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   BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02   

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https://dejure.org/2003,1291
BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 (https://dejure.org/2003,1291)
BAG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 (https://dejure.org/2003,1291)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 (https://dejure.org/2003,1291)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaub aus dem Vorjahr; Voraussetzung für die Übertragung von Teilurlaub eines Arbeitnehmers auf das nächste Kalenderjahr ; Notwendige Handlung des Arbeitnehmers zur Übertragung von Teilurlaub auf das nächste Kalenderjahr; Anwendbarkeit der gesetzlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilurlaub - Übertragung

  • Judicialis

    BUrlG § 5 Abs. 1a; ; BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 5 Abs. 1a § 7 Abs. 3 S. 4
    Frist zur Geltendmachung der Übertragung von Teilurlaub auf das nächste Kalenderjahr

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlangen auf Übertragung von Teilurlaub in das nächste Urlaubsjahr ? Verzicht auf Urlaubsantrag nicht ausreichend ? Änderung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilurlaub auf das komplette Folgejahr übertragbar?

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilurlaub auf das komplette Folgejahr übertragbar?

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilurlaub auf das komplette Folgejahr übertragbar?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilurlaubsübertragung rechtzeitig verlangen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Übertragen von Teilurlaub ins nächste Jahr muss der Arbeitnehmer noch im Urlaubsjahr verlangen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 7 BUrlG
    Übertragung von Teilurlaub

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_7 Abs._3 BUrlG
    Übertragung von Teilurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 124
  • MDR 2004, 283
  • NZA 2004, 385
  • BB 2003, 2691
  • DB 2003, 2602
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.03.1966 - 5 AZR 498/65

    Teilurlaubsansprüche - Wartezeit - Urlaubsanspruch - Verpflichtung des

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    Nicht ausreichend ist es, daß der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr darauf verzichtet, einen Urlaubsantrag zu stellen (insoweit Aufgabe von BAG 10. März 1966 - 5 AZR 498/65 - AP KO § 59 Nr. 2).

    Diese Regelung soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, den übertragenen Teilurlaub zusammen mit dem entstehenden Vollurlaub zu nehmen (BAG 10. März 1966 - 5 AZR 498/65 - AP KO § 59 Nr. 2; Leinemann/Linck 2. Aufl. BUrlG § 7 Rn. 183; ErfK-Dörner 3. Aufl. BUrlG § 7 Rn. 75; Fenski/Neumann BUrlG 9. Aufl. § 7 Rn. 90).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 10. März 1966 (- 5 AZR 498/65 - AP KO § 59 Nr. 2; zustimmend: Fenski/Neumann BUrlG 9. Aufl. § 7 Rn. 80) angenommen, dann wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr seinen Teilurlaub nicht geltend mache, liege ein stillschweigendes Verlangen vor, den Urlaub auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen.

  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    Soweit die Voraussetzungen der Übertragung vorliegen, bedarf es keines besonderen Verlangens des Arbeitnehmers (dazu BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).

    Weitere Voraussetzungen als das Verlangen des Arbeitnehmers fordert die Bestimmung für die Übertragung des Teilurlaubs nicht (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bedarf es keines Verlangens des Arbeitnehmers (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    Ein derartiger Antrag ist bestimmt genug (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01 - AP ZPO § 253 Nr. 37 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 157, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Aus § 9 BUrlG ergibt sich, daß Urlaub und Arbeitsunfähigkeit sich gegenseitig ausschließen (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01 - AP ZPO § 253 Nr. 37 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 157, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    Ist es deshalb nicht möglich, den Urlaub noch im Übertragungszeitraum zu nehmen und zu gewähren, geht der Urlaubsanspruch ersatzlos unter (st. Rspr. vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 545/00 - BAGE 100, 330).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 567/98

    Urlaub für Lehrkräfte an einer Lehranstalt für pharmazeutisch-technische

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch - auch zugunsten des Klägers - eine betriebliche Übung entstanden ist (vgl. zur betrieblichen Übung zB Senat 23. Februar 1999 - 9 AZR 567/98 - AP BAT § 2 SR 2 l Nr. 12).
  • LAG Hessen, 07.02.2002 - 11 Sa 1044/01

    Anforderungen an das Verlangen des Arbeitnehmers, Teilurlaub auf das gesamte

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2002 - 11 Sa 1044/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02
    In Ergänzung der vertraglichen Regelungen gelten deshalb die gesetzlichen Vorschriften, die diese Punkte regeln (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Die Parteien lösten sich damit von den gesetzlichen Vorschriften, die den Teilurlaub regeln (vgl. zu dem im umgekehrten Fall der unterbliebenen vertraglichen Regelung ergänzend heranzuziehenden Gesetzesrecht Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 107, 124).

    Die Parteien verknüpften die vertragliche Übertragungsregelung auch nicht mit einem ausdrücklichen oder konkludenten Verlangen des Arbeitnehmers, das nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG noch im Eintrittsjahr als dem Urlaubsjahr zu stellen ist (vgl. Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zu B I 2 b aa (1) der Gründe, aaO.; siehe auch 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285).

    Auf Verlangen des Arbeitnehmers, das noch im Eintrittsjahr als dem Urlaubsjahr zu äußern ist, ist ein Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG auf das - gesamte - Folgejahr zu übertragen (vgl. Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zu B I 2 b aa (1) der Gründe, BAGE 107, 124).

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) .
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Obwohl nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, soweit keine Ausnahme gilt (vgl. hierzu: BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff. mwN, BAGE 130, 119) , spätestens am 31. März der Folgejahres verfallen (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) , wird die Gesamtzahl der angesammelten Urlaubstage als bei Beendigung vorhandener Resturlaub "mit 50 % vergütet".
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05

    Urlaubsabgeltung, Übertragung, Folgejahr, Verlangen , dringende betriebliche

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bedarf es keines Verlangens des Arbeitnehmers (BAG vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - zitiert nach Juris; BAG vom 25.8.1987 - 8 AZR 118/86- zitiert nach Juris).

    (BAG a.a.O; BAG vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - zitiert nach Juris).

    Nur wenn es um eine Übertragung von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG geht, die nicht an betriebliche oder an personenenbedingte Gründe gebunden ist, hängt die Verlängerung der Anspruchsdauer vom Verlangen des Arbeitnehmers, also einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab ( BAG vom 25.8.1987,a.a.O; BAG vom 29.7.2003, a.a.O).

    Für die Voraussetzungen dieses für ihn günstigen gesetzlichen Tatbestandsmerkmals trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 29.7.2003, a.a.O).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    So ist auf Verlangen des Arbeitnehmers ein nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG entstandener Teilurlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG auf das gesamte nächste Kalenderjahr zu übertragen (vgl. hierzu Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus; der Urlaubsanspruch war während der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar (vgl. BAG, Urt. v. 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Übertragung).

    Dies ist aber bei einem Abgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAG, Urt. v. 22.10.2009 - 8 AZR 865/08 - DB 2010, 452 ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2005 - 2 Sa 384/05

    Lohnpfändung, Drittschuldnerforderungen, Unterhalt

    Dafür reicht aber jede Handlung aus, mit der er deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen (BAG Urteil vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - EzA BUrlG § 7 Nr. 111).
  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Da sich Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gegenseitig ausschließen (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Übertragung, zu B I 2 b bb (1) der Gründe ), war der Urlaubsanspruch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. September 2009 nicht erfüllbar und die Klägerin an der Urlaubsnahme gehindert.
  • LAG Berlin, 20.01.2005 - 13 Sa 2210/04

    Feststellungsinteresse; Annahmeverzug

    Dies folgt aus § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Urlaubsjahres für den Fall der Übertragung des Urlaubs nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG gewährt und genommen werden muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa nur BAG 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - EzA § 7 BUrlG Nr. 111, zu B I 2. a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 8 Sa 100/11

    Schadenersatz wegen nicht gewährten Urlaubs

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 10 Sa 437/09

    Urlaubsabgeltung - Übertragung - Teilurlaub

  • LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11

    Auslegung einer Betriebsrentenabrede

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