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   BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01   

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https://dejure.org/2002,1158
BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 (https://dejure.org/2002,1158)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 (https://dejure.org/2002,1158)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 (https://dejure.org/2002,1158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter - Spielbank - Personalverantwortung - Betriebsverfassung - Einstellung - Mitbestimmung - Zustimmung des Betriebsrates

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BetrVG 1972 § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; BetrVG 1972 § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; BetrVG 1972 § 99 Abs. 1; ; BetrVG 1972 § 105

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Leitender Angestellter; Bereichsleiter einer Spielbank

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3, § 99 Abs. 1, § 105
    Leitender Angestellter: Erforderlicher Umfang der Personalkompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Leitende Angestellte in Spielbank

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leitende Angestellte in Spielbank

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wie wird der leitende Angestellte abgegrenzt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 53
  • NZA 2003, 56
  • BB 2002, 2387
  • DB 2002, 2113
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Zweck dieser Regelung ist es, die Angelegenheiten derjenigen Arbeitnehmer der Einwirkung des Betriebsrats zu entziehen, die der Unternehmensleitung wegen ihrer Tätigkeit und der Bedeutung ihrer Funktion nahestehen (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200, 204; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).

    Die in Nr. 1 aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (st. Rspr. BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.; ErfK-Eisemann 2. Aufl. § 5 BetrVG Rn. 32; Fitting aaO § 5 Rn. 341 f.).

    a) Die unternehmerische Bedeutung der Personalverantwortung kann einmal aus der Anzahl der Arbeitnehmer folgen, auf die sich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis bezieht (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - aaO und 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 41).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Diese Zuordnungskriterien beruhen auf der Wertung des Gesetzgebers, nach der eine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis die leitende Funktion eines Angestellten im Betrieb oder im Unternehmen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - DB 2002, 1163).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Personalführungsbefugnis auf mehrere Angestellte delegiert ist, denen jeweils nur eine geringe Zahl an Arbeitnehmern zugeordnet sind, kann leitender Angestellter nach Nr. 1 nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zugrundeliegt (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Wie die Gesetzesformulierung in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit dem Ausdruck "sonstige Aufgaben" nahelegt, regelt § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nur unterschiedliche Arbeitgeberfunktionen, wobei die ihnen jeweils zugrunde liegenden unternehmerischen Aufgaben gleichwertig sind (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 85 ff. = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 mit Anm. Wlotzke).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Zweck dieser Regelung ist es, die Angelegenheiten derjenigen Arbeitnehmer der Einwirkung des Betriebsrats zu entziehen, die der Unternehmensleitung wegen ihrer Tätigkeit und der Bedeutung ihrer Funktion nahestehen (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200, 204; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).

    Damit ist klargestellt, daß auch eine betriebsbezogene Aufgabe oder Funktion den Status eines leitenden Angestellten begründen kann (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 42; Leese aaO S 109; Kraft GK-BetrVG 6. Aufl. § 5 Rn. 77; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 5 Rn. 336 f.; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 5 Rn. 77).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Ein solcher Wille kann sich aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsvertragsparteien tatsächlich Vereinbarte erlaubt (vgl. BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 135 f.; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe).
  • BAG, 25.03.1976 - 1 AZR 192/75

    Vereinbarung einer Probezeit - Leitender Angestellter - Erprobung der

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Das gilt auch, wenn der Betroffene - wie vorliegend - zunächst befristet zur Probe beschäftigt wird, aber bereits während dieser Zeit die Aufgaben und Funktionen eines leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG ausübt (BAG 25. März 1976 - 1 AZR 192/75 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 23).
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Die in Nr. 1 aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (st. Rspr. BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.; ErfK-Eisemann 2. Aufl. § 5 BetrVG Rn. 32; Fitting aaO § 5 Rn. 341 f.).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Diese unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1, 7).
  • LAG Hamm, 09.01.2001 - 13 TaBV 72/00

    Anspruch des Betriebsrates auf Aufhebung der Einstellung eines Arbeitnehmers (

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Januar 2001 - 13 TaBV 72/00 - aufgehoben.
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01
    Ein solcher Wille kann sich aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsvertragsparteien tatsächlich Vereinbarte erlaubt (vgl. BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 135 f.; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe).
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Bei der Auslegung des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG, der allein auf die formale rechtliche Befugnis zu Einstellung und Entlassung abstellt, ist also stets § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG zu beachten, der durch eine funktionsbezogene Abgrenzung den Grundtatbestand des leitenden Angestellten festlegt (vgl. BAG, BAG, Beschl. v. 10.10.2007 - 7 ABR 61/06, juris; Rdnr. 12 ff.; Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 27 ff.; Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 11. Aufl. 2018, Rdnr. 170 ff.; Richardi/Richardi § 5 BetrVG Rdnr. 222 ff.).

    Denn nur unter dieser Voraussetzung ist gewährleistet, dass es sich um ein Aufgabengebiet handelt, das wegen seiner unternehmerischen Bedeutung die Zuordnung des Betroffenen zum Kreis der leitenden Angestellten auch rechtfertigt (vgl. BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 32).

    Ein nur begrenzter Personenkreis genügt also nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris; Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52; Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, juris, Rdnr. 137; LAG München, Beschl. v. 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10, juris, Rdnr. 39 ff.; LAG Hamburg, Urt. v. 05.05.2004 - 4 Sa 25/02, juris, Rdnr. 39 ff.).

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund einer tatsächlichen späteren Übung die Befugnis zur selbstständigen Einstellung und Entlassung im Ergebnis stillschweigend einräumt, indem er in Kenntnis der die tatsächlichen Ausübung der Personalbefugnisse im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG durch den Angestellten billigt (vgl. auch BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 30; Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris; GK).

    Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG kann allerdings nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zu Grunde liegt (vgl. BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52 ff.; BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 27 ff.).

    Die Beklagte hat zwar in der Berufungsverhandlung zu Recht geltend gemacht, dass sich die Befugnis zur selbständigen Entlassung von Arbeitnehmern auch beim Fehlen einer entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag auch aus einer praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben kann, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsvertragsparteien tatsächlich Vereinbarte erlaubt (so ausdrücklich BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 30).

    Denn § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG bildet nach allgemeiner Ansicht den funktionalen Grundtatbestande des leitenden Angestellten (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 27 ff.; Urt. v. 25.10.2001 - 2 AZR 358/00, juris, Rdnr. 30 ff.; H/W/G/N/R/Rose § 5 Rdnr. 158 ff.; Richardi/Richardi § 5 BetrVG Rdnr. 226 ff.; GK/Raab § 5 BetrVG Rdnr. 170 ff.).

    Denn dies kann nur dann angenommen werden, wenn um hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen oder um die Wahrnehmung bedeutsamer Verantwortungsbereiche handelt (vgl. BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, Rdnr. 34).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO.; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Damit ist klargestellt, dass auch eine betriebsbezogene Aufgabe oder Funktion den Status eines leitenden Angestellten begründen kann (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66, zu B III der Gründe mwN).

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn die dem Angestellten nachgeordneten Mitarbeiter auch ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet betreuen (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66, zu B III der Gründe mwN - teleologische Beschränkung).

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 -BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66, zu B IV 3 b der Gründe).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66, zu IV der Gründe mwN).

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - aaO; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 101, 53) .

    Eine entsprechende Vollmacht für die Abgabe vertraglicher Erklärungen kann gleichwohl (ausdrücklich oder stillschweigend und nach § 167 Abs. 2 BGB auch formlos) bestanden und damit eine Berechtigung zur Einstellung und Entlassung im Außenverhältnis begründet haben (vgl. BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 1 der Gründe, BAGE 101, 53) .

    Damit ist klargestellt, dass auch eine betriebsbezogene Aufgabe oder Funktion den Status eines leitenden Angestellten begründen kann (vgl. BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 12; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B III der Gründe mwN, BAGE 101, 53) .

    Hiernach vermag die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG aufgeführte formale Befugnis den Status als leitender Angestellter nur zu begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (ausf. BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B III der Gründe, BAGE 101, 53; grundlegend BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 32, 381) .

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 1 ABR 23/01 BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

    Sinn und Zweck des Gesetzes verlangen eine einschränkende Interpretation, wonach formale Rechtsbefugnisse nur dann die Eigenschaft als leitender Angestellter begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutendes Aufgabengebiet zugrunde liegt (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 388; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

    Einstellungs- und Entlassungsbefugnis müssen somit kumulativ vorliegen (vgl. zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschluss vom 17. November 1983 6 AZR 291/83 juris Rn. 41; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 58; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 5 Rn. 336).

    Bei einem kleinen, abgeschlossenen Personenkreis ist jedoch erforderlich, dass die Tätigkeit der Mitarbeiter für die Aufgabenerfüllung durch die Dienststelle qualitativ wesentlich ist, weil es sich etwa um hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen oder um die Wahrnehmung bedeutsamer Verantwortungsbereiche handelt (vgl. zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 60).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Einem Personalleiter, dem vertraglich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis übertragen ist, fehlt gleichwohl die Eigenschaft als leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3, S. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn sein weisungsbefugter betrieblicher Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen ausgestattet ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 und LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12).

    Die Beschränkung der Personalkompetenz im Innenverhältnis kann sich dabei sowohl aus dem eigentlichen Vertragswerk zwischen Arbeitgeber und Angestellten, wie auch aus organisatorischen Vorgaben des Unternehmens ergeben (vgl. BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 bei juris Rn. 32).

    Mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Einstellung und Entlassung bei einem Vorgesetzten des Personalleiters dafür spricht, dass die Vorgesetztenfunktion auch das Recht umfasst, den Personalchef hinsichtlich der Einstellung und/oder Entlassung von Arbeitnehmern anzuweisen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 a.a.O.; Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10 bei juris Rn. 20 und 21 ausdrücklich auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 bei juris Rn. 37 ff).

    Auf die Frage letztendlich, ob der Einrichtungshausleiter von seiner Vorgesetztenfunktion gegenüber dem Personalchef bei personellen Maßnahmen Gebrauch gemacht hat, kann es nicht ankommen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002 a.a.O.), da die Feststellung einer Eigenschaft als leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat und nicht danach, ob im Einzelfall nach Weisungen eines Vorgesetzten die maßgebliche Personalkompetenz beschnitten ist oder nicht.

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 (13) TaBV 165/05

    Leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

    Ein Chefarzt eines Krankenhauses, der zur selbständigen Einstellung und Entlassung für den ärztlichen Bereich seiner Abteilung berechtigt ist, kann leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG sein, sofern seine Personalbefugnis von hinreichender unternehmerischer Relevanz ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69).

    Diese unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG, Beschluss vom 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32; BAG, Beschluss vom 16.04.2002 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69).

    Eine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis liegt aber nicht schon dann vor, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (BAG, Urteil vom 11.03.1982 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 28; BAG, Urteil vom 27.09.2001 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 16.04.2002 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69; Fitting, a.a.O., § 5 Rz. 335; ErfK/Eisemann, 6. Aufl., § 5 Rz. 32 m.w.N.).

    Diese erhebliche unternehmerische Bedeutung kann sich aus der Zahl der betreffenden Arbeitnehmer oder aus der Bedeutung von deren Tätigkeit für das Unternehmen ergeben (BAG, Beschluss vom 16.04.2002 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

    (b) Die Ungleichbehandlung von angestellten Wirtschaftsprüfern und Angehörigen anderer beratender Berufe, die in Arbeitsverhältnissen tätig sind, ist sachlich gerechtfertigt iSv. Art. 3 Abs. 1 GG, wenn § 45 Satz 2 WPO iVm. § 45 Satz 1 WPO einschränkend dahin ausgelegt wird, dass die Bereichsausnahme nur für angestellte Wirtschaftsprüfer mit Prokura gilt (vgl. zu der nicht ganz einheitlichen Begrifflichkeit einer teleologischen Beschränkung oder aber Reduktion des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B III der Gründe, BAGE 101, 53 [teleologische Beschränkung]; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 32, 381 [teleologische Reduktion oder einschränkende Interpretation]) .
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Er ist kein leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 25).

    Die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG notwendige Entscheidungsbeinflussung muss sich auf eine unternehmerische Leitungsaufgabe beziehen (BAG Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - NZA 2015, 40, Rz. 5; BAG Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296, Rz. 30 f.; BAG Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - NZA 2003, 56, Rz. 26).

  • LAG München, 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10

    Leitender Angestellter

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03

    Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

    Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Einstellung von leitenden Angestellten; Zustimmung/Information des Betriebsrats;

  • LAG Bremen, 15.01.2008 - 1 TaBV 15/07
  • LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18

    Anstellungsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene

  • ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04

    Chefarzt - leitender Angestellter

  • ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16

    Durchführung der Einstellung als personelle Maßnahme augrund innerbetrieblicher

  • ArbG Köln, 27.07.2022 - 9 BV 15/21
  • LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 123/18

    Leitender Angestellter - Geschäftsleitungsassistent eines Baumarkts

  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

  • ArbG Köln, 16.12.2008 - 16 BV 268/08
  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
  • LAG Köln, 29.06.2009 - 5 Sa 22/09

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hamm, 12.10.2007 - 10 TaBV 9/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wahlberechtigung und Wählbarkeit von leitenden

  • LAG Hessen, 21.03.2003 - 12 Sa 319/02
  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10

    Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2023 - 3 TaBV 4/23

    Wahlanfechtung wegen nicht ordnungsgemäßem Aushang des Wahlausschreibens -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2011 - 5 TaBV 36/10

    Leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs 3 S 2 Nr 1 BetrVG - Einstellungs- und

  • ArbG Leipzig, 15.11.2005 - 17 Ca 2088/05
  • ArbG Essen, 12.07.2017 - 4 BV 16/17
  • LAG Düsseldorf, 11.04.2003 - 9 Sa 213/03

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats

  • VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.4058

    Objektbetreuer eines Gebäudereinigungsunternehmens kein leitender Angestellter

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