR 1987, 524; LAG Berlin vom 7.1.1980, EzA Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979).
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