Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zusatzurlaub - Arbeitsschutz - giftige Stoffe

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zusatzurlaub wegen gesundheitsgefährdender Arbeiten: Begriff sonstiger giftiger Stoffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub: Auslegung eines Tarifvertrags - Begriff der giftigen Stoffe

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Auslegung des Begriffs "sonstige giftige Stoffe"

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zusatzurlaub - Arbeitsschutz - giftige Stoffe

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zusatzurlaub bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    MTArb § 49; TV-Zusatzurlaub § 1 Abs. 1 Nr. 10, § 1 Abs. 1 Nr. 11; ChemG § 3 a, § 19; GefStoffV § 4

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 105, 259
  • MDR 2004, 40
  • BB 2003, 2692 (Ls.)
  • DB 2004, 256
  • NZA-RR 2004, 31



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 671/08  

    Erschwerniszulage - Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08  

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 679/08  

    Erschwerniszulage; Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
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  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 Sa 23/07  

    Überstunde; Zuschlag; tatsächliche Arbeitsleistung; regelmäßige Arbeitszeit

    Nach ständiger, zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. BAG, Urteil vom 06.12.2006 - 4 AZR 711/05 - , Rdnr. 14; NZA-RR 2004, 31; AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG München, 19.10.2005 - 5 Sa 383/05  

    Sozialplananspruch als vertraglicher Anspruch im Sinne tariflicher Verfallklausel

    Soweit die Tarifvertragsparteien sich der juristischen Fachsprache bedienen, ist davon auszugehen, dass sie diese im Umfang der Fachsprache verwenden (BAG vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 - m. w. N.).
  • LAG Hamm, 23.04.2004 - 13 (12) Sa 1832/03  

    Überstunde Vergütung Höhe Bemessung

    Dabei ist - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen; maßgeblich ist aber auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, um so den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien zu ergründen und den beabsichtigten Sinn und Zweck der einschlägigen Tarifnorm zu ermitteln (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135; zuletzt BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 - NZA-RR 2004, 31).
  • LAG Hamm, 23.04.2004 - 13 (12) Sa 1823/03  

    Überstunde - Vergütung - Höhe - Bemessung

    Dabei ist - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen; maßgeblich ist aber auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, um so den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien zu ergründen und den beabsichtigten Sinn und Zweck der einschlägigen Tarifnorm zu ermitteln (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135; zuletzt BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 - NZA-RR 2004, 31 ).
  • LAG Nürnberg, 01.04.2011 - 8 Sa 651/10  

    Auslegung einer Tarifvereinbarung - Zahlung eines Spätöffnungszuschlags

    Sobald sich die Tarifvertragsparteien der juristischen Fachsprache bedienen, ist nämlich davon auszugehen, dass sie die entsprechenden Begriffe in der Bedeutung der Fachsprache verwenden wollen (BAG 18.03.2003, AP § 49 MTArb Nr. 1).
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