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   BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02   

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BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02 (https://dejure.org/2003,1222)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 5 AZR 469/02 (https://dejure.org/2003,1222)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 5 AZR 469/02 (https://dejure.org/2003,1222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Annahmeverzugslohn; Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung; Status als Arbeitnehmer

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags

  • Judicialis

    NachwG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NachwG § 3
    Ausschlußfristen; Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitteilungspflichten nach dem Nachweisgesetz ? Neu abgeschlossener Haustarifvertrag ist schriftlich mitzuteilen ? Jedoch kein gesonderter Hinweis auf enthaltene Ausschlussfrist erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussfristen und Nachweisgesetz bei neu abgeschlossenen Tarifverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 256
  • ZIP 2004, 46
  • MDR 2004, 337
  • NZA 2004, 102
  • BB 2004, 496
  • DB 2005, 112
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Insoweit gilt nichts anderes als bei einem Verstoß gegen die aus § 2 Abs. 1 NachwG folgenden Pflichten (dazu Senat 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - AP NachwG § 2 Nr. 6 = EzA NachwG § 2 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eines gesonderten Hinweises auf die Ausschlußfrist bedarf es nicht (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - AP NachwG § 2 Nr. 6 = EzA NachwG § 2 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 29. Mai 2002 - 5 AZR 105/01 - EzA NachwG § 2 Nr. 4).

    § 3 Satz 1 NachwG ist ebensowenig Schutzgesetz wie § 2 Abs. 1 NachwG (dazu Senat 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - aaO).

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00

    Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    In der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Vierten Senats vom 14. März 2001 (- 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177) hat das Bundesarbeitsgericht den Lauf der Ausschlußfrist für Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers gerade nicht erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung des Arbeitsverhältnisses beginnen lassen.

    Allein die Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlung gemäß § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB werden erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis und kein freies Mitarbeiterverhältnis ist (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Allein die Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlung gemäß § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB werden erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis und kein freies Mitarbeiterverhältnis ist (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    a) Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei ordnungsgemäßer Abwicklung fällig geworden wäre (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Eines gesonderten Hinweises auf die Ausschlußfrist bedarf es nicht (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - AP NachwG § 2 Nr. 6 = EzA NachwG § 2 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 29. Mai 2002 - 5 AZR 105/01 - EzA NachwG § 2 Nr. 4).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Eine Forderung kann daher geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen, um seine Forderung wenigstens annähernd zu beziffern (vgl. BAG 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Auf die Abrechnung kommt es für die Fälligkeit nur dann an, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche ohne die Abrechnung der Gegenseite nicht erkennen kann (BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162).
  • LAG Bremen, 04.06.2002 - 1 Sa 30/02
    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 4. Juni 2002 - 1 Sa 30/02 - und - 1 Sa 94/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
    Er wird für einen Prozeß verwendet, in dem eine Kündigung des Arbeitgebers den Streitgegenstand bildet (vgl. BAG 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 151).
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Eines gesonderten Hinweises auf die Ausschlussfrist bedürfe es nicht (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - zu I 5 c bb der Gründe, BAGE 108, 256; 23. Januar 2002 - 4 AZR 56/01 - zu 4 c der Gründe, BAGE 100, 225) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Verstößt ein Arbeitgeber gegen die in § 2 oder § 3 Satz 1 NachwG normierten Nachweispflichten, hindert ihn dies nicht, die Erfüllung eines von dem Arbeitnehmer erhobenen Anspruchs unter Berufung auf die Ausschlussfrist abzulehnen (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - zu I 5 b der Gründe, BAGE 108, 256; 17. April 2002 -  5 AZR 89/01  - zu III der Gründe, BAGE 101, 75) .

    § 3 Satz 1 NachwG ist ebenso wenig Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB wie § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - zu I 5 c cc der Gründe, BAGE 108, 256) .

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2018 - 3 Sa 144/17

    Kirchenarbeitsrecht; Dritter Weg; KAVO ; Eingruppierung; Ausschlussfristen;

    Gleichgültig ist daher, ob ein solcher Verstoß, wenn es ihn denn gäbe, dazu führen würde, dass der Arbeitgeber sich auf die ihm günstige, nicht hinreichend nachgewiesene Regelung nicht berufen könnte (§ 242 BGB) oder ob daraus lediglich ein - von dem Kläger allerdings hier ebenfalls geltend gemachter - Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB resultieren könnte (so die ständige Rechtsprechung des BAG, Urteile vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, juris, Rz. 30, 33 ff., vom 05.11.2003 - 5 AZR 469/02, juris, Rz. 40 ff. sowie vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01, juris, Rz. 20 ff.).

    Rspr., bestätigt durch BAG vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01, juris, Rz. 22 f.; BAG vom 29.05.2002 - 5 AZR 105/01, juris, Rz. 17; BAG vom 05.11.2003 - 5 AZR 469/02, juris, Rz. 43; ebenso HWK/Kliemt, 8. Auflage, § 2 NachwG Rn. 41 ff.; NK-GA/Schaub, 1. Auflage, § 2 NachwG Rn. 40; im Ergebnis ebenso, in der Begründung aber abweichend MüKoBGB/Müller-Glöge, 7. Auflage, § 611 Rn. 657 ff., 663; a.A. ErfK/Preis, 18. Auflage, § 2 NachwG Rn. 25; Linde/Lindemann, NZA 2003, 649, 653 ff.).

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 189/05

    Turboprämie" - Klageverzicht als Bedingung für Abfindung

    Dazu wäre sie nach § 3 Satz 1 NachwG verpflichtet gewesen, weil es sich bei der RaSchO nicht um eine Änderung einer bestehenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelung handelt, für die nach § 3 Satz 2 NachwG eine Befreiung von der Mitteilungspflicht gilt, sondern um eine eigenständige ergänzende Regelung, die wesentliche Vertragsbedingungen betrifft (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - BAGE 108, 256 zur Mitteilungspflicht über einen Haustarifvertrag).
  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09

    Urlaubsabgeltung

    Auch insoweit zutreffend hat das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass hier das Arbeitsverhältnis ab 01.07.1984 und damit lange vor Inkrafttreten des Nachweisgesetzes (zum 28.07.1995) bestand und der Kläger weder eine - den Vorgaben in § 2 NachwG vollständig entsprechende - Niederschrift in diesem Sinne (bis Ende September 1995) verlangt hatte (§ 4 Sätze 1 und 2 NachwG) noch eine schriftliche Mitteilungspflicht der Beklagten nach § 3 Satz 1 NachwG bestand, da auch die Vorgänger-Manteltarifverträge für den Groß- und Außenhandel in Bayern - auch derjenige, der zum Zeitpunkt der Einstellung des Klägers im Jahr 1984 galt - jeweils bereits für allgemeinverbindlich erklärt waren (weshalb danach auch keine erstmalige Tarifgeltung, mit Hinweispflicht gem. § 3 Satz 1 NachwG, bestand: BAG, U. v. 05.11.2003, 5 AZR 469/02, AP Nr. 1 zu § 3 NachwG), noch dies bei späterer Novellierung des unverändert jeweils für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrages - zumal ohne Veränderung der tradierten Ausschlussfristenregelung jetzt in § 18 MTV aktueller Fassung - erforderlich war (§ 3 Satz 2 NachwG).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist -

    Der Klägerin war zuzumuten, in dem in Bezug genommenen MTV nachzulesen und die Ausschlussfrist dort zu finden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - zu I. 5. C) bb) der Gründe m.w.N.).
  • LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09

    Allgemeinverbindlichkeiterklärung, Lohnabrechnung, Schadenersatz, Verletzung der

    Wird erstmals ein Tarifvertrag abgeschlossen, der auf ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, stellt dies eine Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen im Sinne von § 3 Satz 1 NachwG dar, da es nicht lediglich um die Änderung eines bereits auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags im Sinne von § 3 Satz 2 NachwG geht (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - AP NachwG § 3 Nr. 1, zu I 5 a bb der Gründe) .
  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

    Ein zusätzlicher gesonderter Hinweis des Arbeitgebers auf den Tarifvertrag oder die darin enthaltene Ausschlussfrist ist dabei nicht erforderlich (vgl. BAG vom 27.01.2004 - 1 AZR 148/03; BAG vom 05.11.2003 - ZTR 2004, 89; BAG vom 17.04.2002 - AP Nr. 6 zu § 2 Nachweisgesetz).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 10 Sa 73/20

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe-

    Dem Kläger war es zuzumuten, in dem in Bezug genommenen Tarifvertrag nachzulesen und die Ausschlussfrist dort zu finden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - zu I. 5. c) bb) der Gründe m.w.N.; Preis/Greiner Der Arbeitsvertrag 6. Aufl. Ausschlussfristen Rn. 57) .
  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

    Mit der Bezugnahme auf den BAT ist auch die Ausschlussfrist des § 70 BAT wirksam vereinbart worden (vgl. dazu BAG, Urteil vom 05.11.1963 - 5 AZR 136/63, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf den Tarifvertrag; Urteil vom 05.11.2003 - 5 AZR 469/02, NZA 2004, 102).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2014 - 5 Sa 230/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

  • LAG Köln, 11.09.2009 - 4 Sa 579/09

    Schadensersatzanspruch für verfallene Forderung wegen Verstoßes des Arbeitgebers

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