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   BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59   

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BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59 (https://dejure.org/1961,524)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1961 - 2 AZR 231/59 (https://dejure.org/1961,524)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 (https://dejure.org/1961,524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung des Berufungsgerichts - Beurteilung des Revisionsgerichts - Entscheidungsgründe des Revisionsurteils - Aufhebung des Berufungsurteils - Aufhebungsgründe - Soziale Auswahl - Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 355
  • NJW 1961, 1229
  • MDR 1961, 885
  • BB 1961, 568
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59
    Denn die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ihr folgend die herrsehende Meinung der Rechtslehre läßt Ausnahmen zu besonders in Fällen wie hier in denen die der Aufhebung unmittelbar zu Grunde liegende Rechtsansicht des Revisionsgerichts sich nicht trennen läßt von der vorhergehenden Rechtsansicht die den Weg zu jener Ansicht erst eröffnet hat (vgl. BGHZ 6, 76 [79]; 22 570 t'371]).
  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59
    Auf die Revision der Kläger hat das Bundesarbeitsgericht das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur ander weiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 27» Februar 1958, 2 AZR 445/55, BAG 6, 1 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, mit Anmerkung von Herschel).
  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59
    Die Weiterbeschäftigung muß vielmehr für den Betriebsablauf von erheblicher Bedeutung sein, von ihr muß der geordnete Betriebsablauf oder auch die Rentabilität des Betriebes in irgendeiner Form abhängen (siehe Urteil des erkennenden Senats vom 20. Januar 1961 in Sachen 2 AZR 495/59; zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 209/56

    Rückläufer - Entscheidung des Berufungsgerichts - Fehlende neue Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59
    Das ist zwar in § 565 Abs. 2 ZPO nicht ausdrücklich gesagt, aber nach dem Regulierungszweck dieser Vorschrift und im Interesse der Autorität der Rechtsprechung selbstverständlich und allgemein anerkannt (BAG 7, 237 [238].; vgl, Rosenberg, Lehrbuch, 8 . Aufl., § 13 III 1 b [S. 717] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 93/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verfahrensmangel infolge fehlender Darstellung der

    Auszug aus BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59
    Diese Äußerung ist allerdings nicht im Protokoll;, sondern auf Seite 8 im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegeben, was aber nach § 161 ZPO zulässig ist (vgl. BAG in AP Nr. 1 zu § 161 ZPO).
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Senats im vorangegangenen Revisionsverfahren nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO, die sowohl für das Berufungsgericht als auch für das Bundesarbeitsgericht im weiteren Revisionsverfahren gilt (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - BAGE 169, 72; zur Bindungswirkung vgl. BAG 8. März 2022 - 3 AZN 802/21 - Rn. 12; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 19, BAGE 154, 144; 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - zu I der Gründe, BAGE 10, 355) , steht für das vorliegende Revisionsverfahren ua. bereits bindend fest, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG bei Eintritt des Versorgungsfalls unabdingbar rechtlich feststanden.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Das Revisionsgericht ist im neuen Revisionsverfahren in demselben Umfang gebunden wie das Berufungsgericht (BAGE 7, 237, 238 [BAG 19.02.1959 - 2 AZR 209/56] = AP Nr. 1 zu § 318 ZPO, zu 1 der Gründe; BAGE 10, 355, 359 = AP Nr. 1 zu § 565 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 der Gründe; BGHZ 3, 321, 325; 25, 200, 203 f.).

    Die Bindung beschränkt sich nicht auf die unmittelbar zur Aufhebung des Berufungsurteils führenden Entscheidungsgründe, sondern erstreckt sich auf die davon nicht zu trennenden Rechtsansichten zu Vorfragen (vgl. BAGE 10, 355, 359 = AP Nr. 1 zu § 565 ZPO, zu I 1 der Gründe; BGHZ 6, 76, 79 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51]; 22, 370, 374) [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55].

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21

    Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung

    Aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Senats im vorangegangenen Revisionsverfahren nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO, die sowohl für das Berufungsgericht als auch für das Bundesarbeitsgericht im weiteren Revisionsverfahren gilt (3. Juni 2020 - 3 AZR 166/19 -; zur Bindungswirkung vgl. BAG 8. März 2022 - 3 AZN 802/21 - Rn. 12; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 19, BAGE 154, 144; 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - zu I der Gründe, BAGE 10, 355) , steht für das vorliegende Revisionsverfahren ua. bereits bindend fest, dass bei Eintritt des Versorgungsfalls die Satzung der VDU so ausgestaltet war, dass die Überschussverteilung zugunsten des Klägers hinreichend rechtlich gesichert und die Verwendung von Überschüssen für die Verlustrücklage nicht zu beanstanden ist.
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

