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   BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01   

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https://dejure.org/2002,1298
BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 (https://dejure.org/2002,1298)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 (https://dejure.org/2002,1298)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 (https://dejure.org/2002,1298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz - Bestimmtheitsgebot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung der Personalvertretung - Regelungen zum Gesundheitsschutz - Fortdauernde Meinungsverschiedenheit - Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Mitspracherecht des Betriebsrates

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § ... 256 Abs. 1; ; BetrVG 1972 § 76; ; BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 7; ; Tarifvertrag Personalvertretung Condor idF des 2. Änderungs- und Ergänzungstarifvertrags vom 7. Februar 1993 (TV PV) § 41 Abs. 1 Satz 2; ; Tarifvertrag Personalvertretung Condor idF des 2. Änderungs- und Ergänzungstarifvertrags vom 7. Februar 1993 (TV PV) § 43 Abs. 6 Satz 2; ; Tarifvertrag Personalvertretung Condor idF des 2. Änderungs- und Ergänzungstarifvertrags vom 7. Februar 1993 (TV PV) § 55 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Feststellungsinteresse; Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253 Abs. 2, § ... 256 Abs. 1; BetrVG 1972 § 76, § 87 Abs. 1 Nr. 7; Tarifvertrag Personalvertretung Condor i. d. F. des 2. Änderungs- und Ergänzungstarifvertrags vom 7. 2. 1993 (TV PV) § 41 Abs. 1 Satz 2, § 43 Abs. 6 Satz 2, § 55 Abs. 1 Nr. 4
    Feststellungsinteresse bezüglich eines Mitbestimmungsrechts nach Regelung in einer Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 277
  • BB 2002, 2184
  • DB 2002, 2727
  • JR 2003, 308
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob die betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27).

    Außerdem ist ein Antrag erforderlich, der die Frage in dem dargestellten tatsächlichen Zusammenhang zum Gegenstand des Verfahrens macht (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - aaO).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01
    Auch für den Feststellungsantrag zur Klärung von Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in den Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bedarf es deshalb der Benennung eines konkreten Regelungsverlangens (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zVv.).

    Ebensowenig kommt es auf die subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zVv.).

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01
    Dafür muß der jeweilige Streitgegenstand in einer Weise umschrieben werden, daß die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien auch entschieden werden kann (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - BAGE 56, 197).

    Allein die theoretische Möglichkeit, daß künftig ein derartiger Streitfall eintreten könnte, reicht zur Begründung eines alsbaldigen Feststellungsinteresses nicht aus (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - aaO).

  • LAG Hessen, 26.07.2001 - 5 TaBV 51/01

    Mitbestimmungsrechte bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und

    Auszug aus BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2001 - 5 TaBV 51/01 - insoweit aufgehoben, als es den Anträgen der Personalvertretung stattgegeben hat.
  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 6/94

    Technische Überwachung einer Arbeitnehmergruppe

    Auszug aus BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat die Personalvertretung in ihrem Antrag wegen der Anforderungen der §§ 308, 322 ZPO diejenige Maßnahme des Arbeitgebers oder denjenigen betrieblichen Vorgang, für die ein Mitbestimmungsrecht beansprucht wird, so genau zu bezeichnen, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG 26. Juli 1994 - 1 ABR 6/94 - BAGE 77, 262 mwN).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Antragsteller eines Beschlussverfahrens die Maßnahme des Arbeitgebers oder den betrieblichen Vorgang, hinsichtlich dessen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173, 180 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe mwN; 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70 = EzA ZPO § 256 Nr. 66, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    aa) Ein Antrag, mit dem ein Informationsrecht des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber in bestimmten Situationen gerichtlich festgestellt werden soll, muss wegen der Anforderungen der §§ 308, 322 ZPO den Inhalt der begehrten Information sowie den betrieblichen Vorgang, bei dem die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers geltend gemacht wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung feststeht, wann der Arbeitgeber zu welcher Information verpflichtet ist (vgl. zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 277) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    aa) Ein Antrag, mit dem ein Informationsrecht des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber in bestimmten Situationen gerichtlich festgestellt werden soll, muss wegen der Anforderungen der §§ 308, 322 ZPO den Inhalt der begehrten Information sowie den betrieblichen Vorgang, bei dem die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers geltend gemacht wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung feststeht, wann der Arbeitgeber zu welcher Information verpflichtet ist (vgl. zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 277) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Ein Antrag, mit dem ein Informationsrecht des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber in bestimmten Situationen gerichtlich festgestellt werden soll, muss wegen der Anforderungen der §§ 308, 322 ZPO den Inhalt der begehrten Information sowie den betrieblichen Vorgang, bei dem die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers geltend gemacht wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung feststeht, wann der Arbeitgeber zu welcher Information verpflichtet ist (vgl. zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 277).
  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Anträge, mit denen ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats festgestellt werden soll, müssen diejenige Maßnahme des Arbeitgebers, für die das Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung des Gerichts feststeht, für welche Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (vgl. zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 277) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Anträge, mit denen ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats festgestellt werden soll, müssen diejenige Maßnahme des Arbeitgebers, für die das Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung des Gerichts feststeht, für welche Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (vgl. zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 277) .
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Ein derartiges Begehren ist auf die gerichtliche Überprüfung anhand sämtlicher in Betracht zu ziehender Mitbestimmungstatbestände gerichtet (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - PersR 2003, 314 und vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 1 f. m.w.N.; BAG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96 und vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277 ).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag

    § 256 Abs. 1 ZPO dient nicht der gutachterlichen Klärung abstrakter Rechtsfragen (st. Rspr., vgl. Senat 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67; BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann allerdings ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber auf Grund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277, 282 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70 = EzA ZPO § 256 Nr. 66, zu B III 1 der Gründe mwN; 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das hierfür nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Arbeitnehmervertretung folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 101, 277) .
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 182/04

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister - Feststellungsklage

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 494/03

    Waldarbeiter - Anspruch auf Fahrzeugentschädigung

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

  • BAG, 27.05.2004 - 1 AZR 192/03

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gefährdungsbeurteilungen an

  • LAG Hessen, 08.11.2005 - 4 TaBV 159/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - berufliche Fortbildung - Luftverkehr -

  • LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03

    Feststellungsklage, Entrichtung von Abgaben auf Bruttoentgelt

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02

    Zur Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 121/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 34/01

    Umfang einer Lehrverpflichtung; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05

    Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 158/20

    § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG keine Verbotsnorm; Hinweispflichten des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09

    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15

    Betriebsvereinbarung, Arbeitszeit, Außendienst, Verfahrensgegenstand,

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