Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,732
BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 (https://dejure.org/2002,732)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 (https://dejure.org/2002,732)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 (https://dejure.org/2002,732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt - Altersteilzeitvereinbarung - Aufstockungsvereinbarung hinsichtlich der gesetzlichen Abzüge - Steuerliche Mehrbelastungen

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 28; ; EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 g; ; EStG § 32 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1; ; AltersteilzeitG § 3 Abs. 1 Nr. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeitrecht - Steuerlicher Progressionsvorbehalt; Altersteilzeitvereinbarung; Verletzung von Aufklärungspflichten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 3 Nr. 28, § 32 b Abs. 1 Nr. 1 g, Abs. 2 Nr. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 1; Altersteilzeitgesetz § 3 Abs. 1 Nr. 1 a
    Steuerliche Mehrbelastungen bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Altersteilzeitvereinbarung und steuerlicher Progressionsvorbehalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersteilzeitvereinbarung und steuerlicher Progressionsvorbehalt

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit und Steuerprogression

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 351
  • ZIP 2003, 181
  • MDR 2003, 35
  • NZA 2003, 859
  • BB 2002, 2605
  • DB 2002, 2491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97

    Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01
    Da der von der Beklagten verwandte Vordruck eine typische Vereinbarung enthält, kann der Senat die Auslegung in vollem Umfange überprüfen (8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).

    Dieser wirkt sich erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung aus (zur Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts Senat 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO; BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358).

    Dort hat der Senat erkannt, daß eine Nettovereinbarung für Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls keine Freistellung von steuerlichen Mehrbelastungen beinhaltet (8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01
    Dieser wirkt sich erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung aus (zur Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts Senat 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO; BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358).

    Zwar kann sich der Arbeitgeber in beiden Fällen zur Übernahme von Nachteilen aus dem steuerlichen Progressionsvorbehalt verpflichten (vgl. für einen Tarifvertrag BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - aaO).

  • LAG Hessen, 23.01.2001 - 7 Sa 902/00

    Altersteilzeit: Nachteilsausgleich durch Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2001 - 7 Sa 902/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01
    Dann kann der Arbeitgeber den Eindruck erwecken, er werde auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen, atypischen Risiken aussetzen (vgl. für einen Aufhebungsvertrag BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59).
  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Ihn treffend gesteigert Informationspflichten, wenn der Abschluss eines Vertrags auf seine Initiative zurückgeht und er den Eindruck erweckt, er werde die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen atypischen Risiken aussetzen (BAG, Urteil vom 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 = AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 = NZA 2003, 859 ff.).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Soweit in arbeitsrechtlichen Regelungen die Begriffe "Bruttobetrag" oder "Nettobetrag" sowie "Abzüge" verwendet werden, wird üblicherweise unter "Bruttobetrag" das Arbeitsentgelt vor den gesetzlichen Abzügen, unter "Abzügen" die gesetzlichen Abzüge, soweit sie im regelmäßigen Abzugsverfahren erfolgen ohne Berücksichtigung sonstiger steuerlicher Vor- und Nachteile und unter "Nettobetrag" der Bruttobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge verstanden (Senat 28. März 2003 - 9 AZR 61/02 - BuW 2003, 571; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Indem dem steuerlichen Einkommen eines in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmers der steuerfreie Aufstockungsbetrag zur Berechnung des Steuersatzes hinzugerechnet wird, erhöht sich der Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - DB 2002, 2491, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies gilt insbesondere für solche, die sich erst bei der jährlichen, vom Arbeitnehmer vorzunehmenden Einkommenssteuerveranlagung auswirken (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).

    Für die Annahme eines weitergehenden Verpflichtungswillens bedarf es nach der Verkehrsauffassung in jedem Einzelfall greifbarer Anhaltspunkte (Senat 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).

    Dann kann der Arbeitgeber den Eindruck erwecken, er werde auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen, atypischen Risiken aussetzen (BAG 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - NZA 2001, 206).

    Zudem geht es nicht um außerordentliche Risiken, sondern um vorübergehende verhältnismäßig geringfügige Beeinträchtigungen (vgl. Senat 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).

  • LAG Hessen, 26.06.2007 - 13 Sa 1977/06

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Progressionsvorbehalt

    Dieser erhöhte Steuersatz wirkt sich regelmäßig erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung aus, zu deren Beantragung der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG; vgl. dazu BAG vom 08. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10; BAG vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358; BAG vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP Nr. 4 zu § 3 ATG).

    Die sich daraus eventuell ergebende nachzuzahlende Steuer gehört nicht zu den "Abzügen", deren Ausgleich der Arbeitgeber mit der Altersteilzeitvereinbarung und der entsprechenden Nettolohnabrede übernommen hat (BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451; Hess. LAG vom 23. Januar 2001 - 7 Sa 902/00 - LAGE § 3 ATG Nr. 2; Schmidt/ Glanegger/Heinicke, EStG, 25. Aufl. 2006, § 32 b Rz 1; Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz, ATG, 4. Aufl. 2004, S. 83; Rittweger/.../, § 3 Rz 68 entgegen Vorauflage).

