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   BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01   

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BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 (https://dejure.org/2002,7)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 (https://dejure.org/2002,7)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 (https://dejure.org/2002,7)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung; Freie Unternehmerentscheidung auf Gründung einer Organgesellschaft; Noch zu gründender, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Unternehmerentscheidung und neuer Betriebsteil

  • kanzlei.biz

    Gründung neuer Organgesellschaft kein Kündigungsgrund

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Ersetzung eines Betriebsteils durch eine Organgesellschaft

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Dringendes betriebliches Erfordernis - Teilbetriebsstilllegung

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Austauschkündigung, Kündigung: Rechtsmissbrauch

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; GG Art. 12

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Umstrukturierung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Teilbetriebsstillegung nach Übertragung von Dienstleistungen auf eine Service GmbH; Beibehalt der Arbeitgeberstellung der Beklagten; Betriebsübergang; gemeinschaftlicher Betrieb; konzernbezogener ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Kündigung bei rechtsmissbräuchlich gewähltem Konzept zur Kostenreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grenzen der Unternehmerentscheidung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Outsourcing in einer Klinik: Betriebsbedingte Kündigung war unwirksam

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Unternehmerentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Unternehmerentscheidung bei der betriebsbedingten Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 31
  • NJW 2003, 2116
  • ZIP 2003, 733
  • NZA 2003, 549
  • BB 2003, 1729
  • DB 2003, 946
 
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Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 -2AZR 141/99 -BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten läßt (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO mwN; Rost JbArbR Bd. 39 S 83, 86).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97- BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98- BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber mißbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (12. November 1998 -2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20 = EzA KSchG § 23 Nr. 20; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - AP aaO Nr. 21 = EzA aaO Nr. 21; vgl. auch zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94- AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 zu B I 2).

    Da § 1 Abs. 2 KSchG auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb bzw. im Unternehmen, nicht jedoch im Konzern abstellt, ist es auch - von Ausnahmetatbeständen abgesehen - nicht möglich, die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, Teilbereiche seines Betriebes stillzulegen und auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, dadurch zu ignorieren, daß bei enger wirtschaftlicher Verflechtung beider Unternehmen ohne das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs die Betriebe der beiden rechtlich selbständigen Unternehmen zusammengerechnet werden (vgl. zum sog. "Berechnungsdurchgriff im Konzern" BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - und 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 -2AZR 141/99 -BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluß rückt, um so stärkere Anforderungen werden etwa an die Darlegungslast des Arbeitgebers gestellt, der verdeutlichen muß, daß infolge der unternehmerischen Entscheidung ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 17. Juni 1999 -2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber mißbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (12. November 1998 -2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20 = EzA KSchG § 23 Nr. 20; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - AP aaO Nr. 21 = EzA aaO Nr. 21; vgl. auch zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94- AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 zu B I 2).

    Da § 1 Abs. 2 KSchG auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb bzw. im Unternehmen, nicht jedoch im Konzern abstellt, ist es auch - von Ausnahmetatbeständen abgesehen - nicht möglich, die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, Teilbereiche seines Betriebes stillzulegen und auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, dadurch zu ignorieren, daß bei enger wirtschaftlicher Verflechtung beider Unternehmen ohne das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs die Betriebe der beiden rechtlich selbständigen Unternehmen zusammengerechnet werden (vgl. zum sog. "Berechnungsdurchgriff im Konzern" BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - und 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - aaO).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97- BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98- BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Aus ihrer Unselbständigkeit folgt, daß sie nicht selbst Umsatzsteuerschuldner ist, sondern die von ihr bewirkten Umsätze dem Organträger zuzurechnen sind (BFH 15. Juli 1987 - X R 19/80 - BFHE 150, 459).
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Neben Verstößen gegen gesetzliche und tarifliche Normen (BAG 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327) zählen hierzu vor allem Umgehungsfälle.
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    In der Literatur wird im Anschluß an eine Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (18. Oktober 1976 - 3 AZR 576/75 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 5), die die Frage allerdings offengelassen hat, vertreten, ein "konzernbezogener Kündigungsschutz" könne sich auch aus Vertrauensgesichtspunkten im Fall der Selbstbindung des Arbeitgebers ergeben (vgl. hierzu auch Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - nv.).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87- BVerfGE 97, 169; 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93- BVerfGE 92, 140; 19. März 1998 - 1 BvR 10/97- NZA 1998, 587; BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87- BVerfGE 97, 169; 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93- BVerfGE 92, 140; 19. März 1998 - 1 BvR 10/97- NZA 1998, 587; BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 576/75

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2001 - 5 Sa 183/01
  • BFH, 27.08.1964 - V 101/62 U

    Beurteilung der Unselbständigkeit einer Gesellscahft

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber insoweit eine "bessere" oder "richtigere" Betriebs- oder Unternehmensstruktur vorzuschreiben (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 21; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 103, 31) .
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Diese umfasst das Recht des Arbeitgebers zu entscheiden, welche unternehmerischen Ziele er überhaupt verfolgt, aber auch die Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsorganisation (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26).

    Insoweit hat eine Missbrauchskontrolle stattzufinden, die sich daran zu orientieren hat, dass der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nicht unangemessen zurückgedrängt werden darf (vgl. zB BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zum Missbrauch einer unternehmerischen Entscheidung zur Begründung einer Kündigung, BAGE 103, 31 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Da ansonsten der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer leerlaufen würde, hat der Zweite Senat die Unternehmerentscheidung nicht nur auf Mißbrauch, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tariflichen Vorgaben überprüft (vgl. zum ganzen BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zur Überprüfung von Beendigungs- und Änderungskündigungen auf den Verstoß gegen Rechtsnormen vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, hinsichtlich der Beendigungskündigung und 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327 hinsichtlich der Änderungskündigung jeweils für die Rechtsnormen eines Tarifvertrags).
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