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   BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01   

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https://dejure.org/2002,305
BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 (https://dejure.org/2002,305)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 (https://dejure.org/2002,305)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 (https://dejure.org/2002,305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

  • Judicialis

    BGB § 612 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612a
    Gratifikation/Sondervergütung; Provision/Umsatzbeteiligung - Maßregelungsverbot; Ausschluß von freiwilliger Leistung; Zweckbestimmung einer freiwilligen Leistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612a
    Maßregelungsverbot: Ausschluss von freiwilliger Leistung (hier: Erfolgs- und Umsatzbeteiligung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ag-arbeitsrecht.de PDF, S. 11 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Bedeutung des Maßregelungsverbots gem. § 612 a BGB in der Praxis (RA Nikolaus Jung; AE 03/04, 155)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 312
  • NJW 2003, 772
  • MDR 2002, 1319
  • NZA 2002, 1389
  • BB 2002, 2073
  • DB 2002, 2223
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01
    wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 ff. mwN).

    Die rechtswidrige Benachteiligung durch die Beklagte ist zu beseitigen (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 ff., zu II 6 der Gründe, mwN).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01
    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 106, zu II der Gründe).
  • LAG München, 28.02.2001 - 3 Sa 1192/00

    Änderung der Zweckbestimmung einer freiwilligen Leistung durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Februar 2001 - 3 Sa 1192/00 - aufgehoben.
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    (e) Ob § 612a BGB für die vorenthaltene Leistung unmittelbar anspruchsbegründende Wirkung zukommt oder ein Primäranspruch lediglich iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht kommt, ist noch nicht abschließend geklärt (offengelassen zB von BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 27, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22 ; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 a der Gründe mwN zu der Kontroverse, BAGE 113, 327; für eine anspruchsbegründende Wirkung in dem Sinn, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als wäre die verbotene Maßregelung nicht erfolgt, bspw. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 40, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 101, 312) .
  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15

    Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil v. 12.6.2002 -10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312 ff.).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Das Maßregelungsverbot kann auch verletzt sein, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, weil sie ihre Rechte nicht ausgeübt haben (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 6 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, zu II 1 a der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, zu B I 1 d bb (1) der Gründe mwN; ErfK/Preis 5. Aufl. § 612a BGB Rn. 10; MünchKomm-BGB/Müller-Glöge 4. Auf.

    Die überwiegende Auffassung hält die zeitliche Reihenfolge für unerheblich; § 612a BGB sei auch oder gerade dann anwendbar, wenn die benachteiligende Maßnahme oder Vereinbarung zeitlich vor der Rechtsausübung liege (so Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 612a Rn. 11; Staudinger/Richardi BGB 13. Bearbeitung § 612a Rn. 13; Preis Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht S. 172; Gaul NJW 1994, 1025, 1027; jedenfalls im Ergebnis so - für eine von der Bereitschaft der Arbeitnehmer zur unbezahlten Arbeitszeitverlängerung abhängige Erfolgsbeteiligung - auch BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, zu II 1 c der Gründe).

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