Rechtsprechung
   BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,187
BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02 (https://dejure.org/2003,187)
BAG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 9 AZR 100/02 (https://dejure.org/2003,187)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 9 AZR 100/02 (https://dejure.org/2003,187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von steuerlichen Belastungen aufgrund eines Progressionsvorbehalts; Zusage der Übernahme von Steuern im Aufhebungsvertrag; Zusammenrechnung von zu versteuerndem Einkommen und Arbeitslosengeld; Überschreitung des Freibetrags

  • Judicialis

    EStG § 32a Abs. 1; ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 32b Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsauslegung - Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Aufhebungsvereinbarung; Steuern auf Übergangsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuern auf Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Übernahme der Steuern auf Übergangsleistungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 119
  • NJW 2003, 3797
  • MDR 2004, 283
  • NZA 2003, 1276
  • BB 2003, 2464
  • DB 2003, 2341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97

    Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02
    Mit der Zusage, Übergangsleistungen an den Arbeitnehmer "steuerfrei" zu erbringen, verpflichtet sich ein Arbeitgeber noch nicht, auch die steuerliche Belastung zu übernehmen, die durch den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 2 EStG verursacht wird (Bestätigung Senat 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).

    Die Beklagte lehnte diese Erstattung mit der Begründung ab, auf Grund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - (AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32) habe man im laufenden Jahr die bisherige Verfahrensweise geändert.

    In dieser Entscheidung (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32) hat der Senat für eine Zusage, das Arbeitslosengeld bis zu 90 % des früheren Nettoentgelts aufzustocken, die Übernahme einer Ausgleichspflicht des Arbeitgebers für progressionsbedingte Steuernachteile verneint.

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02
    Es kann aber Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 135; BGH 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - BB 1997, 2609).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02
    aa) Das nachträgliche Verhalten der Vertragspartner kann zwar den bei Vertragsschluß zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878, 2879).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 8/90

    Bei zeitlich befristeten Dienstverträgen ist das Übergangsgeld nach § 62 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02
    aa) Die auf Grund des Aufhebungsvertrages vom Arbeitgeber 1998 erbrachten Übergangsleistungen waren weder nach § 3 Nr. 9 und 10 EStG in der für 1998 maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 6. August 1998 steuerbefreit, noch gehörten sie zu den Entschädigungen iSd. § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG, die steuerlich als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG zu behandeln waren (vgl. BFH 18. September 1991 - XI R 8/90 - BFHE 165, 285).
  • LAG Bremen, 21.11.2001 - 2 Sa 72/01
    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 21. November 2001 - 2 Sa 72/01 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02
    Es kann aber Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 135; BGH 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - BB 1997, 2609).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Er kann aber Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 -BAGE 67, 124, 135; 29. Juli 2003 - 9 AZR 100/02 - BAGE 107, 119, 122).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Diese kann zwar den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; sie kann aber Anhaltspunkte für den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Willen der Parteien enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 37 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43; BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 100/02 - BAGE 107, 119, 122).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

    Diese Wertung durch die Berufungskammer wird durch die tatsächliche Handhabung der Anwesenheit des Klägers im Betrieb sowie durch das nachträgliche Verhalten der Vertragspartner, das Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen der Parteien enthalten kann und somit für die Auslegung von Bedeutung ist (BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89 - AP AÜG § 10 Nr. 8; BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 15; BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132), belegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht