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   BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02   

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BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 (https://dejure.org/2003,1339)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 (https://dejure.org/2003,1339)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 (https://dejure.org/2003,1339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes; Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrages ; Befristung kann nicht auf den Gesichtspunkt der Anpassung der Erwerbstätigkeit an die Erfordernisse des Studiums gestützt werden ; Unwirksamkeit der Befristung des ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

  • Judicialis

    BeschFG 1996 § 1; ; BeschFG 1996 4; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG (1996) §§ 1 4; KSchG § 1 Abs. 1; BGB § 315
    Befristungsrecht - Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen; Abrufarbeitsverhältnis; Befristung von Eintagesarbeitsverhältnissen; Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes; Erfüllung der Wartezeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen ? Befristung von Eintagesarbeitsverhältnissen ? Abgrenzung zum Abrufsarbeitsverhältnis ? Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsverträge auf einen Tag befristet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 79
  • NJW 2003, 3649
  • MDR 2004, 100
  • NZA 2004, 40
  • BB 2004, 1004
  • DB 2003, 2391
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Erst mit der beiderseitigen Unterschrift entstand jeweils die Verpflichtung des Klägers zur Arbeitsleistung (vgl. zu einer gleichlautenden Rahmenvereinbarung: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2, zu B 1 b der Gründe).

    Denn auf die Wartezeit sind die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann anzurechnen, wenn das neueste Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (BAG 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 2, zu b der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2, zu B 3 b bb der Gründe).

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Denn auf die Wartezeit sind die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann anzurechnen, wenn das neueste Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (BAG 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 2, zu b der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2, zu B 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89

    Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Unter Beachtung des Schutzzwecks des § 1 Abs. 1 KSchG, den Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes nach Ablauf eines ununterbrochenen rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten sicherzustellen, können dabei nur kurzfristige rechtliche Unterbrechungen als unschädlich angesehen werden (BAG 14. Februar 1990 - 7 AZR 68/89 - BAGE 64, 164 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 12 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 10, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    a) Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Studenten kann sachlich begründet sein, wenn der Student dadurch die Möglichkeit erhält, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses in Einklang zu bringen (BAG 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126, zu I 3 b cc der Gründe).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Wird diesem Interesse des Studenten aber bereits durch eine entsprechend flexible Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Rechnung getragen, so kann die Befristung nicht auf den Gesichtspunkt der Anpassung der Erwerbstätigkeit an die Erfordernisse des Studiums gestützt werden (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 561/97 - BAGE 90, 103 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 206 = EzA BGB § 620 Nr. 159, zu II der Gründe).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Es ist nicht ersichtlich, daß der Kläger in diesem Zeitpunkt gerade an einer befristeten Beschäftigung bei der Beklagten interessiert gewesen wäre und ein Angebot der Beklagten auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags abgelehnt hätte (vgl. BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).
  • LAG Berlin, 22.02.2002 - 7 Sa 980/01

    Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub; Voraussetzungen des gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Februar 2002 - 7 Sa 980/01 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Anschlußberufung der Beklagten zur Feststellung der Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers bei der Beklagten am 29. Dezember 2000 und dessen unbefristeten Fortbestandes sowie zur Verurteilung zur weiteren Beschäftigung des Klägers zurückgewiesen hat.
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 683/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Student als Nachsitzwache

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
    Rahmenverträge sind auch bei arbeitsvertraglichen Beziehungen nicht ausgeschlossen (BAG 3. November 1999 - 7 AZR 683/98 - RzK I 9a Nr. 167, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe, aaO) .

    Der Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79) .

    Auch wenn dies nicht der Fall ist, unterliegen die zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvereinbarungen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle, soweit es sich um Arbeitsverhältnisse handelt (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 79) .

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Arbeitnehmer, die nur tageweise beschäftigt werden, erwerben den Urlaubsanspruch schon dann, wenn die tageweise Beschäftigung im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses erfolgt (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79).

    Aus den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Siebten Senats zu sog. Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 -AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79) ergibt sich entgegen ihrer Auffassung nichts anderes.

  • LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16

    § 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB,

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07, nach juris; BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris ).

    Dem Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen ( BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris ).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Demgegenüber ist ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 15, NZA 2012, 733; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - aaO) .

    Den Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79) .

    Auch wenn dies nicht der Fall ist, unterliegen die zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvereinbarungen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 79) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11

    Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit

    Das Landesarbeitsgericht nimmt hierzu Bezug auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - in juris; BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79 ff. = NZA 2004, 40 ff.; BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2), der es sich ausdrücklich anschließt:.

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe, aaO).

    Der Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79).

    Auch wenn dies nicht der Fall ist, unterliegen die zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvereinbarungen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle, soweit es sich um Arbeitsverhältnisse handelt (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 79).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Danach bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Rechtfertigung, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der ihm ansonsten zustehende gesetzliche Kündigungsschutz vorenthalten wird (st. Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP BeschFG 1996 § 4 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

    Danach bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Rechtfertigung, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der ihm ansonsten zustehende gesetzliche Kündigungsschutz vorenthalten wird (st. Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79 = AP BeschFG 1996 § 4 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG 31.7. 2002 AP TzBfG § 4 Nr. 2; 16.4. 2003 - 7 AZR 187/02).

    Sie sind auch bei arbeitsvertraglichen Beziehungen nicht ausgeschlossen (BAG v. 17.10.1990 - 7 ABR 66/89; 03.11.1999 - 7 AZR 683/97; 31.07.2002 - 7 AZR 181/02; 16.04.2003 - 7 AZR 187/02); vielmehr kann es durchaus sachgerecht sein, die Bedingungen der noch abzuschließenden Einzelverträge in einer Rahmenvereinbarung niederzulegen und darauf bei Abschluss der Einzelverträge jeweils Bezug zu nehmen.

    Allerdings kann der Arbeitnehmer die Befristung der Arbeitsverträge auf den einzelnen Einsatz der Befristungskontrolle zuführen (BAG 31.07.2002 a.a.O; 16.04.2003 a.a.O).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 647/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    § 12 TzBfG zwingt die Arbeitsvertragsparteien nicht, statt befristeten einzelnen Eintagesarbeitsverhältnissen ein Abrufarbeitsverhältnis zu vereinbaren (BAG, Urt. vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996; ErfKomm- Preis , 10. Aufl. 2010, § 12 TzBfG Rn. 12; Henssler in MünchKomm-BGB, 5. Aufl. 2009, § 12 TzBfG Rn. 4 m. w. N.).

    Dem Kläger wurde hierdurch nicht die Möglichkeit genommen, die Vereinbarung der einzelnen Einsätze der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zuzuführen (vgl. BAG, Urt. vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996).

  • LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsratsgröße - Mitarbeiterpool -

    Die Rahmenvereinbarungen, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträge wiedergeben, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründen, sind keine Arbeitsverträge (BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5; BAG Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - EzA § 12 TzBfG N. 1; BAG Beschluss vom 17. Okt. 1990 - 7 ABR 66/89 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 654/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10

    Arbeitnehmerstatus - Bestehen eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Rahmenvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 649/09
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 653/09
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 655/09
  • LAG Düsseldorf, 31.05.2012 - 5 Sa 496/12

    Arbeitseinsatz nach dem Konsensprinzip als befristetes Arbeitsverhältnis

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

  • LAG Köln, 11.09.2015 - 4 Ta 181/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche ... die Erben der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 310/04

    Urlaubsanspruch für arbeitnehmerähnliche Personen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 652/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

  • LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07

    Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen

  • LAG Sachsen, 25.01.2016 - 4 Ta 180/15

    Ordentlicher Rechtsweg für Feststellungsklage zur Kündigung des

  • KAG Augsburg, 10.07.2018 - 2 MV 7/17

    Anfechtung einer Mitarbeitervertretungswahl wegen angeblicher Verkennung des

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 10.07.2018 - 2 MV 7/17

    Anfechtung einer Mitarbeitervertretungswahl wegen angeblicher Verkennung des

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