Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Anforderungen an die Berufungsbegründung; Umfang des Direktionsrechts bei Zuweisung einer Tätigkeit innerhalb derselben Vergütungsgruppe ohne Möglichkeit eines Bewährungsaufstiegs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umfang des Direktionsrechts im öffentlichen Dienst

Verfahrensgang

  • ArbG Bautzen, 04.03.1999 - 2 Ca 2480/98
  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 320/99
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 104, 16
  • MDR 2003, 938
  • BB 2003, 1624
  • DB 2003, 1630



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Wird zitiert von ... (75)  

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03  

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Der Berufungskläger muss im Einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BAG 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16; 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 -).
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05  

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Dem Arbeitnehmer können grundsätzlich neue Tätigkeiten nur zugewiesen werden, soweit sie den Merkmalen der Vergütungsgruppe entsprechen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14, zu II 1 der Gründe; 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 1 zu II 3 der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04  

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Hat das Arbeitsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unzutreffend sein soll; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16, 18 mwN).
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