Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,751
BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02 (https://dejure.org/2002,751)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 10 AZR 7/02 (https://dejure.org/2002,751)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 (https://dejure.org/2002,751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer Zuwendung; Beachtung der Pfändungsgrenzen; Kündigung zum Schluß eines Kalendervierteljahres; Auslegung einer Datumsangabe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zuwendung - Rückforderung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte (TV Zuwendung) § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 394; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Gratifikation/Sondervergütung; Kündigung; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Rückforderung einer Zuwendung bei Kündigung des Arbeitnehmers "zum 1. April"; Verrechnung mit der Bruttovergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Zuwendungen durch Einbehalt von der Arbeitsvergütung ? Auslegung eines Kündigungstermins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 1
  • MDR 2003, 274
  • NZA 2003, 617
  • BB 2003, 261
  • DB 2003, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    a) Der Arbeitgeber darf ohne Rücksicht auf die Pfändungsgrenzen (§ 394 BGB iVm. §§ 850 a ff. ZPO) im Wege der Verrechnung nur Vorschüsse von der verdienten Vergütung in Abzug bringen (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73, 83 ff.).

    Entsteht die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht, ist der Vorschußnehmer verpflichtet, den erhaltenen Vorschuß dem Vorschußgeber zurückzugewähren (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - aaO mwN).

    Entfällt durch Ausscheiden des Angestellten auf eigenen Wunsch im ersten Quartal des folgenden Kalenderjahres nachträglich die Rechtsgrundlage für die geleistete Zuwendung, erhält der Arbeitgeber einen eigenen tariflichen Rückzahlungsanspruch nach § 1 Abs. 5 TV Zuwendung, der nicht als Gehaltsvorschuß ausgestaltet ist und im übrigen - um die Schutzfunktion des § 394 BGB nicht zu umgehen - auch nicht als Vorschuß ausgestaltet werden dürfte (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - aaO).

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Dazu bedarf es keiner Aufrechnungserklärung nach § 388 BGB (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1).

    Wird der Vertrag beendet, ist der Vorschuß auszugleichen; er kann mit dem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers verrechnet werden (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2001 - 6 Sa 1559/00

    Einbeziehung von auf Grund sozialversicherungsrechtlicher oder steuerrechtlicher

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2001 - 6 Sa 1559/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Geht es allein um die Auslegung einer Urkunde und scheiden besondere Umstände des Einzelfalls aus, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279; 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227).
  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Die Verpflichtung zur Rückzahlung als Vorschuß kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290; vgl. zB auch Abschnitt B § 3 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen im Einzelhandel NRW vom 20. September 1996).
  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden ist (BAG 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3 mwN).
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Kündigungstermine sind nicht einseitig disponibel (BAG 18. April 1985 - 2 AZR 197/84 - AP BGB § 622 Nr. 20 = EzA BGB § 622 nF Nr. 21), so daß die Klägerin mit einer am 17. Januar erklärten "fristgemäßen" Kündigung ihr Arbeitsverhältnis nur zum 31. März 2000 oder zum 30. Juni 2000, nicht aber zum 1. April 2000 beenden konnte.
  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
    Geht es allein um die Auslegung einer Urkunde und scheiden besondere Umstände des Einzelfalls aus, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279; 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Dabei handelt es sich vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 5 der Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung um eine konkludente (dazu BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) Aufrechnungserklärung im Prozess.
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    a) Mit Erteilung der Entgeltabrechnung für den Monat März 2017 hat die Beklagte gegenüber dem Kläger zwar hinreichend bestimmt die Aufrechnung iSv. §§ 387, 388 BGB wegen Überzahlung von Urlaubsentgelt iHv. 227, 49 Euro netto gegen das dem Kläger für den Monat März 2017 zustehende Nettoarbeitsentgelt erklärt (vgl. BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 16; 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) .
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    b) Die durch die Entgelteinbehaltungen realisierten Aufrechnungen der Beklagten (vgl. BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) verstoßen gegen das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht