Rechtsprechung
   BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachträgliche Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft: Rückzahlung überzahlter Honorare - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen

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  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 362, § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus; Arbeitslohn - Rückabwicklung nach einem Statusurteil; Rundfunkanstalt; freie Mitarbeit; Arbeitsverhältnis; rückwirkendes Statusurteil; Überzahlung; Verrechnung bei fehlerhafter Statusbeurteilung; ungerechtfertigte Bereicherung; Kenntnis der Nichtschuld; Erfüllung; Ausschlußfrist; Abfindung; Mehrarbeitsvergütung; Überstunden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückabwicklung nach korrigierendem Statusurteil

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Nicht nur die Rosinen heraus picken

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Bei Festanstellung nach freier Mitarbeit gibt's nicht nur die Rosinen

Besprechungen u.ä.

  • klemmpartner.de (Kurzanmerkung)

    Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 101, 247
  • BAGE 101, 247
  • NJW 2003, 457
  • BB 2002, 2184
  • DB 2002, 2330
  • afp 2002, 542
  • NZA 2002, 1328



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04  

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191).

    Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).

    Da zwischen den Parteien in den Jahren 1999 und 2000 tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand, wurden die Leistungen in einem Arbeitsverhältnis erbracht, auch wenn sie seinerzeit aus Sicht der Parteien in Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247).

    Er muss nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 251 f.; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191 f.).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06  

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

    Die Erfüllung der einen Forderung soll gleichzeitig das Erlöschen einer anderen bewirken (vgl. zur "Anrechnung" bei Abfindungsleistungen nach § 113 Abs. 3 BetrVG und bei Sozialplanabfindungen BAG 13. Juni 1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88, zu B III 3 a der Gründe und 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, zu II der Gründe; zur "Anrechnung" von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe mwN; vgl. ferner auch 17. Oktober 2000 - 3 AZR 7/00 - BAGE 96, 54, zu B II 1 b der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, zu II 3 c bb der Gründe) .
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10  

    "Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Damit ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (vgl. zu entsprechenden Saldierungen in anderen Regelungszusammenhängen: BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 22, 23 mwN, BAGE 116, 246 zu § 615 BGB; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247 und 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1 jeweils zum rückwirkend festgestellten Arbeitnehmerstatus).
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  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05  

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Die Beklagte muss sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zum Umfang des Bereicherungsanspruchs (29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250, 256; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 3 der Gründe) dazu erklären, ob sie die Überzahlungen abschließend für die vom Kläger geltend gemachte Zeit des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses verlangt.
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02  

    Ausschlußfristen, Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags

    Allein die Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlung gemäß § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB werden erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis und kein freies Mitarbeiterverhältnis ist (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07  

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Erst danach ist es Sache des Arbeitnehmers, im Einzelnen Beweis für die geleisteten Stunden anzutreten (vgl. BAG vom 29. Mai 2002, 5 AZR 680/00, NZA 2002, 1328 unter II 3. b) dd) der Entscheidungsgründe; vom 17. April 2002 - 5 AZR 644/00, NZA 2002, 1340 unter II 2. a) der Entscheidungsgründe, m.w.Nw.).

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG vom 29. Mai 2002, 5 AZR 680/00; vom 17. April 2002, 5 AZR 644/00, jew. a.a.O.).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04  

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gem. § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1, 6 ff.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).
  • LAG Köln, 19.01.2007 - 4 Sa 740/06  

    Überstunden; unzulässiger Vortrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544 ff; 29.05.2002 - 5 AZR 680/00 - AP Nr. 27 zu § 812 BGB; 25.05.2005 - 5 AZR 319/04) muss der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

    Ist streitig, ob in Zeitraum Arbeitsleistungen erbracht wurden, muss der Arbeitnehmer darlegen, welche geschuldete Tätigkeit er ausgeführt hat (vgl. insoweit BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01) Das Risiko, eine dergestalt exakte Darlegung nachträglich nicht erbringen zu können, ist Risiko dessen, der Überstunden rückwirkend geltend macht (vgl. insoweit BAG 29.05.2002 - 5 AZR 680/00 -).

  • LAG Köln, 12.06.2009 - 4 Sa 1169/08  

    Beweislast für Einflussnahme auf eine Klausel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (vgl. z. B. 29.05.2002 - 5 AZR 370/01; 29.05.2002 - 5 AZR 680/00; 25.05.2005 - 5 AZR 319/04) muss der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden, d. h. von Stunden, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, fordert, im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er gearbeitet hat.

    Das Risiko, eine dergestalt exakte Darlegung nicht erbringen zu können, ist das Risiko dessen, der Überstunden rückwirkend geltend macht (insoweit BAG 29.05.2002 - 5 AZR 680/00).

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02  

    Vertragsauslegung - Ausschlußfristen

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Auslegungsgrundsätzen ist das der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Forderung nach Grund und Höhe annähernd konkretisiert werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162 = EzA BGB § 138 Nr. 30; 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05  

    Umfang einer allgemeinen Ausgleichsklausel in einem Beendigungsvergleich

  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 14 Sa 29/11  

    Zahlung von Überstunden - Duldung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 6 Sa 382/11  

    Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung,

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