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   BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01   

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https://dejure.org/2003,2384
BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 (https://dejure.org/2003,2384)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 (https://dejure.org/2003,2384)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 (https://dejure.org/2003,2384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zusatzurlaub - Arbeitsschutz - giftige Stoffe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub aus einem Manteltarifvertrag; Maler- und Lackierarbeiten an stationierten Waffensystemen; Verrichtung gesundheitsgefährdender Arbeiten; Einstufung der verwendeten Arbeitsstoffe mit dem Gefahrensymbol "Xn" in Bezug auf die "sonstigen giftigen ...

  • Judicialis

    MTArb § 49; ; TV-Zusatzurlaub § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; TV-Zusatzurlaub § 1 Abs. 1 Nr. 11; ; ChemG § 3a; ; ChemG § 19; ; GefStoffV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub: Auslegung eines Tarifvertrags - Begriff der giftigen Stoffe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Auslegung des Begriffs "sonstige giftige Stoffe"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusatzurlaub wegen gesundheitsgefährdender Arbeiten: Begriff sonstiger giftiger Stoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 259
  • MDR 2004, 40
  • BB 2003, 2692 (Ls.)
  • DB 2004, 256
  • NZA-RR 2004, 31
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
    Dabei gilt dann die jeweils aktuelle Bedeutung (vgl. BAG 30. März 2000 - 6 AZR 636/98 - ZTR 2001, 73 zur Anwendung der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Auslegung steuerrechtlicher Begriffe).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
    Verwenden die Tarifvertragsparteien fachliche Begriffe, ist im Zweifel anzunehmen, daß das fachliche Verständnis auch für den Tarifbegriff gilt (BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • LAG Niedersachsen, 27.08.2001 - 11 Sa 105/01
    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. August 2001 - 11 Sa 105/01 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien der juristischen Fachsprache, darf davon ausgegangen werden, dass sie die verwendeten Begriffe in der Bedeutung der Fachsprache angewendet haben ( BAG 19. August 1987 - 4 AZR 128/87, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Fernverkehr; BAG 18. März 2003 - 9 AZR 691/01, AP Nr. 1 zu § 49 MTArb).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 671/08

    Erschwerniszulage - Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • LAG München, 19.10.2005 - 5 Sa 383/05

    Sozialplananspruch als vertraglicher Anspruch im Sinne tariflicher Verfallklausel

    Soweit die Tarifvertragsparteien sich der juristischen Fachsprache bedienen, ist davon auszugehen, dass sie diese im Umfang der Fachsprache verwenden (BAG vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 - m. w. N.).
  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Soweit sich die Tarifvertragsparteien der juristischen Fachsprache bedienen, ist davon auszugehen, dass sie die entsprechenden Begriffe in der Bedeutung der Fachsprache verwenden (vgl. nur BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 696/11 -Rn. 17 mwN, zitiert nach juris; 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - Rn. 21, BAGE 105, 259 ).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 Sa 23/07

    Überstunde; Zuschlag; tatsächliche Arbeitsleistung; regelmäßige Arbeitszeit

    Nach ständiger, zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. BAG, Urteil vom 06.12.2006 - 4 AZR 711/05 - , Rdnr. 14; NZA-RR 2004, 31; AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 679/08

    Erschwerniszulage; Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • LAG Sachsen, 16.05.2017 - 3 Sa 611/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gutschrift der Zeiten für die An- und Abreise zu

    Verwenden die Tarifvertragsparteien fachliche Begriffe, ist im Zweifel anzunehmen, dass das fachliche Verständnis auch für den Tarifbegriff gilt (so BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 - Rz. 24, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • LAG Hamm, 23.04.2004 - 13 (12) Sa 1832/03

    Überstunde Vergütung Höhe Bemessung

    Dabei ist - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen; maßgeblich ist aber auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, um so den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien zu ergründen und den beabsichtigten Sinn und Zweck der einschlägigen Tarifnorm zu ermitteln (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135; zuletzt BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 - NZA-RR 2004, 31).
  • LAG Thüringen, 18.05.2021 - 1 Sa 46/20

    Anspruch auf zusätzliche Betriebsrente - Ausgleich Rentenabschläge - Altersrente

    Benutzen die Tarifvertragsparteien Fachbegriffe - wie hier die Bezeichnung des Gesetzgebers im SGB VI - so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie diese Begriffe auch im Sinne der Bedeutung der Fachsprache verwenden (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.2.2003, 9 AZR 691/01, Juris Rn. 24).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2018 - 8 Sa 704/17
  • LAG Hamm, 23.04.2004 - 13 (12) Sa 1823/03

    Überstunde - Vergütung - Höhe - Bemessung

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