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   BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02   

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BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02 (https://dejure.org/2003,2051)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 3 AZR 313/02 (https://dejure.org/2003,2051)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 (https://dejure.org/2003,2051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pensionszusage als Versprechen einer Leistung der betrieblichen Altersversorgung; Voraussetzungen der betrieblichen Altersversorgung; Übernahme von Versorgungsverbindlichkeiten

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § 4 Abs. 1; ; BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz; Eintritt des Versorgungsfalles bei "technischem Rentner"; Begriff der betrieblichen Altersversorgung: Vererblichkeit von Versorgungsleistungen als Abgrenzungskriterium?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 240
  • NZA 2004, 848
  • BB 2004, 269
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Dies ergibt sich bereits daraus, daß selbst einmalige Kapitalzuwendungen und Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen können, wenn sie dem gesetzlich vorgesehenen Versorgungszweck dienen (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242, 245; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131, 135; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 10; ErfK/Steinmeyer 3. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 3).

    b) Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist demgegenüber ohne weiteres auch dann von einer insolvenzgeschützten Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgegangen, wenn das Versprochene im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Erben auszuzahlen war (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131).

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Dies ergibt sich bereits daraus, daß selbst einmalige Kapitalzuwendungen und Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen können, wenn sie dem gesetzlich vorgesehenen Versorgungszweck dienen (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242, 245; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131, 135; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 10; ErfK/Steinmeyer 3. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 3).

    b) Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist demgegenüber ohne weiteres auch dann von einer insolvenzgeschützten Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgegangen, wenn das Versprochene im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Erben auszuzahlen war (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131).

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Nur die Arbeitsverhältnisse der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs aktiven Arbeitnehmer, nicht auch die Ruhestandsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf den Betriebserwerber über (BAG 24. März 1977 - 3 AZR 649/76 - BAGE 29, 94, 98; 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut = EzA BGB § 613a Nr. 61, zu B I 2 a der Gründe; ErfK/Preis 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 69).
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Wann betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, für welche die besonderen Schutzbestimmungen des Betriebsrentengesetzes gelten, ist in § 1 Abs. 1 BetrAVG abschließend festgelegt (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 der Gründe; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - BAGE 74, 55, 58; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122): Es muß eine Leistung zum Zwecke der Versorgung versprochen worden sein; der Versorgungsanspruch muß durch eines der biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden; schließlich muß die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber erteilt worden sein.
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Wann betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, für welche die besonderen Schutzbestimmungen des Betriebsrentengesetzes gelten, ist in § 1 Abs. 1 BetrAVG abschließend festgelegt (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 der Gründe; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - BAGE 74, 55, 58; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122): Es muß eine Leistung zum Zwecke der Versorgung versprochen worden sein; der Versorgungsanspruch muß durch eines der biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden; schließlich muß die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber erteilt worden sein.
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Nur die Arbeitsverhältnisse der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs aktiven Arbeitnehmer, nicht auch die Ruhestandsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf den Betriebserwerber über (BAG 24. März 1977 - 3 AZR 649/76 - BAGE 29, 94, 98; 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut = EzA BGB § 613a Nr. 61, zu B I 2 a der Gründe; ErfK/Preis 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 69).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Ihre rechtsgeschäftliche Übernahme der Einstandspflicht für den Versorgungsanspruch der Klägerin lag außerhalb des Anwendungsbereichs des dem Schutz des beklagten Trägers der Insolvenzsicherung dienenden § 4 BetrAVG und hätte betriebsrentenrechtlich verbindlich nur mit dessen Zustimmung erfolgen können (statt aller BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, 303 f.; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 4 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 181/96

    Insolvenzschutz der Versorgungszusage eines nur mittelbar an der Gesellschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Nur wer sich als Unternehmer oder aufgrund seiner beherrschenden Stellung in einem Unternehmen selbst eine Versorgungszusage geben kann, kann den Schutz des Betriebsrentengesetzes nicht in Anspruch nehmen (zuletzt BAG 16. April 1997 - 3 AZR 869/95 - AP BetrAVG § 17 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 6; BGH 2. Juni 1997 - II ZR 181/96 - AP BetrAVG § 17 Nr. 26).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Wann betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, für welche die besonderen Schutzbestimmungen des Betriebsrentengesetzes gelten, ist in § 1 Abs. 1 BetrAVG abschließend festgelegt (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 der Gründe; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - BAGE 74, 55, 58; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 122): Es muß eine Leistung zum Zwecke der Versorgung versprochen worden sein; der Versorgungsanspruch muß durch eines der biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden; schließlich muß die Zusage aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber erteilt worden sein.
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 869/95

    Insolvenzschutz für einen Gesellschafter/Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
    Nur wer sich als Unternehmer oder aufgrund seiner beherrschenden Stellung in einem Unternehmen selbst eine Versorgungszusage geben kann, kann den Schutz des Betriebsrentengesetzes nicht in Anspruch nehmen (zuletzt BAG 16. April 1997 - 3 AZR 869/95 - AP BetrAVG § 17 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 6; BGH 2. Juni 1997 - II ZR 181/96 - AP BetrAVG § 17 Nr. 26).
  • LAG Köln, 08.03.2002 - 4 Sa 1275/01

