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   BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01   

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https://dejure.org/2002,1764
BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01 (https://dejure.org/2002,1764)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2002 - 1 ABR 18/01 (https://dejure.org/2002,1764)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 (https://dejure.org/2002,1764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einigungsstelle - Befangenheit - Befangenheitsantrag - Betrieb - Antragsbefugnis - Betriebspartei - Anfechtung - Spruch - Aufklärung - Aufklärungsantrag - Bescheid

  • Judicialis

    BetrVG § 76 Abs. 3; ; BetrVG § ... 76 Abs. 5; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 5; ; ZPO § 286; ; ZPO § 1035; ; ZPO § 1037; ; BGB § 139; ; Lohnrahmentarifvertrag II für Arbeiter in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden § 2; ; Lohnrahmentarifvertrag II für Arbeiter in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden 6; ; Lohnrahmentarifvertrag II für Arbeiter in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrechtt; Tarifauslegung - Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 3, 5, § 77 Abs. 3, 5; ZPO §§ 286, 1035, 1037; BGB § 139; Lohnrahmentarifvertrag II für Arbeiter in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden §§ 2, 6, 10
    Einigungsstelle: Geltendmachung von Verfahrensfehlern - Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 239
  • BB 2002, 2024
  • DB 2002, 1948
  • JR 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).

    Im Zusammenhang mit der Ablehnung des Einigungsstellenvorsitzenden finden die Vorschriften über die Ablehnung eines Schiedsrichters nach §§ 1036 ff. ZPO entsprechende Anwendung, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - aaO, zu B I 3 der Gründe).

    Der das Einigungsstellenverfahren prägende Beschleunigungsgrundsatz steht dem nicht entgegen (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - aaO, zu B I 1 der Gründe).

    Diese gebotene Distanz läßt es zwar zu, daß sie ein schriftliches Befangenheitsgesuch einer Betriebspartei als Bote überbringen (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - aaO).

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Damit gewährt das Einigungsstellenverfahren der Einigungsstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung einen weitgehenden Freiraum, der allerdings durch allgemein anerkannte elementare Grundsätze begrenzt ist (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 mwN).

    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).

    Sie übt auch im verbindlichen Verfahren keine richterliche Tätigkeit aus (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95

    Einladung der Beisitzer zur Einigungsstellensitzung

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).

    Sie sollen vielmehr mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit bei der Schlichtung des Regelungsstreits mitwirken, zu dessen Beilegung die Betriebsparteien selbst nicht in der Lage waren (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - aaO).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung gilt die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134; 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung gilt die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134; 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Allein diese ist nach § 76 Abs. 5 BetrVG auf Rechts- und Ermessensfehler hin zu überprüfen (BAG 31. August 1982 - 1 ABR 27/80- BAGE 40, 107, 122).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung gilt die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134; 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 5 TaBV 1/00

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - wesentlicher Verfahrensfehler

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2001 - 5 TaBV 1/00 - wird hinsichtlich der unter die Betriebsvereinbarung "Prämienentlohnung an der Trumatic" vom 25. Januar 1994 fallenden Arbeitsplätze zurückgewiesen.
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
    Die Vorschrift ist zumindest ihrem Rechtsgedanken nach auch auf den Spruch einer Einigungsstelle anzuwenden (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 mwN).
  • LAG Köln, 23.01.1997 - 6 TaBV 48/96

    Einigungsstelle: Besorgnis der Befangenheit bezüglich des Vorsitzendem

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Eine darin - aus Sicht des Betriebsrats - liegende mangelnde Sachaufklärung kann er nicht isoliert geltend machen (vgl. bereits BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 239) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Damit ist der Einigungstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung ein weitgehender Freiraum gewährt, der allerdings durch allgemein anerkannte Grundsätze begrenzt ist (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 mwN).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Dagegen ist ohne Bedeutung, ob die von der Einigungsstelle angenommenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen und ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind sowie eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 -^BAGE 100, 239, 249, zu B I 2 c bb der Gründe; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B I 4 der Gründe mwN; 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30, 36 f., zu B II 2 b aa der Gründe; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 122, zu B IV 2 der Gründe; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 76 Rn. 105 mwN auch zur Gegenmeinung).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Dementsprechend können sie nicht mit Vertretern einer Betriebspartei gleichgesetzt werden, auch wenn ihre Nähe zu derjenigen Betriebspartei, die sie bestellt hat, nicht zu verkennen und vom Gesetz auch gewollt ist (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b cc der Gründe, BAGE 100, 239; 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 80, 222) .
  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Es wäre Sache der Tarifvertragsparteien gewesen, Besitzstandsregelungen zu vereinbaren, wenn sie die vergütungsrechtlichen Konsequenzen aus einem nach dem Tarifvertrag möglichen Wechsel der Lohnform hätten ausschließen oder in bestimmter Weise abmildern wollen (vgl. hierzu auch BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - BAGE 100, 239, 253 = AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 70, zu B IV 1 der Gründe).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Die Unterschrift des Vorsitzenden beurkundet und dokumentiert den Willen der Einigungsstellenmitglieder (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 239) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Findet der Ablehnungsantrag unter den Beisitzern der Einigungsstelle keine Mehrheit, entscheidet die Einigungsstelle unter Beteiligung des für befangen gehaltenen Vorsitzenden darüber, ob sie das Verfahren fortsetzt oder es ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung über die geltend gemachten Ablehnungsgründe aussetzt, § 1037 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. zur Prüfung von Ablehnungsgründen im Anfechtungsverfahren BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 239; ausführlich 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I bis III der Gründe, BAGE 99, 42; zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3224] 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 21/05

    Tarifvertrag zur Arbeitszeitverkürzung und betriebliche Mitbestimmung

    Dagegen ist ohne Bedeutung, ob die von der Einigungsstelle angenommenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen, ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind und eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - BAGE 106, 95, zu B II 2 a der Gründe; 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - BAGE 100, 239, zu B I 2 c bb der Gründe; Fitting 23. Aufl. § 76 Rn. 105 mwN).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

    Jedenfalls innerhalb dieses Dotierungsrahmens besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG hinsichtlich der Ausgestaltung von Regelungen zur Besitzstandswahrung (vgl. BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

    Damit gewährt das Einigungsstellenverfahren der Einigungsstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung einen weitgehenden Freiraum (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 100, 239) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 44/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

  • LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11

    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

  • LAG Köln, 26.07.2005 - 9 TaBV 5/05

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen eines Verfahrensfehlers

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 421/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 23.08.2019 - 13 TaBV 44/18

    Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans

  • LAG Hamburg, 14.11.2007 - 5 TaBV 9/07

    Einigungsstelle - Parteiöffentlichkeit - rechtliches Gehör - Rederecht -

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 423/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 420/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 424/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 362/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen -

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 422/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

  • ArbG Hamburg, 30.03.2007 - 27 BV 8/07

    Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle -

  • LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
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