    Eine solche Verpflichtung ergibt sich nur, wenn dies der Arbeitgeber in der Altersteilzeitvereinbarung ausdrücklich zugesagt hat (BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 01. Oktober 2002, a. a. O.; Nimscholz/.../, a. a. O., S. 83; ähnlich BAG vom 29. Juli 2003 - 9 AZR 100/02 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Nettolohn).

    Der Kläger hat auch nichts vorgetragen, was einen eventuellen Schadenersatzanspruch in Höhe des "Progressionsschadens" wegen Verletzung von Aufklärungspflichten rechtfertigen könnte (vgl. dazu BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 01. Oktober 2002, a. a. O.).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Da im Streitfalle die ab dem 1. Januar 2002 geltende Neufassung des BGB für die Zeit des Bestehens des Arbeitsverhältnisses vor diesem Zeitpunkt noch nicht heranzuziehen ist, sind für die Zeit vom 5. März 2001 (Abschluss des Anstellungsvertrages) bis zum 31. Dezember 2001 die Regeln über die positive Vertragsverletzung des Arbeitsvertrags der Parteien bzw. des Verschuldens beim Vertragsschluss anzuwenden (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - BAGE 101, 351 = AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2).
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 554/02

    Lohnsteuerklassenwechsel bei Altersteilzeit

    Er wirkt sich steuerlich erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung aus, weil bei der Berechnung der Einkommenssteuer das nach § 32a Abs. 1 EStG zu versteuernde Einkommen um den Aufstockungsbetrag vermehrt wird (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - BAGE 101, 351).
  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 615/08

    Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Nettoabfindung

    Verlangt ein Arbeitnehmer einen Nettobetrag, so geht es darum, ob der Arbeitgeber im Innenverhältnis verpflichtet ist, den Arbeitnehmer von Abzügen, hier der im Lohnsteuerabzugsverfahren (§§ 38 ff. EStG) einzubehaltenden Steuern, freizustellen (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 101, 351).

    Der erhöhte Steuersatz wirkt sich nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber aus, sondern erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer, zu deren Beantragung der Arbeitnehmer verpflichtet ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 1, § 38a Abs. 1 Satz 1 EStG; vgl. zur Systematik BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 101, 351 sowie 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 91, 358).

  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07

    Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit

    In der Regel muss sich der Arbeitnehmer, bevor er eine Vereinbarung in Bezug auf sein Arbeitsverhältnis abschließt, über die Folgen einer solchen Vereinbarung Klarheit verschaffen (vgl. BAG, Urt. v. 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 = AP Nr. 4 zu § 3 ATG).

    Bei steuerrechtlichen Fragen ist z. B. der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen am Ende des Jahres bei der Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund des § 32 EStG sich ergebenden Progressionsschaden zu ersetzen, der sich aufgrund der Gewährung eines Aufstockungsbetrages im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags ergibt (vgl. LAG Bremen, a.a.O., bestätigt durch BAG, Urt. v. 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 = ZTR 2003, S. 451; vgl. auch BAG, Urt. v. 25. Juni 2002, a. a. O.).

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Soweit ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht besteht (vgl. hierzu BSG Urt. v. 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R - SozR - 3 - 0000 = AuA 2002, 374 Kurzwiedergabe und LSG Nds. Urt. v. 27.09.2001 - L 8 AL 125/00 - ZinsO 2002, 392 red.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 64/08

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über reduzierte Beihilfeansprüche bei

    Kann sich der Arbeitnehmer die Information auf zumutbare Weise anderweitig verschaffen, besteht keine Unterrichtungspflicht (vgl. zu diesen Grundsätzen BAG, Urteil vom 18.09.1999, NZA 2000, 148, 151; Urteil vom 25.06.2002, NZA 2003, 859, 861 unter Verweis auf BAG, Urteil vom 10.03.1988, NZA 1988, 837, 838).

    Insoweit nimmt das BAG lediglich eine Pflicht des Arbeitgebers an, den Arbeitnehmer nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen, atypischen Risiken (BAG, Urteil vom 25.06.2002, NZA 2003, 859, 861) oder einer außergewöhnlichen Gefahrenquelle (BAG, Urteil vom 17.10.2000, NZA 2001, 206, 208) auszusetzen.

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

  • LAG Hessen, 21.02.2006 - 8 Sa 743/05

    Abfindung - Nettolohnzusage - Sozialplanleistungen

  • LAG Niedersachsen, 14.06.2004 - 8 Sa 130/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 Sa 1541/16

    Altersteilzeit - Steuerzinsschaden - Progressionsvorbehalt - Hinweispflicht des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.06.2003 - 8 Sa 686/02

    Ausgleich von Steuernachteilen bei arbeitsvertraglicher Zusage eines Zuschusses

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht