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   BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01   

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BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01 (https://dejure.org/2002,1801)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 7 AZR 118/01 (https://dejure.org/2002,1801)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 (https://dejure.org/2002,1801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs durch Tarifvertrag möglich, wenn Arbeitsverhältnis zuvor außer Vollzug gesetzt war; Einschränkende Auslegung der auflösenden Bedingung eines Tarifvertrags; Beendigung durch auflösende Bedingung, wenn ...

  • Judicialis

    MTV f. d. Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer d. AUTOKRAFT Partner i. Nord. v. 3. Juli 1998 § 25 I Abs. 2; ; GG Art. 12; ; SchwbG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rentenbezug und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 114
  • NZA 2003, 620
  • BB 2003, 476
  • DB 2003, 561
  • JR 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    b) Die Regelung in § 25 I Abs. 2 Buchst. b) MTV dient, ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134), § 62 MTArb (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - ZTR 2001, 270) und § 25 II Abs. 1 TVArb Deutsche Post (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 2 der Gründe) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem im Falle einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    Andererseits will die Vorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 2 der Gründe).

    c) Allerdings gebieten Sinn und Zweck der Tarifvorschrift sowie verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine einschränkende Auslegung dahingehend, daß eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem bisherigen oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b, c, 4 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - aaO, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

    Die Schutzwirkung des § 22 SchwbG (in der bis zum 30. Juni 2001 geltenden Fassung; jetzt: § 92 SGB IX) greift zu Gunsten des Klägers nicht ein, da er weder im Zeitpunkt der Rentenantragstellung noch bei Zustellung des Rentenbescheids als Schwerbehinderter anerkannt war oder einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hatte (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 3 der Gründe).

    Der besondere Beendigungsschutz setzt jedoch voraus, daß die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers anerkannt oder zumindest ein entsprechender Antrag gestellt war (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 3 der Gründe mwN).

    Ob diese Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vorliegen müssen (vgl. GK-SchwbG-Schimanski 2. Aufl. § 22 Nr. 9), der Zeitpunkt der Rentenantragstellung ausreicht oder auf den Zugang des Rentenbescheids abzustellen ist (offengelassen von BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 3 der Gründe), kann im vorliegenden Fall offenbleiben.

    Ob einem Arbeitnehmer in einem solchen Fall der besondere Schutz des § 22 SchwbG auch dann zusteht, wenn er die Anerkennung als Schwerbehinderter nicht beantragt hat (vgl. dazu BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 4 e bb der Gründe; 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 2 der Gründe), bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    Sofern dies der Fall ist, bedürfen auflösende Bedingungen, ebenso wie Befristungen, eines sie rechtfertigenden Sachgrunds (vgl. BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 3 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 16, zu B II 1 bis 3 der Gründe mwN).

    b) Die Regelung in § 25 I Abs. 2 Buchst. b) MTV dient, ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134), § 62 MTArb (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - ZTR 2001, 270) und § 25 II Abs. 1 TVArb Deutsche Post (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 2 der Gründe) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem im Falle einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    c) Allerdings gebieten Sinn und Zweck der Tarifvorschrift sowie verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine einschränkende Auslegung dahingehend, daß eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem bisherigen oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b, c, 4 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - aaO, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

    Deshalb obliegt es dem Arbeitnehmer, der an einer Weiterbeschäftigung auch bei Bewilligung der Rente interessiert ist, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - aaO, zu A II 2 c aa der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II der Gründe).

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    Genügen die Tarifbestimmungen den Anforderungen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle, sind sie auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit vereinbar (st. Rspr., vgl. BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b aa der Gründe mwN).

    b) Die Regelung in § 25 I Abs. 2 Buchst. b) MTV dient, ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134), § 62 MTArb (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - ZTR 2001, 270) und § 25 II Abs. 1 TVArb Deutsche Post (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 2 der Gründe) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem im Falle einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    Andererseits will die Vorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 2 der Gründe).

    c) Allerdings gebieten Sinn und Zweck der Tarifvorschrift sowie verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine einschränkende Auslegung dahingehend, daß eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem bisherigen oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b, c, 4 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - aaO, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    Ob einem Arbeitnehmer in einem solchen Fall der besondere Schutz des § 22 SchwbG auch dann zusteht, wenn er die Anerkennung als Schwerbehinderter nicht beantragt hat (vgl. dazu BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 4 e bb der Gründe; 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 2 der Gründe), bedarf keiner Entscheidung.

    Auch wenn dies zugunsten des Klägers unterstellt wird, müßte nicht nur die Behinderung, sondern auch der Grad der Behinderung von mindestens 50 offenkundig sein (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - aaO, zu I 4 e bb der Gründe mwN).

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    b) Die Regelung in § 25 I Abs. 2 Buchst. b) MTV dient, ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134), § 62 MTArb (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - ZTR 2001, 270) und § 25 II Abs. 1 TVArb Deutsche Post (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 2 der Gründe) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem im Falle einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    Deshalb obliegt es dem Arbeitnehmer, der an einer Weiterbeschäftigung auch bei Bewilligung der Rente interessiert ist, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - aaO, zu A II 2 c aa der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II der Gründe).

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn ein Arbeitsverhältnis bereits außer Vollzug gesetzt ist (BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 97, 260, zu B I 2 der Gründe mwN; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BurlG § 7 Abgeltung Nr. 77, zu 2 d der Gründe).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
    Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn ein Arbeitsverhältnis bereits außer Vollzug gesetzt ist (BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 97, 260, zu B I 2 der Gründe mwN; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BurlG § 7 Abgeltung Nr. 77, zu 2 d der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Ob das Arbeitsverhältnis entgegen dem Wortlaut der Vorschrift auch dann zum Ruhen gebracht wird, wenn dem Arbeitnehmer eine Zeitrente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 SGB VI bewilligt wird, ist nicht zu entscheiden (vgl. hierzu BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17).

    Anderes ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung und Wirksamkeit tariflicher Regelung über die Beendigung oder Suspendierung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Bewilligung oder des Bezugs einer Rente nicht zu entnehmen (vgl. hierzu 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17).

    a) Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich berechtigt, Normen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erwerbsminderung des Arbeitnehmers zu vereinbaren (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17).

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Daher obliegt es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sein Interesse an der Weiterbeschäftigung im Bodendienst mitzuteilen (vgl. zum Weiterbeschäftigungsverlangen im Fall der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - zu A II 2 c aa der Gründe) .
  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 3 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 16, zu B II 2 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BA-GE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 b der Gründe).

    Das Verlangen sollte so rechtzeitig erfolgen, dass der Arbeitgeber in der Lage war zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis im Falle der Rentenbewilligung endete oder ob es fortbestand, weil eine Beschäftigungsmöglichkeit auf einem dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers entsprechenden freien Arbeitsplatz gegeben war (31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 3 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 16 , zu B II 2 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 b der Gründe).

    Das Verlangen sollte so rechtzeitig erfolgen, dass der Arbeitgeber in der Lage ist zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis im Falle der Rentenbewilligung endet oder ob es fortbesteht, weil eine Beschäftigungsmöglichkeit auf einem dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers entsprechenden freien Arbeitsplatz besteht (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01

    Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers

    Sofern sie wie Befristungen zur objektiven Umgehung kündigungsrechtlicher Vorschriften führen, bedürfen sie eines rechtfertigenden sachlichen Grundes (zu vertraglichen Vereinbarungen BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230 = EzA BGB § 620 Nr. 185, zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 658/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 14, zu 2 a der Gründe; 26. Juni 1996 - 7 AZR 674/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 12, zu II der Gründe; zu Tarifnormen BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu I 2 a der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 3 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 16, zu B II 1 der Gründe; zur Rechtslage bei nach dem 1. Januar 2001 abgeschlossenen Verträgen mit einer auflösenden Bedingung vgl. § 21 TzBfG).
  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 391/04

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Tarifvertrag, auflösende Bedingung,

    3. Entgegen dem Standpunkt des Klägers führt die teleologische Reduktion des § 59 Abs. 1 BAT, wie sie vom Bundesarbeitsgericht u.a. in der Entscheidung vom 31.07.2002 - 7 AZR 118/01 - AP Nr. 19 zu § 620 BGB Altersgrenze und den dort zitierten vorangehenden Entscheidungen näher begründet worden ist, für die hier vorliegende Fallgestaltung nicht zu dem vom Kläger angestrebten Ergebnis.

