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   BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03   

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BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03 (https://dejure.org/2004,925)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 9 AZR 393/03 (https://dejure.org/2004,925)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 (https://dejure.org/2004,925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag; Betriebsvereinbarung für das betriebliche Vorschlagswesen; Verstoß gegen das Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit; Überprüfung eines Schiedsgutachtens auf grobe Unbilligkeit; Verbesserungsvorschlag im Bereich der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 12; ; ArbNErfG § 20 Abs. 2; ; BGB § 317; ; BGB § 319; ; ArbGG § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des betrieblichen Vorschlagswesens; Prozessrecht - Betriebsvereinbarung über paritätische Kommissionen für betriebliches Vorschlagswesen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge: Entscheidungen nur beschränkt gerichtlich überprüfbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Paritätische Kommissionen für betriebliches Vorschlagswesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Paritätische Kommissionen für betriebliches Vorschlagswesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 193
  • MDR 2004, 816
  • NZA 2004, 994
  • DB 2004, 1049
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Die GBV weist damit den mit der Entscheidung über die Prämierung befassten Ausschüssen eine Stellung zu, die der eines Schiedsgutachters, der über die bestimmten Voraussetzungen eines Anspruches verbindlich zu entscheiden hat, entspricht (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1).

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 - 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 - 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats: 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat auch die Leistungsbeurteilung an: 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; aA zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).

    Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens und damit auch die Mehrheitsentscheidung der hinsichtlich des betrieblichen Vorschlagswesens geschaffenen paritätischen Kommissionen, wie der BVW-Ausschuss eine darstellt, ist nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB auf grobe Unbilligkeit sowie auf Verstöße gegen die zugrunde liegenden Vorschriften überprüfbar (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff.).

    Die Entscheidung ist inhaltlich grob unbillig, wenn sich die Unrichtigkeit jedermann oder wenigstens dem sachkundigen unbefangenen Beobachter unmittelbar aufdrängt (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - aaO; 31. Januar 1979 - 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 ff.).

    Die Unbeachtlichkeit kann sich auch aus Verstößen gegen die der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahrensregeln ergeben (dazu BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO), sofern diese das Ergebnis beeinflusst haben können.

    Soweit der Zehnte Senat (22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1) eine Kurzbegründung der dort entscheidenden tariflich eingerichteten paritätischen Kommission unbeanstandet gelassen hat, beruhte dies auf den Besonderheiten des Einzelfalles.

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 934/78

    Tarifvertrag - Dienstunfähigkeit - Feststellung durch Arzt - Lohntarifvertrag der

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Sie führt zur entsprechenden Anwendung der §§ 317 ff. BGB (BAG 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 38 ff.; ebenso selbst bei prozessrechtlichem Verständnis der Abrede BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff.; im Ergebnis ebenso BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 -).

    Darin liegt kein unzulässiger Eingriff in materielle Rechte (dazu BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff. und 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 38 ff.).

    Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens und damit auch die Mehrheitsentscheidung der hinsichtlich des betrieblichen Vorschlagswesens geschaffenen paritätischen Kommissionen, wie der BVW-Ausschuss eine darstellt, ist nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB auf grobe Unbilligkeit sowie auf Verstöße gegen die zugrunde liegenden Vorschriften überprüfbar (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff.).

    Die Entscheidung ist inhaltlich grob unbillig, wenn sich die Unrichtigkeit jedermann oder wenigstens dem sachkundigen unbefangenen Beobachter unmittelbar aufdrängt (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - aaO; 31. Januar 1979 - 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 ff.).

    Dem steht die grobe Unbilligkeit des Verfahrens gleich, insbesondere wenn Feststellungen nicht nach den Regeln der Fachkunde getroffen werden (vgl. BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365, 373, 374; 31. Januar 1979 - 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 ff., jeweils für ärztliche Kunst).

  • BAG, 16.10.1957 - 4 AZR 257/55
    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Sie führt zur entsprechenden Anwendung der §§ 317 ff. BGB (BAG 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 38 ff.; ebenso selbst bei prozessrechtlichem Verständnis der Abrede BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff.; im Ergebnis ebenso BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 -).

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 - 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 - 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats: 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat auch die Leistungsbeurteilung an: 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; aA zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).

    Darin liegt kein unzulässiger Eingriff in materielle Rechte (dazu BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff. und 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 38 ff.).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 175/99

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Sie führt zur entsprechenden Anwendung der §§ 317 ff. BGB (BAG 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 38 ff.; ebenso selbst bei prozessrechtlichem Verständnis der Abrede BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff.; im Ergebnis ebenso BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 -).

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 - 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 - 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats: 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat auch die Leistungsbeurteilung an: 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; aA zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).

    Zudem überträgt § 20 Abs. 2 ArbNErfG die "Behandlung technischer Verbesserungsvorschläge", soweit sie - wie hier - nicht unter das ArbNErfG fallen, der "Regelung durch ... Betriebsvereinbarung" (für die Zulässigkeit von Schiedsgutachterklauseln im Sozialplan auch BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 -).

