Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Kündigungsschutz für organschaftliche Vertreter eines Eigenbetriebs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Angestellte (leitende) - Kündigungsschutzgesetz

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Werkleiter des Eigenbetriebs einer Bayerischen Gemeinde als Organ iSv. § 14 Abs. 1 KSchG; verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung; Auflösung; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutz; Organ

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kündigungsschutz; Organ

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigungsschutz für organschaftliche Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Kündigungsschutz für nicht beamtete organschaftliche Vertreter juristischer Personen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 100, 182
  • MDR 2002, 1074
  • BB 2002, 1494
  • DB 2002, 1945
  • JR 2002, 484
  • NZA 2002, 854



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04  

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Zwar gibt sie einen Rechtssatz wieder, den das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Januar 2002 (-2AZR 719/00 - BAGE 100, 182) zu den Voraussetzungen einer Organstellung nach § 14 Abs. 1 KSchG aufgestellt habe.

    bb) Im Streitfall hat die Beklagte in der Beschwerdebegründung dargelegt, das Landesarbeitsgericht habe Wertungswidersprüche zwischen seiner Entscheidung und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2002 (-2 AZR 719/00- BAGE 100, 182) nicht erkannt.

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05  
    Deshalb sind sie bereits per definitionem nicht als Arbeitnehmer anzusehen, werden aber jedenfalls kraft negativer gesetzlicher Fiktion von den Schutzbestimmungen des Kündigungsschutzes ausgenommen (BGH Urteil vom 25. Juli 2002 - III ZR 207/01, www.jurisweb.de Rdn. 9 = NJW 2002, 3104 m.w.Nw.) ohne Rücksicht darauf, ob angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis angesehen werden müsste (BAG Urteil vom 17. Januar 2002 - 2 Azr 719/00, www.jurisweb.de Rdn. 20 = BAGE 100, 182).

    Das BAG hat hierzu mit dem bereits zitierten Urteil vom 17. Januar 2002 (2 AZR 719/00, www.jurisweb.de Rdn. 20 = NZA 2002, 854) ausgeführt:.

    Schließlich reicht für die Annahme von Vertretungsbefugnis im Sinne von § 14 Abs. 1 KSchG aus, dass die organschaftlichen Vertreter im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vertretung befugt sind; eine gegenständliche Beschränkung der Vertretungsmacht schadet jedenfalls dann nicht, wenn nicht lediglich ganz unwesentliche Teilaufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen worden sind (BAG Urteil vom 17. Januar 2002 - 2 Azr 719/00, www.jurisweb.de Rdn. 28, 29 = BAGE 100, 182).

    Hierbei verkennt der Kläger indes, dass entscheidend nicht auf die Eigenschaft des Eigenbetriebs bzw. der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als juristische Person abzustellen ist, sondern auf die der Beklagten als Stadt (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 2002 - 2 AZR 719/00, www.jurisweb.de Rdn. 21 = NZA 2002, 854).

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06  

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG enthält eine negative Fiktion (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 719/00 - BAGE 100, 182, 185 f.; BGH 25. Juli 2002 - III ZR 207/01 - NJW 2002, 3104, zu II 3 a der Gründe).
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  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 2 Sa 236/07  

    Betriebsleiter eines Eigenbetriebes - Kündigungsschutz

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gilt für Betriebsleiter eines Eigenbetriebes gem. der Eigenbetriebsverordnung M-V (vgl. BAG vom 17.01.2002, 2 AZR 719/00).

    Die in § 14 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Personengruppen sollen ohne Rücksicht darauf, ob angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis angesehen werden müsste, allein wegen ihrer organschaftlichen Stellung aus dem Anwendungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes ausgeklammert werden (vgl. BAG 2 AZR 719/00).

  • BAG, 17.12.2008 - 5 AZB 69/08  

    Rechtsweg - Werkleiter eines Eigenbetriebs

    Eine Divergenz zur Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (17. Januar 2002 - 2 AZR 719/00 - BAGE 100, 182) besteht nicht.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2009 - 5 U 193/07  

    GmbH: Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers; Wirksamkeit

    44 Die Wirkungen des § 1 Abs. 1 und 2 KSchG konnten die Parteien hier nicht wirksam vereinbaren, denn deren Anwendung wäre mit der ungestörten Funktion des Organverhältnisses des Klägers als Geschäftsführer und damit mit § 35 Abs. 1 GmbHG nicht zu vereinbaren (vgl. grundsätzlich Goette FS Wiedemann, 2002, S. 871, 887; auch BAG vom 17.1.2002, 2 AZR 719/00 - MDR 2002, 1074, Rz.20 bei juris; im Grundsatz auch Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 18. Aufl. 2006 § 35 Rz.177).
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