    Dessen Normzweck ist es zu verhindern, daß die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, daß sie ständig zwischen der Vorinstanz und dem Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert, weshalb auch für das Revisionsgericht eine Selbstbindung eintritt (GmS-OGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BGHZ 60, 392 = AP RsprEinhG § 4 Nr. 1; BAG 19. Februar 1959 - 2 AZR 209/56 - BAGE 7, 237 = AP ZPO § 318 Nr. 1; 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - BAGE 10, 355 = AP ZPO § 565 Nr. 1).
  • LAG München, 19.08.2014 - 6 Sa 345/14

    Wechsel der Altersversorgung

    6 Sa 345/14 - 11 bungsgrund gewesen wäre (dazu BAG v. 16.2. 1961 - 1 AZR 231/59, NJW 1961, 1229; GMP/Müller-Glöge, a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64

    Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige

    Die in BGHZ 3, 321 vertretene Auffassung von der Bindung nur an die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegende Rechtsauffassung hat aber schon der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen modifiziert (BGHZ 6, 76 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51] und 22, 370; vgl. auch BAG 10, 355 und Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C III b 5 zu BGHZ 3, 321).

    Wäre das zulässig, so würde die Bindung des § 144 Abs. 6 VwGO gerade ihres eigentlichen Sinns und Zwecks, das Verfahren in eine bestimmte Bahn zu lenken und im Interesse der Beteiligten wie in dem einer geordneten Rechtspflege eine mehrfache Befassung des Rechtsmittelgerichts mit denselben Rechtsfragen und die Möglichkeit verschiedener Beurteilung dieser Fragen zu vermeiden (BAG 10, 355), entkleidet.

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

    In demselben Umfange, in dem das Landesarbeitsgericht an die in dem Urteil vom 1. März 1974 - 2 AZR 53/73 - vertretene Rechtsansicht gebunden ist, ist es auch der Senat im neuen Revisionsverfahren (vgl. BAG 7, 257 [238] = AP Nr. 1 zu § 318 ZPO und BAG 10, 355 [357] = AP Nr. 1 zu § 565 ZPO).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92

    Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß die Bindung an ein zurückverweisendes Urteil auch hinsichtlich der Gründe besteht, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteile vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42, und vom 24. November 1981 VII R 67/80 nicht veröffentlicht - n. v. - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. Mai 1973 VIII C 159.72, BVerwGE 42, 243, Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Dezember 1956 II ZR 274/55, BGHZ 22, 370, und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1961 2 AzR 231/59, BAGE 10, 355).
  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

    Das Berufungsgericht war gemäß § 565 Abs. 2 ZPO an die Feststellung dieser Pflichtverletzungen gebunden, da die der Aufhebung des ersten Berufungsurteils (auf die Revision des Beklagten) zugrundeliegende Rechtsansicht des Revisionsgerichts von dieser Beurteilung nicht zu trennen ist, vielmehr diese erst den Weg zu jener Rechtsansicht eröffnet hat (BGHZ 6, 76, 79 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51]; BGH, Urt. v. 7. Februar 1969 - V ZR 115/65 - NJW 1969, 661, 662; BAGE 10, 355 = NJW 1961, 1229, 1230).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72

    Rechtsmittel

    Die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [Buchholz 234 § 68 G 131 Nr. 6 = JR 1967, 274 = MDR 1967, 239 = NJW 1967, 900], ferner BGHZ 22, 370 [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55] [373 f.] und BAGE 10, 355 [359]) erstreckt die Bindung dagegen auf alle Punkte des Zurückverweisungsurteils, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind (BVerwG VI C 89.64): Die Bindung erstreckt sich danach auf die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorhergehenden Gründe jedenfalls insoweit, als diese die notwendige Voraussetzung für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (BAGE 10, 355); das wird besonders dann bedeutsam, wenn die erforderliche neue Sachentscheidung von der Erfüllung einer im Zurückverweisungsurteil bejahten Klage- oder Rechtsmittelvoraussetzung abhängig ist (BGHZ 22, 370 [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55]).
  • LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98

    Bindungswirkung einer Entscheidung des Revisionsgerichts

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 56/99

    Zurückverweisung - Aufhebung - Rechtsmittel - Aufklärungspflicht -

  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 24/67

    Schadensersatz infolge der Überbauung einer Grundstücksgrenze - Vermögensnachteil

  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 453/89

    Mitarbeit an zeitlich begrenztem Forschungsprojekt - Tätigkeit als

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 5.70

    Vorläufige Aufnahme des Heftes Nr. 32 der Illustrierten "Stern" vom 11. August

  • BAG, 16.01.1970 - 3 AZR 429/68

    Mitarbeiterverhältnis - Wettbewerbsverbot - Konkurrenzklausel

  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 500/84

    Vereinbarkeit einer Anrechnung tariflicher Lohnerhöhungen auf eine

  • BAG, 03.04.1970 - 3 AZR 230/69

    Ruhegeld - Pflichtverletzung - Entlassung

  • BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
  • BAG, 11.06.1963 - 2 AZR 418/62

    Geistestätigkeit - Beschränkte krankhafte Störung - Beschränkte

  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 77/78
  • LSG Bremen, 29.01.1976 - L 3 V 87/74
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