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   BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02   

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https://dejure.org/2003,244
BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 (https://dejure.org/2003,244)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 (https://dejure.org/2003,244)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 (https://dejure.org/2003,244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens ; Heilung eines Beschlusses zur Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Abschluss der ersten Instanz; Heilung des Mangels einer Vollmacht; Charakter von Betriebsvereinbarungen; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 33; ; BetrVG § ... 77 Abs. 6; ; ZPO § 80; ; ZPO § 81; ; ZPO § 88; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 282; ; ArbGG § 83 Abs. 1a; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 87 Abs. 3; ; ArbGG § 67 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Einwand des Rechtsmißbrauchs; rechtzeitiger Beschluß des Betriebsrats - Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschlussverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ? Ausreichend wirksamer Betriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts erst unmittelbar vor erstinstanzlicher Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Krankenhausärzte: Bundesarbeitsgericht - Formale Gründe waren ausschlaggebend

  • aerzteblatt.de (Pressebericht)

    Arbeitszeit: Neue Hoffnung für Krankenhausärzte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Bereitschaftsdienst: Wer hat nun gewonnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 19
  • NZA 2004, 336
  • BB 2003, 1960
  • DB 2003, 2290
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Urteile des Europäischen Gerichtshofs wie das vom 3. Oktober 2000 (Rs. C-303/98 - [SIMAP]) zur Auslegung der Arbeitszeit-Richtlinie könnten nur die am Ausgangsverfahren beteiligten Gerichte binden.

    Auf die Fragen der Auslegung des Arbeitszeitbegriffs der Richtlinie, der Tragweite der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000 (- Rs. C-303/98 - [SIMAP]), der Vereinbarkeit des deutschen Arbeitszeitgesetzes mit den Vorgaben der Richtlinie und der möglichen unmittelbaren Geltung der Arbeitszeitrichtlinie für die Arbeitsverhältnisse der bei der Arbeitgeberin Beschäftigten kommt es nicht an (vgl. dazu BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - DB 2003, 1387 zu B IV der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Mit Erlaß des Prozeßurteils besteht keine genehmigungsfähige Rechtslage mehr; eine nachträgliche Genehmigung würde nicht den Mangel der Vollmacht beseitigen, sondern nur dem richtigen Prozeßurteil die Grundlage entziehen (BAG 18. Dezember 1964 - 5 AZR 109/64 - BAGE 17, 32; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OBG 2/83 - NJW 1984, 2149).

    Die Verwertung von Tatsachenstoff aus der Zeit vor der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts, welches das Prozeßurteil erlassen hat, - auch von insoweit neuem Vorbringen in der Rechtsmittelinstanz - ist für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen zulässig (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OBG 2/83 - NJW 1984, 2149).

  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Ein solcher Beschluß ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG 1. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 1 der Gründe; 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91 mwN; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 11 Rn. 52).

    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken; die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlußverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluß, wenn er noch vor Abschluß der ersten Instanz gefaßt wird, geheilt werden (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91; Wiese/Raab GK-BetrVG 8. Aufl. § 33 Rn. 65 f.; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 33 Rn. 57).

  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 20/70

    Rechtliche Geltung einer Betriebsvereinbarung - Betriebsrat - Verstoßes gegen

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Dieser ist gegenüber dem Antrag auf Normenkontrolle kein geeigneter Einwand (vgl. BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - BAGE 23, 122, 127).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der keinerlei Rechtswirkungen für die Zukunft mehr folgen, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nicht (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23 mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 52, 279; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31, 38; 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 - BAGE 25, 415, 417).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    § 256 ZPO ist deshalb auch im Beschlußverfahren anwendbar (BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 27 = EzA ZPO § 256 Nr. 65 mwN).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Für das Einverständnis ist es ausreichend, daß kein Mitglied der Ergänzung widersprochen hat (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2; 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Unabhängig davon, ob § 67 Abs. 3 ArbGG iVm. § 282 Abs. 1, Abs. 2 ZPO auch im Beschlußverfahren Anwendung finden kann, ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, das betreffende Vorbringen zuzulassen, nicht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar (vgl. für das Urteilsverfahren BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244; 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP TVAL II § 42 Nr. 3; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 67 Rn. 19).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
    Ob andernfalls angesichts der Bereitschaft der Arbeitgeberin, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten, ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag zu 3. bestünde und sich der hier erhobene Unterlassungsanspruch aus Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, etwa aus § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG überhaupt ableiten ließe, kann dahinstehen (ablehnend für einen möglichen Unterlassungsanspruch aus § 75 Abs. 2 BetrVG BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 29, zu B I 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90

    Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • BAG, 15.07.1986 - 1 AZR 654/84
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 81/90

    Pflicht zum Unterlassen der Anordnung von Überstunden - Wirksamkeit eines

  • LAG Hamburg, 13.02.2002 - 8 TaBV 10/01

    Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit im Krankenhaus, die zu

  • BFH, 18.05.1972 - V R 77/70

    Nachweis der Prozeßvollmacht - Revisionsverfahren - Aufhebung des Prozeßurteils -

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Als allgemeine Schranke der Rechtsausübung begrenzt er sowohl Rechtsinstitute und Rechtsnormen als auch subjektive Rechte (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - Rn. 56 mwN, BAGE 105, 19) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    (1) Ein Betriebsrat nimmt keine eigenen Rechte wahr, wenn er ausschließlich verhindern will, dass gegenüber den Arbeitnehmern Arbeitsanordnungen ergehen, deren zeitlichen Umfang er für rechtswidrig hält (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 105, 19) .
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