Rechtsprechung
   BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2081
BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02 (https://dejure.org/2003,2081)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 4 AZR 689/02 (https://dejure.org/2003,2081)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 4 AZR 689/02 (https://dejure.org/2003,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast des Arbeitgebers bei der Rückgruppierung; Korrigierende Rückgruppierung; Voraussetzung der selbstständigen Leistungen in einem Arbeitsvorgang; Definition und Abgrenzung des Begriffs des Arbeitsvorgangs

  • Judicialis

    BAT-O § 22; ; BAT-O § 23; ; Anlage 1a zum BAT-O VergGr. Vb Fallgr. 1a; ; Anlage 1a zum BAT-O VergGr. Vc Fallgr. 1a; ; Anlage 1a zum BAT-O VergGr. Vc Fallgr. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Korrigierende Rückgruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin: Hinreichende Darlegung der Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung?; Arbeitsvorgang; Merkmal "mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen", "mindestens zu ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine korrigierende Rückgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Rückgruppierung, Darlegungslast des öffentlichen Arbeitgebers, Hervorhebungsmerkmal Selbständigkeit, Maß der selbständigen Tätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 22, 23 BAT-O
    Darlegungslast des Arbeitgebers bei korrigierender Rückgruppierung (RA Dr. Peter Hantel; Neue Justiz 8/2004, S. 378-379)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 245
  • NJ 2004, 378
  • DB 2004, 1105
  • NZA-RR 2004, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Bei der korrigierenden Rückgruppierung erfüllt der Arbeitgeber seine Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er überhaupt einen Fehler bei der Bewertung der Tätigkeit(en) des Angestellten aufzeigt; vielmehr muss die Vermeidung des Fehlers zur Folge haben, dass dem Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (im Anschluss an Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die dem Arbeitnehmer mitgeteilte Vergütungsgruppe fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Bei der korrigierenden Rückgruppierung erfüllt der Arbeitgeber seine Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er überhaupt einen Fehler bei der Bewertung der Tätigkeit(en) des Angestellten aufzeigt; vielmehr muss die Vermeidung des Fehlers zur Folge haben, dass dem Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (im Anschluss an Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall darlegen muss, inwieweit ihm bei der ursprünglich vorgenommenen Eingruppierung ein Fehler unterlaufen ist (11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Bei der korrigierenden Rückgruppierung erfüllt der Arbeitgeber seine Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er überhaupt einen Fehler bei der Bewertung der Tätigkeit(en) des Angestellten aufzeigt; vielmehr muss die Vermeidung des Fehlers zur Folge haben, dass dem Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (im Anschluss an Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die dem Arbeitnehmer mitgeteilte Vergütungsgruppe fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Die Arbeitsvorgänge müssen in rechtserheblichem Ausmaß das Erfordernis selbständiger Leistungen erfüllen (18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zB ausreichend, dass ein Arbeitsvorgang, der 35 % der Arbeitszeit des Angestellten belegt, 20 % selbständige Leistungen, 7 % bezogen auf die Gesamttätigkeit erfordert (18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - aaO).

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    In einem anderen Fall hat der Senat es als ausreichend angesehen, wenn die selbständigen Leistungen in einem Arbeitsvorgang, der 51 % der Arbeitszeit des Angestellten belegt, selbständige Leistungen 13 % der gesamten Tätigkeit ausmachen (22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Die selbständigen Leistungen müssen nicht in denselben Arbeitsvorgängen gegeben sein, die auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern (vgl. Senat 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 116, zu 6 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 18.10.2002 - 9 Sa 473/02
    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2002 - 9 Sa 473/02 - aufgehoben.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall darlegen muss, inwieweit ihm bei der ursprünglich vorgenommenen Eingruppierung ein Fehler unterlaufen ist (11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02
    Unter diesen Umständen bedarf es im vorliegenden Falle zur Definition und Abgrenzung des Begriffs des Arbeitsvorgangs keines nochmaligen Rückgriffs auf die von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Tatbestandsmerkmale dieses Rechtsbegriffs (vgl. Senat 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 7).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245, 254 f.).

    Auch in der der Senatsentscheidung vom 5. November 2003 (- 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245) zu Grunde liegenden Konstellation der Wohngeldantragsbearbeitung in zwei möglichen Arbeitsvorgängen ging es nicht um die Abgrenzung von einfachen und schwierigen Sachverhalten, sondern um "Erstanträge ohne gleich liegende Vorbilder" und solche "mit einer gleich liegenden früher bearbeiteten Fallgestaltung" (aaO, S. 254).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Daher kommen die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast der korrigierenden Rückgruppierung (zB Senat 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245, 250) nicht zur Anwendung.
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245, 254 f.).

    Auch in der der Senatsentscheidung vom 5. November 2003 (- 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245) zu Grunde liegenden Konstellation der Wohngeldantragsbearbeitung in zwei möglichen Arbeitsvorgängen ging es nicht um die Abgrenzung von einfachen und schwierigen Sachverhalten, sondern um "Erstanträge ohne gleich liegende Vorbilder" und solche "mit einer gleich liegenden früher bearbeiteten Fallgestaltung" (aaO, S. 254).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Der Vortrag des Arbeitgebers bei der korrigierenden Rückgruppierung wäre allerdings dann nicht schlüssig, wenn nur ein Fehler bei der Bewertung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers aufgezeigt wird; erforderlich ist vielmehr die Darstellung, dass und warum nach irriger Tätigkeitsbewertung auch die mitgeteilte Eingruppierung fehlerhaft ist und deswegen die Bezahlung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht tarifgerecht ist (BAG 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d aa der Gründe).
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    Die Vermeidung des aufgezeigten Fehlers muss dazu führen, dass die mitgeteilte Vergütungsgruppe nicht diejenige ist, in der die Beschäftigte tarifgerecht eingruppiert war (BAG 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d der Gründe, BAGE 108, 245) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

    Das trifft vorliegend auch hinsichtlich des weiteren Erfordernisses zu, dass das Eingruppierungsergebnis berührt ist (zu dieser weiteren Voraussetzung BAG 05.11.2003 - 4 AZR 689/02 - AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 2, zu 1 d der Gründe) .
  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
    Für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen und die tatsächlichen Voraussetzungen der Richtigkeit der "neuen" niedrigeren Eingruppierung bei unveränderter Tätigkeit ist dann der Arbeitgeber darlegungsbelastet (vgl. BAG vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17; BAG vom 20.03.2013 - 4 AZR 521/11; BAG vom 05.11.2003 - 4 AZR 689/02).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 Sa 495/05

    Korrigierende Rückgruppierung - Erzieherin - Waldkindergartengruppe

    Dazu muss er, wenn sich die Angestellte auf die ihr vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die dem Arbeitnehmer mitgeteilte Vergütungsgruppe fehlt (BAG, Urteil vom 05.11.2003 - 4 AZR 689/02 -, zitiert nach Juris).
  • LAG Sachsen, 10.03.2006 - 5 (10) Sa 1000/03

    Bestehen eines Anspruchs auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a

  • LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis, deren Tätigkeit

  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 16 Sa 2112/03

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung ; Vergütungsordnung für Angestellte im

  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 16 Sa 2040/03

    Eingruppierungsanspruch einer als Stationshilfe bzw. Pflegehelferin beschäftigten

  • ArbG Hamburg, 23.11.2010 - 9 Ca 235/10

    Entlohnung nach im Arbeitsvertrag benannter Vergütungsgruppe - korrigierende

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09

    Eingruppierung nach BAT-O - korrigierende Rückgruppierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht