Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,922
BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00 (https://dejure.org/2002,922)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2 AZR 730/00 (https://dejure.org/2002,922)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 (https://dejure.org/2002,922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bewiesenermaßen abgeschickter Brief

§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, kein Vertretenmüssen (§ 276 BGB), wenn die Benachrichtigung über die Schwangerschaft auf dem Postweg verlorengeht und deshalb dem Arbeitgeber nicht zugeht (§ 130 BGB);

abweichend von § 561 ZPO <Fassung bis 31.12.01> 559 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) können im Revisionsverfahren Tatsachen geltend gemacht werden, die einen Revisionsgrund nach § 580 ZPO darstellen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fristüberschreitung - Vertretenmüssen - Mutterschutz - Verschulden - Verschulden gegen sich selbst - Verlust der Schwangerschaftsbescheinigung - Beförderungsweg - Post

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG -Vertretenmüssen

  • bag-urteil.com

    Mutterschutz - Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG

  • Judicialis

    MuSchG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 50; ; ZPO § 580; ; GmbHG § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG; Parteifähigkeit der aufgelösten GmbH; Berücksichtigung künftiger Restitutionsgründe im Revisionsverfahren; Vertretenmüssen iSd. § 9 Abs. 1 MuSchG; Verlust einer Mitteilung über die Schwangerschaft auf dem Postweg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 9 Abs. 1; ZPO § 50; GmbHG § 60 Abs. 1; ZPO § 580
    Überschreiten der Frist zur Mitteilung der Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Schwangere dürfen bei der Mitteilung der Schwangerschaft auf die Post vertrauen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 138
  • NJW 2002, 308
  • NJW 2003, 308
  • MDR 2003, 94
  • NZA 2003, 217
  • BB 2003, 105
  • DB 2002, 2602
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Ob bei vollständiger Vermögenslosigkeit die Parteifähigkeit grundsätzlich endet (vgl. dazu BGH 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - WM 1981, 1387; BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125), kann offenbleiben, da für eine solche vollständige Vermögenslosigkeit nichts ersichtlich ist und die Klägerin im übrigen auch ein Klagebegehren verfolgt, an dem sie selbst bei Vollbeendigung der Beklagten ein schutzwertes Interesse hat.

    Von der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung hängen weitere Ansprüche arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Natur ab (vgl. BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125).

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Das Revisionsgericht ist nicht gezwungen, sehenden Auges ein rechtskräftiges Urteil zu erlassen, das alsbald durch eine Restitutionsklage wieder beseitigt würde (BAG 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96 - BAGE 86, 7; st. Rspr. BGH 13. Januar 2000 - IX ZB 3/99 - LM ÜberlG Nr. 1).

    Jedenfalls aber kann der aus der behaupteten Unrichtigkeit einer Zeugenaussage hergeleitete Restitutionsgrund im Revisionsverfahren solange nicht geltend gemacht werden, als ein Strafverfahren noch nicht durchgeführt ist (BGH 3. April 1952 - III ZR 32/51 - BGHZ 5, 299; vgl. auch BAG 15. Mai 1997 aaO).

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 736/95

    Mutterschutz, Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    a) Die Fristüberschreitung ist von der Schwangeren dann zu vertreten iSd. § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, wenn sie auf einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse billigerweise zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist ("Verschulden gegen sich selbst" BAG 6. Oktober 1983 - 2 AZR 368/82 - BAGE 43, 331; 13. Juni 1996 - 2 AZR 736/95 - BAGE 83, 195).

    Dabei kommt es nicht darauf an, durch welchen Umstand die Schwangere an der Fristeinhaltung gehindert ist, sondern darauf, ob die Fristüberschreitung im genannten Sinne schuldhaft oder unverschuldet ist (BAG 13. Juni 1996 aaO; LAG München 23. August 1990 - 5 Sa 840/89 - ZTR 1991, 212; KR-Etzel 6. Aufl. § 9 MuSchG Rn. 57 a; APS/Rolfs § 9 MuSchG Rn. 38; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR § 9 MuSchG 5. Aufl. Rn. 27; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer 4. Aufl. Handbuch des Kündigungsrechts 18 Rn. 7; Stahlhacke/Preis/Vossen 7. Aufl. Rn. 840; Zmarzlik/Zipperer/Viethen MuschG 9. Aufl. § 9 Rn. 33 ff.).

  • BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60

    Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Solange eine Strafverfolgung noch möglich ist, ist es Sache der Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, ob eine strafbare Handlung begangen worden ist (BGH 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175).

    Kommt es nicht zu einem Verfahren und einer Verurteilung, so ist auch ein Restitutionsgrund nicht gegeben (BGH 21. November 1961 aaO).

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Ob bei vollständiger Vermögenslosigkeit die Parteifähigkeit grundsätzlich endet (vgl. dazu BGH 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - WM 1981, 1387; BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125), kann offenbleiben, da für eine solche vollständige Vermögenslosigkeit nichts ersichtlich ist und die Klägerin im übrigen auch ein Klagebegehren verfolgt, an dem sie selbst bei Vollbeendigung der Beklagten ein schutzwertes Interesse hat.
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Die vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin nachprüfbar, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    a) Die Fristüberschreitung ist von der Schwangeren dann zu vertreten iSd. § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, wenn sie auf einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse billigerweise zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist ("Verschulden gegen sich selbst" BAG 6. Oktober 1983 - 2 AZR 368/82 - BAGE 43, 331; 13. Juni 1996 - 2 AZR 736/95 - BAGE 83, 195).
  • LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00
    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2000 - 7 Sa 48/00 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 3/99

    Jagdpachtvertrag - Kündigung - Revision - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Ob die Durchbrechung des § 561 ZPO stets eine rechtskräftige Verurteilung des betreffenden Zeugen - an der es hier fehlt - voraussetzt, hat der Bundesgerichtshof bisher offengelassen (vgl. BGH 13. Januar 2000 - IX ZR 3/99 - mwN).
  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
    Jedenfalls aber kann der aus der behaupteten Unrichtigkeit einer Zeugenaussage hergeleitete Restitutionsgrund im Revisionsverfahren solange nicht geltend gemacht werden, als ein Strafverfahren noch nicht durchgeführt ist (BGH 3. April 1952 - III ZR 32/51 - BGHZ 5, 299; vgl. auch BAG 15. Mai 1997 aaO).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

  • LAG München, 23.08.1990 - 5 Sa 840/89

    Kündigungsschutz; Mitteilungsfrist; Schwangerschaft

  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80

    Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich

  • BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93

    Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines

  • BGH, 13.01.2000 - IX ZB 3/99

    Berücksichtigung tatsächlichen Vorbringens zu Restitutionsgründen in

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

  • LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17

    Restitutionsklage; unzuständiges Gericht; Klagefrist; Hilfsnatur; uneidliche

    Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen einer Restitutionsklage wegen behaupteter Falschaussage mit §§ 580, 581 Abs. 1 ZPO bewusst an enge, normativ beschriebene Voraussetzungen geknüpft (BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - NZA 2003, S. 217 ff).
  • LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
    Dabei kommt es nicht darauf an, durch welchen Umstand die Schwangere an der Frist der Einhaltung gehindert ist, sondern darauf, ob die Fristüberschreitung im genannten Sinne schuldhaft oder unverschuldet ist (BAG 16.5.2002 - 2 AZR 730/00 - juris).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 586/04

    Höhe einer Nettogesamtversorgungsobergrenze

    Das Revisionsgericht kann die vom Berufungsgericht nach § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Beweiswürdigung nur daraufhin überprüfen, ob der gesamte Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt worden ist, ob alle erhobenen Beweise gewürdigt worden sind und ob die Beweiswürdigung Widersprüche aufweist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt und rechtlich möglich ist (vgl. ua. BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - BAGE 101, 138, zu B II 2 a bb der Gründe).
  • ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21

    Beginn der Schwangerschaft - Rückrechnung - 266 Tage durchschnittliche

    Nach Auffassung des BAG soll die schwangere Arbeitnehmerin im Rahmen von § 17 MuSchG im Gegensatz zu § 174 BGB nicht allgemein das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Mitteilung beim Arbeitgeber tragen: So soll es ausreichen, dass die Arbeitnehmerin die Schwangerschaftsbescheinigung rechtzeitig mit normalem Brief versendet; das Risiko des Briefverlustes trägt sie indessen nicht (BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht