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   BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01   

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BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 (https://dejure.org/2002,478)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 (https://dejure.org/2002,478)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 AZR 475/01 (https://dejure.org/2002,478)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung auf verspäteten Zugang des Kündigungsschreibens ; Grundsatz von Treu und Glauben ; Kenntnis von künftigem Zugang einer fristlosen Kündigung; Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt); Abholung bei der Postdienststelle ; Benachrichtigungsschreiben ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • Judicialis

    BGB § 130 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BAT § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Schwerbehindertenrecht; Ausschlußfristen - Unverzüglicher Kündigungsausspruch nach Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; Kündigungszugang per Postzustellung während einer Kur; Pflicht einer Arbeitnehmerin, bei ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untersuchung der Dienst- bzw. Erwerbsfähigkeit: Beharrliche Weigerung zur Beiziehung von Vorbefunden als außerordentlicher Kündigungsgrund ? Zugangsvereitelung bei zu erwartender Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 242 BGB
    Zugang einer Kündigung während Abwesenheit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verspäteter Zugang des Kündigungsschreibens

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versuche, den Zugang eines Kündigungsschreibens zu vereiteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 277
  • NZA 2003, 719
  • BB 2003, 1178
  • DB 2003, 833
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    a) Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 der Gründe; Lepke, NZA 1995, 1084, 1090; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S 72 f.).

    Die Mitwirkungspflicht bei der ärztlichen Untersuchung umfaßt auch die Verpflichtung, dem untersuchenden Arzt die fachärztlichen Vorbefunde entweder selbst zur Verfügung zu stellen oder es ihm durch eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht zu ermöglichen, die Unterlagen beizuziehen oder in sie Einsicht zu nehmen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 2 der Gründe).

    Hatte der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, so wird regelmäßig kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 b der Gründe; 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP BAT § 7 Nr. 1; Arndt/Baumgärtel ua. in: Fürst Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht GKÖD IV Recht der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst BAT § 7 Rn. 10).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    § 132 BGB gilt nur für die Erklärung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers und ist auf eine derartige Postzustellung nicht entsprechend anwendbar (BGH 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271, 276 f.).

    Wenn auch eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen, nicht besteht und der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung auch nicht ohne weiteres gehalten ist, das für ihn niedergelegte Schriftstück zeitnah abzuholen, so kann sich aus dem Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Erklärungsempfänger und der besonderen Art solcher Beziehungen doch ergeben, daß der Erklärungsempfänger, wenn er das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, sich so behandeln lassen muß, als sei es in seinen Machtbereich gelangt (BGH 3. November 1976 - VII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271 277, ff.; 26. November 1997 - VII ZR 22/97 - BHGZ 137, 205).

  • BGH, 26.11.1997 - VII ZR 22/97

    Wann ist ein Kündigungsschreiben zugegangen?

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Wenn auch eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen, nicht besteht und der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung auch nicht ohne weiteres gehalten ist, das für ihn niedergelegte Schriftstück zeitnah abzuholen, so kann sich aus dem Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Erklärungsempfänger und der besonderen Art solcher Beziehungen doch ergeben, daß der Erklärungsempfänger, wenn er das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, sich so behandeln lassen muß, als sei es in seinen Machtbereich gelangt (BGH 3. November 1976 - VII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271 277, ff.; 26. November 1997 - VII ZR 22/97 - BHGZ 137, 205).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Ein solcher Fall kann insbesondere in einem Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn etwa ein schwerbehinderter Arbeitnehmer aus dem Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle weiß, daß der Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch seinen Arbeitgeber unmittelbar bevorsteht, und er den Benachrichtigungsschein über die Postzustellung des Kündigungsschreibens tatsächlich erhält oder die Unkenntnis von dessen Zugang zu vertreten hat und er dann das Kündigungsschreiben verspätet bei der Poststelle abholt (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85 - AP SchwbG § 18 Nr. 9 = EzA SchwbG § 18 Nr. 7).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB bzw. des § 54 Abs. 1 BAT Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung vgl. 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Sie führt nicht zur Verkürzung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 380/00 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 45).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Im Bereich verhaltensbedingter Kündigungen ist der Senat von einem Dauertatbestand zB bei unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers ausgegangen und hat deshalb angenommen, die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginne frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 38 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 11).
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 512/92