    Betriebsübernahme; Zum Vollrecht gewordene Versorgungsanwartschaft ; Geringfügige

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    Die Vermögensbildung ist dementsprechend von der betrieblichen Altersversorgung abzugrenzen (vgl. ua. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - zu I 4 der Gründe, BAGE 105, 240).
  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04

    Begriff der Betrieblichen Altersversorgung - Wahl des Versicherungsträgers bei

    Die Erfüllung der Voraussetzungen dieser Bestimmung ist schon im Hinblick darauf zweifelhaft, ob es sich bei den von der G Versicherung vorgesehenen Leistungen im Hinblick auf die garantierte Mindestlaufzeit der Rente überhaupt um betriebliche Altersversorgung iSd. BetrAVG handelt (vgl. Senat 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 -BAGE 105, 240, 243 ff., zu I 1 und 4 der Gründe).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen

    Soweit in jüngeren Entscheidungen des BAG die Vereinbarkeit der Einräumung eines Bezugsrechts auch der Eltern und Erben mit dem Betriebsrentenrecht problematisiert wird (BAGE 105, 240 = AP Nr. 108 zu § 7 BetrAVG mit Anm Höfer; BAGE 133, 83, 87 = AP Nr. 40 zu § 17 BetrAVG, RdNr 24; BAG AP Nr. 61 zu § 1 BetrAVG; vgl auch Höfer, BetrAVG, Bd I, Stand Juni 2011, ART RdNr 92 ff; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, 5. Aufl 2010, § 1 RdNr 18) , steht dies der Annahme eines Bezugsrechts der Klägerin - als Witwe iS des § 46 SGB VI - nicht entgegen (vgl allgemein Reinecke, BB 2012, 1025, 1029) .
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    ee) Soweit nach der Rechtsprechung des Dritten Senats gemäß § 613a BGB nur die Arbeitsverhältnisse der zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges "aktiven" Arbeitnehmer übergehen (18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - BAGE 105, 240 = AP BetrAVG § 7 Nr. 108 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 68) ist mit dieser Formulierung ersichtlich nur eine Abgrenzung gegenüber den Ruhestandsverhältnissen der Betriebsrentner bezweckt, welche nicht mit übergehen.
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Ob nach der Neufassung des § 4 BetrAVG zum 1. Januar 2005 eine rechtsgeschäftliche Übertragung von laufenden Leistungen auch auf nicht im Gesetz genannte Dritte noch zulässig sein kann, wenn der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zustimmt (vgl. zu § 4 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung: BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 240; 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 54, 297; 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - zu II 4 der Gründe, BAGE 33, 234) , kann dahinstehen.
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    (1) Ein bestehendes Arbeitsverhältnis iSd. § 613a BGB liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden ist oder sich bereits im Ruhestand befindet (ständige Rspr. und herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. ua. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - BAGE 105, 240, zu II 2 a der Gründe; 23. März 2004 - 3 AZR 151/03 - AP BGB § 613a Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 22, zu II der Gründe; ErfK/Preis 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 69; Schaub ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 118 Rn. 8; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 613a Rn. 84 jeweils mwN).
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder

    Aus der Senatsentscheidung vom 18. März 2003 (- 3 AZR 313/02 - BAGE 105, 240) kann die Klägerin nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 KR 2341/20

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer Rentenleistung aus einer

    Auch nach dem Betriebsrentenrecht gehören Zeitrenten zur betrieblichen Altersversorgung (BAG, Urteil vom 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - juris, Rn. 25 m.w.N.; Höfer, a.a.O., Rn. 30).
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 191/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Ob nach der Neufassung des § 4 BetrAVG zum 1. Januar 2005 eine rechtsgeschäftliche Übertragung von laufenden Leistungen auch auf nicht im Gesetz genannte Dritte noch zulässig sein kann, wenn der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zustimmt (vgl. zu § 4 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung: BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 240; 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 54, 297; 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - zu II 4 der Gründe, BAGE 33, 234) , kann dahinstehen.
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    (1) Ein bestehendes Arbeitsverhältnis iSd. § 613a BGB liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden ist oder sich bereits im Ruhestand befindet (ständige Rspr. und herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. ua. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - BAGE 105, 240, zu II 2 a der Gründe; 23. März 2004 - 3 AZR 151/03 - AP BGB § 613a Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 22, zu II der Gründe; ErfK/Preis 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 69; Schaub ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 118 Rn. 8; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 613a Rn. 84 jeweils mwN).
  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10

    Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der

  • LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 370/09

    betriebliche Altersversorgung

  • LAG Köln, 01.08.2006 - 9 Sa 303/06

    Abgrenzung von Altersrente und sonstigen Zuwendungen bei vereinbarter

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