    Nach der genannten Rechtsprechung endet das Arbeitsverhältnis abweichend von der Regelung des § 59 Abs. 1 BAT nicht, wenn der Angestellte nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen noch in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen oder auf einem anderen freien Arbeitsplatz beschäftigt werden kann; weiter wird gefordert, dass der Arbeitnehmer noch vor Zustellung des Rentenbescheids vom Arbeitgeber eine entsprechende Weiterbeschäftigung verlangt hat (BAG vom 31.07.2002, a.a.O.; BAG, Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 100/03 - AP Nr. 3 zu § 81 SGB IX).

    Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer trotz Zubilligung voller Erwerbsminderung seine bisherige Tätigkeit - bzw. eine leidensgerechte Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, vgl. BAG vom 31.07.2002, a.a.O. - im Rahmen einer behinderungsbedingten Kürzung der Arbeitszeit verrichten, so geht das Recht des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf behinderungsgerechte Beschäftigung mit verkürzter Arbeitszeit gem. § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX der tariflichen Ruhens- oder Beendigungsregelung vor.

    Darüber hinaus fordert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Fällen der vorliegenden Art, dass der Arbeitnehmer, der trotz Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auf einer leidensgerechten Beschäftigungsmöglichkeit am bisherigen oder auf einem anderen freien Arbeitsplatz besteht, dass ein entsprechendes Beschäftigungsverlangen noch vor Zustellung des Rentenbescheides gestellt wird (BAG Urteil vom 31.07.2002, a.a.O.; Urteil vom 14.10.2003, a.a.O.).

  • BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld

    Daher obliegt es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sein Interesse an der Weiterbeschäftigung im Bodendienst mitzuteilen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 27; vgl. zum Weiterbeschäftigungsverlangen im Fall einer auflösenden Bedingung bei der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01  - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114 ; 9. August 2000 -  7 AZR 749/98  - zu A II 2 c aa der Gründe) .
  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Daher obliegt es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sein Interesse an der Weiterbeschäftigung im Bodendienst mitzuteilen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 27; vgl. zum Weiterbeschäftigungsverlangen im Fall der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - zu A II 2 c aa der Gründe) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Vielmehr muss der nur teilweise in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, auf Antrag nach seinem Leistungsvermögen auf einem freien, ihm zumutbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, sofern dies auch dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 108, 77; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114) .
  • LAG Sachsen, 21.07.2006 - 2 Sa 818/05

    Bestandsstreitigkeit

    Auch wenn der Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich bestimmt, ist eine tarifliche Regelung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle der Erwerbsminderung vorsieht, nach ihrem Sinn und Zweck sowie unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten dahingehend auszulegen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz, der seinem Leistungsvermögen entspricht, weiterbeschäftigt werden kann (vgl. BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 118/01 - EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 17).

    Er muss dem Arbeitgeber mitteilen, in welcher Weise unter Berücksichtigung seines Leistungsvermögens eine Weiterbeschäftigung in Betracht kommt (Arnold/Gräfl, Praxiskommentar zum TzBfG, § 14 Rdnr. 174; BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 118/01 - a. a. O.).

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 83/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 3 Sa 1544/13

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer Masseurin/Bademeisterin in einer

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 7 Sa 362/08

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung - Leistungsbeginn ab dem Zeitpunkt des

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Gewährung einer Rente wegen voller

  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03

    Betriebliche Altersversorgung, hier: Ende des Arbeitsverhältnisses bei

  • ArbG Rheine, 19.10.2012 - 1 Ca 1634/11

    Ausgleichszahlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 393/05

    Befristung: Vorliegen einer Befristungsabrede und auflösender Bedingung;

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