    Feststellung der Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt - Verwendung des

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Gleiches gilt, wenn etwa bei der Beauftragung eines Vertrauensarztes der Arbeitnehmer mit gewichtigen Argumenten die Fachkunde des bestellten Allgemeinmediziners als Vertrauensarzt in Frage stellt und die Begutachtung durch einen Vertrauensarzt einer bestimmten Fachrichtung fordert (vgl. BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 512/92 - AP MTB II § 10 Nr. 1).
  • LAG Berlin, 17.01.1983 - 9 Sa 95/82
    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Der Vertrauensarzt iSv. § 7 Abs. 2 BAT begutachtet demgegenüber im Auftrag des Arbeitgebers in eigener Zuständigkeit den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und stützt sich dabei lediglich, soweit dies erforderlich ist, auf Vorbefunde der behandelnden Ärzte (ebenso LAG Berlin 17. Januar 1983 - 9 Sa 95/82 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 9).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB bzw. des § 54 Abs. 1 BAT Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung vgl. 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Dies steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 7. November 2002 (- 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277) .
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Sie kann je nach den Umständen geeignet sein, eine auch außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 17; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich zB aus einer ärztlichen Bescheinigung (vgl. BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364) , einer mit anderer Zielrichtung durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchung (vgl. BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 512/92 - zu II 2 der Gründe) oder aus hohen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers ggf. verbunden mit Tauglichkeitseinschränkungen während der Zeiten seiner Arbeitsfähigkeit (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 c der Gründe) ergeben.

    Anders als bei einem frei vom Arbeitgeber zu bestimmenden Arzt (zu § 3 Abs. 4 TV-N vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22; zu § 7 Abs. 2 BAT vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) werden gegenüber dem Amtsarzt in der Regel auch keine Bedenken gegen seine Fachkunde oder Unvoreingenommenheit begründet sein.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (Senat 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 -BAGE 83, 73, zu II 4 b der Gründe mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49, zu B I 3 a der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung (so setzen die Anwendbarkeit des § 132 BGB im Arbeitsrecht voraus ua.: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 103, 277; 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 -; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 43, 148; 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 b bb der Gründe; vgl. auch KR-Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115 f.) .
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04

    Zugangsvereitelung

    Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (BAG 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 -BAGE 83, 73 mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auch der Verstoß gegen eine tarif- oder einzelvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96  - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Lepke NZA 1995, 1084, 1090 ; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S. 72 f.) .

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich nicht um einen nach seinem Belieben von Fall zu Fall bestellten Arzt handelt, sondern - zumindest in größeren Unternehmen und Behörden - um einen solchen Arzt oder einen ärztlichen Dienst, der vom Arbeitgeber allgemein für derartige Begutachtungsaufgaben bestellt ist (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Hierbei kann es sich auch um einen Arzt handeln, der beim Arbeitgeber selbst angestellt ist (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b cc der Gründe, aaO) .

    Macht der Arbeitnehmer rechtzeitig vor oder während der Begutachtung begründete Bedenken etwa gegen die Fachkunde oder Unvoreingenommenheit des begutachtenden Arztes geltend, so kann es je nach den Umständen allein billigem Ermessen entsprechen, dass der Arbeitgeber einen anderen Arzt mit der Begutachtung beauftragt (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Dieser muss das Ergebnis nicht hinnehmen, es wäre vielmehr in einem gerichtlichen Verfahren vollumfänglich nachzuprüfen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - aaO) .

    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, nicht an dem von ihm bestimmten Arzt für die Untersuchung festzuhalten, kann sich nur dann ergeben, wenn der Arbeitnehmer begründete Einwände gegen ihn erhebt (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Hierbei kann insbesondere von Bedeutung sein, ob der Kläger sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum über seine Mitwirkungspflichten befand (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 103, 277) und ob er sich, wie von ihm behauptet, noch vor Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hat, sich "vom Betriebsarzt" untersuchen zu lassen, wie dieses Angebot ggf. zu verstehen war und ob es - sollte es nicht ihrem Verlangen entsprochen haben - der Beklagten zumutbar gewesen wäre, darauf einzugehen.

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Die zunächst vom Senat vertretene Auffassung, § 91 Abs. 2 SGB IX (ehemals § 18 Abs. 2 SchwbG 1979 bzw. § 21 Abs. 2 SchwbG 1986) wandle die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ab, indem an die Stelle des Ausspruchs der Kündigung die fristgerechte Einreichung des Zustimmungsantrags bei der Hauptfürsorgestelle - nunmehr: Integrationsamt - trete (22. Januar 1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9, 12), ist in der Entscheidung vom 15. November 2001 aufgegeben worden (- 2 AZR 380/00 - BAGE 99, 358, 365; nachfolgend 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277, 286).

    Nur wenn die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nach Erteilung der Zustimmung durch das Integrationsamt bereits abgelaufen ist, will § 91 Abs. 5 SGB IX dem Umstand Rechnung tragen, dass es dem Arbeitgeber regelmäßig nicht möglich ist, bis zum Ablauf der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen (Senat 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277, 286; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 4 = EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    In einem gerichtlichen Verfahren unterliegt das von einem Betriebsarzt im Rahmen einer Eignungsuntersuchung gefundene Ergebnis zur Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb einer vollumfänglichen gerichtlichen Kontrolle (im Ergebnis auch BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) .
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch nichts anderes nach den Grundsätzen aus der Entscheidung des Senats vom 7. November 2002 (- 2 AZR 475/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Nach Treu und Glauben ist es ihm dann verwehrt, sich auf den späteren tatsächlichen Zugang zu berufen, wenn er selbst für die Verspätung die alleinige Ursache gesetzt hat (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 38, juris; BAG Urteil vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 -, Rn. 24, juris).

    Hierbei kommt es darauf an, welches Verhalten vom Empfänger der Erklärung nach den Umständen des Falles verlangt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 41, juris).

    Die Rechtsgrundlage der Zugangsfiktion wird hierbei in den Geboten von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gesehen (BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 -, Rn. 15 f, juris; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 14, juris; vgl. zum Meinungsstand Staudinger/Reinhard Singer (2012) BGB § 130, Rn. 84).

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils

  • LAG Hamm, 09.06.2016 - 15 Sa 131/16

    Außerordentliche Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 4

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

  • LAG Hamburg, 08.04.2015 - 5 Sa 61/14

    Kündigung - Zugang - Einschreiben mit Rückschein - Aushändigung des Schreibens -

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 18 Sa 437/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei pflichtwidriger Unterlassung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09

    Außerordentliche Kündigung - Erwerbsunfähigkeit - Verweigerung der Begutachtung -

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung,

  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.2018 - 5 Ca 993/18

    Unzulässige Anordnung einer wiederholten Anordnung der Eignungsuntersuchung G 25

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16

    Einholen einer gutachtlichen Stellungnahme des medizinischen Dienstes der

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2017 - 3 Sa 348/17

    Außerordentliche Kündigung; Prozessbetrug; Ausschlussfrist; Zugangsvereitelung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 5 Sa 345/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Zulässigkeit -

  • LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05

    Kündigung, Vertretung

  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15

    Wahrung tariflicher Ausschlussfrist durch Klageerhebung und demnächst erfolgende

  • LAG Köln, 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07

    Untersuchung durch Amtsarzt; Abmahnung; Kündigung

  • LAG München, 17.01.2008 - 6 Sa 658/07

    Außerordentliche Kündigung

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 429/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund amtsärztlichen Gutachtens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche

  • LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20

    Wirksame Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Kündigung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2008 - 12 A 970/08

    Zulassung der Berufung - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Fristversäumnis im

  • LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07

    Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch

  • LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21

    Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des

  • LAG Hamm, 19.04.2012 - 15 Sa 248/12

    Außerordentliche Kündigung; Unwirksamkeit bei Versäumung der Frist des § 91 Abs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11602/04

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses bei Zusammentreffen einer befristeten und einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18

    Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis - Anforderungen und Folgen für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

  • OLG Bamberg, 21.05.2010 - 4 W 38/10

    Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld: Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

  • ArbG Aachen, 31.08.2017 - 2 Ca 4259/16

    Fristlose Kündigung, Abmahnung, Mindestlohn

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10
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