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   BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01   

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BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 (https://dejure.org/2002,1540)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 (https://dejure.org/2002,1540)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 (https://dejure.org/2002,1540)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich festgelegten Urlaubs bei rollierendem Arbeitszeitsystem - Verpflichtung zur Erfüllung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben während der betriebsüblichen Arbeitszeit - Bezeichnung der ...

  • bag-urteil.com

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • Judicialis

    BetrVG § 38; ; Manteltarifvertrag für den saarländischen Einzelhandel in der Fassung vom 19. September 1996 (MTV) § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Urlaubsrecht - Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich festgelegten Urlaubs bei rollierendem Arbeitszeitsystem

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsdauer für freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 251
  • NZA 2003, 1046
  • BB 2003, 1018
  • DB 2003, 1963
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).

    Geht demgegenüber der Arbeitnehmer davon aus, eine gewährte Leistung stünde ihm bereits ohnehin zu, kann nicht auf ein Angebot des Arbeitgebers geschlossen werden (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - aaO, für Zahlungen).

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    Hinsichtlich der in die Umrechnungsformel einzusetzenden Arbeitstage ist grundsätzlich - ohne Berücksichtigung von Wochenfeiertagen - davon auszugehen, daß 52 Wochen je fünf Arbeitstage haben, was 260 Arbeitstagen entspricht (Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    Für diese Verhältnismäßigkeitsrechnung ist auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO).

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Damals wurde ohne nähere Begründung angenommen, daß § 5 Abs. 2 BUrlG und die dieselbe Frage regelnden Rundungsbestimmungen in Tarifverträgen allgemein und nicht nur beim Teilurlaub für die Aufrundung von in Bruchteilen errechneten Urlaubsansprüchen heranzuziehen waren (Senat 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52 und BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - BAGE 67, 218).

    Dabei stellt die Senatsrechtsprechung grundsätzlich auf 312 Werktage im Kalenderjahr ab (14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - aaO).

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken der für das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - aaO).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Die Beklagte ist weder im Rahmen eines Erfüllungs- noch eines Schadenersatzanspruchs (dazu Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 545/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 180 mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) verpflichtet, einen Urlaubstag nachzugewähren.
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Damals wurde ohne nähere Begründung angenommen, daß § 5 Abs. 2 BUrlG und die dieselbe Frage regelnden Rundungsbestimmungen in Tarifverträgen allgemein und nicht nur beim Teilurlaub für die Aufrundung von in Bruchteilen errechneten Urlaubsansprüchen heranzuziehen waren (Senat 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52 und BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - BAGE 67, 218).
  • LAG Saarland, 28.03.2001 - 2 Sa 18/00

    Umfang des Urlaubsanspruchs bei Vollzeitbeschäftigung; Bestimmung des § 13 Abs. 4

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 28. März 2001 - 2 Sa 18/2000 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Erst in späteren Entscheidungen hat der Senat angenommen, derartige Rundungsregeln beschränkten sich auf Fälle des Teilurlaubs (9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296; 19. April 1994 - 9 AZR 478/92 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 3 = EzA BUrlG § 3 Nr. 19).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
    Tatsächlich ist auch die Urlaubsdauer beider Gruppen gleichwertig, wenn die Zahl der in Werktagen ausgedrückten Urlaubstage für die in der 5-Tage-Woche Beschäftigten durch 6 geteilt und mit 5 mal genommen wird (zur Umrechnungsformel BAG 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 - BAGE 45, 199).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92

    Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Danach vermindert oder erhöht sich der schwerbehinderten Menschen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend, wenn deren Arbeitszeit auf weniger oder mehr als fünf Tage in der Woche verteilt ist (vgl. hierzu BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 31; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 35) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Danach vermindert oder erhöht sich der schwerbehinderten Menschen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend, wenn deren Arbeitszeit auf weniger oder mehr als fünf Tage in der Woche verteilt ist (vgl. hierzu BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 31; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 35) .
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Daraus folge, dass Urlaub ein Verhinderungsgrund für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sei (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 102, 251) .
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Der 365. Tag bleibt außer Betracht, weil die Berechnungsvorschrift in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf dreizehn Wochen für ein Vierteljahr abstellt (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - aaO).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Bei Zugrundelegung des Kalenderjahres ist der Senat bei Anwendung zwar grundsätzlich von 52 Wochen und damit 364 Kalender- und 260 Soll-Arbeitstagen ausgegangen (14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52) , weil die Berechnungsvorschrift für das Urlaubsentgelt in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 3 BUrlG Rn. 42) .

    Hier ist jedoch das Jahr nach § 191 BGB mit 365 Kalendertagen und für die in der Fünf-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer mit 261 Arbeitstagen anzusetzen; denn die Tarifvertragsparteien haben in § 21 TVöD für die Bemessung der Entgeltfortzahlung auf einen anderen Referenzeitraum als auf die letzten 13 Wochen abgestellt (hierzu vgl. BAG 5. November 2002 -  9 AZR 470/01  - zu B I 3 b bb (2) der Gründe, aaO; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Das rechtfertigt sich damit, daß auch die Berechnungsvorschrift für das Urlaubsentgelt in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - nv.; Leinemann/Linck aaO § 3 Rn. 52).

    Die Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durften, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - nv.; BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).

    Geht demgegenüber der Arbeitnehmer davon aus, eine gewährte Leistung stünde ihm bereits ohnehin zu, kann nicht auf ein Angebot des Arbeitgebers geschlossen werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - nv.; BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - aaO, für Zahlungen).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 246/09

    Berechnung von Urlaubsansprüchen im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

    (2) Ist die Arbeitszeit innerhalb der Woche nicht gleichmäßig auf Arbeitstage verteilt, muss die Anzahl der Urlaubstage durch Umrechnung ermittelt werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 102, 251).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    aa) Schon der vorrangig zu berücksichtigende Wortlaut von § 7 Abschn. I Nr. 1 Satz 1 und 2, Abschn. II Nr. 1, Nr. 2 2. Var. MTV Nr. 10 macht den Zweck deutlich, für alle unterschiedlichen Arbeitszeitverteilungsmodelle eine gleichwertige, durch Urlaub ausfallende Arbeitszeit sicherzustellen (vgl. zu der Frage der Gleichwertigkeit zB Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251).

    Der von der Revision hilfsweise herangezogene Divisor von 312 Tagen bezieht sich auf die Senatsrechtsprechung zu Tarifbestimmungen, die die Urlaubsdauer anhand von Werktagen und nicht mithilfe von Kalendertagen berechnen (vgl. 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 102, 251).

    Geht der Arbeitnehmer davon aus, eine gewährte Leistung stehe ihm ohnehin aus einem anderen Rechtsgrund als betrieblicher Übung zu, darf er nicht auf ein darüber hinausgehendes Angebot des Arbeitgebers schließen (vgl. Senat 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - zu B II der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 102, 251).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    bb) Ist die Arbeitszeit innerhalb der Woche nicht gleichmäßig auf Arbeitstage verteilt, muss die Anzahl der Urlaubstage durch Umrechnung ermittelt werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 102, 251).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    a) Schon der vorrangig zu berücksichtigende Wortlaut von § 7 Abschn. I Nr. 1 Satz 1 und 2, Abschn. II Nr. 1 und Nr. 2 3. Var. MTV Nr. 10 macht den Zweck deutlich, für alle unterschiedlichen Arbeitszeitverteilungsmodelle eine gleichwertige, durch Urlaub ausfallende Arbeitszeit sicherzustellen (vgl. zu der Frage der Gleichwertigkeit zB Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251).

    Die Senatsrechtsprechung, die einen Divisor von 312 Tagen zugrunde legt, bezieht sich auf Tarifbestimmungen, die die Urlaubsdauer anhand von Werktagen und nicht mithilfe von Kalendertagen berechnen (vgl. 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 102, 251).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Angesichts des Urlaubsanspruchs des Klägers von 30 Arbeitstagen war der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen nach § 3 BUrlG, der 20 Arbeitstagen entspricht (vgl. dazu Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 38 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), bereits vor Ablauf des ersten Quartals 2001 erfüllt.
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 428/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    bb) Ist die Arbeitszeit innerhalb der Woche nicht gleichmäßig auf Arbeitstage verteilt, muss die Anzahl der Urlaubstage durch Umrechnung ermittelt werden (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 102, 251).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    a) Schon der vorrangig zu berücksichtigende Wortlaut von § 7 Abschn. I Nr. 1 Satz 1 und 2, Abschn. II Nr. 1 und Nr. 2 2. Var. MTV Nr. 10 macht den Zweck deutlich, für alle unterschiedlichen Arbeitszeitverteilungsmodelle eine gleichwertige, durch Urlaub ausfallende Arbeitszeit sicherzustellen (vgl. zu der Frage der Gleichwertigkeit zB Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251).

    Die Senatsrechtsprechung, die einen Divisor von 312 Tagen zugrunde legt, bezieht sich auf Tarifbestimmungen, die die Urlaubsdauer anhand von Werktagen und nicht mithilfe von Kalendertagen berechnen (vgl. 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 102, 251).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 427/09

    Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 429/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 425/09

    Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 219/22

    Urlaubsabgeltung - zusätzliche Urlaubsvergütung - Tarifvertragsauslegung

  • LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11

    Betriebsratstätigkeit, Zeiterfassungssystem, Betriebsvereinbarung, Freistellung

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04

    Eingruppierung einer Technikerin in der Flugsicherung

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14

    Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04

    Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - 8 Sa 12/19

    Vergütung angestellter Lehrerin für Mehrarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG München, 04.03.2010 - 2 Sa 977/08

    Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse

  • LAG Hessen, 16.03.2015 - 16 TaBV 221/14

    Freigestellte Gesamtschwerbehindertenvertreterin; Kappung von Arbeitszeitguthaben

  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Verrechnung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.2008 - 3 Sa 274/08

    Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubsdauer, Berechnung, Formel, Schichtrythmus,

  • LAG Niedersachsen, 03.09.2009 - 7 Sa 2024/08

    Arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot unabhängig von der

  • ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12

    Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer

  • ArbG Halle, 07.06.2021 - 8 Ca 1927/20

    Anspruch auf Weihnachtsgratifikation - betriebliche Übung - Vertragsauslegung

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