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   BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02   

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https://dejure.org/2003,441
BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 (https://dejure.org/2003,441)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 (https://dejure.org/2003,441)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 (https://dejure.org/2003,441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines Verzichts des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Drei-Monats-Kündigungsfrist; Konkludente Annahme eines Verzichts; Änderung eines Arbeitsvertrags in einen Teilzeitabreitsvertrag; Geltendmachung betrieblicher Gründe durch den Arbeitgeber; Besondere ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; TzBfG § 8; ; TzBfG § 22 Abs. 1; ; BGB § 130; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 187; ; BGB § 188; ; BGB § 193; ; BetrVG § 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf Drei-Monats-Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung des Teilzeitanspruchs ? Unbedingte Einhaltung der Dreimonatsfrist vor der begehrten Verringerung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit und Einstellung einer Ersatzkraft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit und Einstellung einer Ersatzkraft II

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elektriker will halbtags arbeiten - Betrieb muss zustimmen, wenn er eine Ersatzkraft einstellen kann

  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Teilzeitanspruch und entgegenstehende betriebliche Gründe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.10.2003)

    Bei Teilzeitwunsch muss Arbeitgeber auch Ersatzkraft suchen // Schulungskosten dürfen aber nicht zu hoch sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 103
  • NZA 2004, 975
  • BB 2004, 2821
  • DB 2004, 986
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Dieser Anspruch ist auf Annahme des Angebots zur Vertragsänderung gerichtet und somit auf Abgabe einer Willenserklärung (Senatsurteil vom 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - Senatsurteil vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Gründe müssen jedoch hinreichend gewichtig sein (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Das Gericht wäre nach § 139 ZPO nur dann nicht zur Aufklärung verpflichtet, sofern eine Partei bereits auf Unklarheit oder Unvollständigkeit des gegnerischen Vorbringens hingewiesen hätte (vgl. BGH 9. November 1983 - VIII ZR 349/82 - AP ZPO § 139 Nr. 5).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Wird eine Aufklärungsrüge nach § 139 ZPO erhoben, ist darzulegen, was auf eine entsprechende Frage des Gerichts vorgetragen worden wäre (BAG 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 30. November 1962 - 3 AZR 86/59 - BAGE 13, 340) und dass hierdurch die Entscheidung beeinflusst worden wäre (BAG 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP ZPO § 554 Nr. 13).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist nämlich der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ablehnung erklärt hat (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 = EzA TzBfG § 8 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Wird eine Aufklärungsrüge nach § 139 ZPO erhoben, ist darzulegen, was auf eine entsprechende Frage des Gerichts vorgetragen worden wäre (BAG 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 30. November 1962 - 3 AZR 86/59 - BAGE 13, 340) und dass hierdurch die Entscheidung beeinflusst worden wäre (BAG 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP ZPO § 554 Nr. 13).
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Wird eine Aufklärungsrüge nach § 139 ZPO erhoben, ist darzulegen, was auf eine entsprechende Frage des Gerichts vorgetragen worden wäre (BAG 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 30. November 1962 - 3 AZR 86/59 - BAGE 13, 340) und dass hierdurch die Entscheidung beeinflusst worden wäre (BAG 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP ZPO § 554 Nr. 13).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 187/86

    Auslegung von Prozeßanträgen; Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Maßgeblich ist nicht der Wortlaut eines Antrags, sondern der durch ihn verkörperte, einem objektiven Empfänger erkennbare Wille (vgl. BGH 24. September 1987 - VII ZR 187/86 - NJW 1988, 128).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Im Übrigen umfasst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur die Verteilung der Arbeitszeit, nicht aber deren Dauer (BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291).
  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 218/78
    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Dementsprechend ist die dem Antrag beigegebene Begründung (vgl. BGH 23. Januar 1980 - VIII ZR 218/78 - WM 1980, 343) sowie das sonstige Prozessvorbringen (vgl. BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 46 = EzA KSchG § 4 n.F. Nr. 61) zu berücksichtigen.
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
    Dieser Anspruch ist auf Annahme des Angebots zur Vertragsänderung gerichtet und somit auf Abgabe einer Willenserklärung (Senatsurteil vom 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - Senatsurteil vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • LAG Hamm, 27.09.2002 - 10 Sa 232/02

    Reduzierung der Arbeitszeit, entgegenstehende betriebliche Gründe, Einhaltung der

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 897/98

    Irrtümliche Entscheidung über einen anderen Streitgegenstand

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Zusätzlich ist vorzutragen, was er auf eine entsprechende Frage des Gerichts geantwortet hätte (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 -BAGE 108, 103).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Der Senat muss ihn auslegen und den für einen objektiven Empfänger erkennbaren Willen ermitteln (vgl. nur Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu A II der Gründe, BAGE 108, 103).

    § 22 Abs. 1 TzBfG verbietet nur Abweichungen zulasten des Arbeitnehmers (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 103).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Die Beklagte hat sich jedoch auf dieses Verlangen ohne Vorbehalt durch Schreiben vom 4. April 2001 eingelassen, so dass sie auf die Einhaltung der Frist verzichtet hat (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es obliegt dem Arbeitgeber sich zu bemühen, die durch die Arbeitszeitverringerung ausfallende Arbeitszeit durch Einstellung einer Ersatzkraft auszugleichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 -).

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