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer auch unabhängig vom Bestehen eines betrieblichen Vorschlagswesens für verwertete Verbesserungsvorschläge einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat, wenn darin eine echte Sonderleistung gesehen werden kann (dazu BAG 28. April 1981 - 1 ABR 21/78 - und 30. April 1965 - 3 AZR 291/63 - BAGE 17, 151 ff.).

    Einem Arbeitnehmer steht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein betriebliches Vorschlagswesen eingeführt hat, für tatsächlich von ihm verwertete Verbesserungsvorschläge ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu (BAG 28. April 1981 - 1 ABR 21/78 -).

  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63

    Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer auch unabhängig vom Bestehen eines betrieblichen Vorschlagswesens für verwertete Verbesserungsvorschläge einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat, wenn darin eine echte Sonderleistung gesehen werden kann (dazu BAG 28. April 1981 - 1 ABR 21/78 - und 30. April 1965 - 3 AZR 291/63 - BAGE 17, 151 ff.).

    Ansprüche kommen nach Treu und Glauben zur Vergütung für eine besondere Leistung des Arbeitnehmers in Betracht, die über die übliche Arbeitsleistung hinausgeht und dem Arbeitgeber einen nicht unerheblichen Vorteil bringt (BAG 30. April 1965 - 3 AZR 291/63 - BAGE 17, 151 ff.).

  • BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 378/77

    Arbeiter der Deutschen Bundesbahn - Dienstunfähigkeit - Bahnarzt -

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Die Entscheidung ist inhaltlich grob unbillig, wenn sich die Unrichtigkeit jedermann oder wenigstens dem sachkundigen unbefangenen Beobachter unmittelbar aufdrängt (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - aaO; 31. Januar 1979 - 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 ff.).

    Dem steht die grobe Unbilligkeit des Verfahrens gleich, insbesondere wenn Feststellungen nicht nach den Regeln der Fachkunde getroffen werden (vgl. BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365, 373, 374; 31. Januar 1979 - 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 ff., jeweils für ärztliche Kunst).

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Dies widerspräche dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgebot (§ 9 Abs. 1 ArbGG; ebenso für den Bereich der ausnahmsweise nach § 101 ArbGG zulässigen durch Tarifvertrag geschaffenen Schiedsgericht: BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - AP ArbGG 1979 § 110 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 110 Nr. 1; aA für die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit: BGH 27. Juni 2001 - VIII ZR 235/00 - NJW 2001, 3775 ff.).
  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Dies widerspräche dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgebot (§ 9 Abs. 1 ArbGG; ebenso für den Bereich der ausnahmsweise nach § 101 ArbGG zulässigen durch Tarifvertrag geschaffenen Schiedsgericht: BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - AP ArbGG 1979 § 110 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 110 Nr. 1; aA für die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit: BGH 27. Juni 2001 - VIII ZR 235/00 - NJW 2001, 3775 ff.).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
    Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kann hier mangels gegenteiligen Vortrags der Parteien unterstellt werden (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44 ff.).
  • LAG München, 11.02.2003 - 6 Sa 94/01
  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 127/78

    Paritätische Kommission - Gehaltsfestsetzung nach Punktbewertung -

  • BAG, 11.07.1958 - 1 AZR 366/55

    Zulassung der Revision - Bindungswirkung für Revisionsgericht - Schiedsverfahren

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 151/84
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 26/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege -

    Der Schiedsspruch muss nachvollziehbar sein und darf insofern auch nicht lückenhaft hinsichtlich der Tatsachenfeststellung der Schiedsperson sein (vgl dazu BAG Urteil vom 20.1.2004 - BAGE 109, 193, Juris RdNr 35) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 25/15 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Der Schiedsspruch muss nachvollziehbar sein und darf insofern auch nicht lückenhaft hinsichtlich der Tatsachenfeststellung der Schiedsperson sein (vgl dazu BAG vom 20.1.2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193 - Juris RdNr 35) .
  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst dann vor, wenn der dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale - etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe - übertragen wird (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 109, 193) .

    Verfahrensfehler sind beachtlich, wenn sie sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben können; die Entscheidung ist dann unverbindlich (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193) .

    Die Entscheidung soll dabei betriebsnah und fachkundig durch Personen erfolgen, denen die betrieblichen Verhältnisse bekannt und die mit den jeweiligen Sachverhalten vertraut sind (vgl. zu diesem Aspekt unter anderem Blickwinkel: BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 d der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193) .

    Nur so kann die Kommissionsentscheidung gegenüber den Arbeitsvertragsparteien überzeugend wirken und nur so ist es dem Gericht möglich festzustellen, ob die Entscheidung grob unrichtig ist (BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 d der Gründe mwN; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe mwN, BAGE 109, 193) .

    Einer nochmaligen Überprüfung durch die Schiedsgutachterstelle steht grundsätzlich das arbeitsgerichtliche Beschleunigungsgebot des § 9 ArbGG entgegen (vgl. BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 e der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B II der Gründe, BAGE 109, 193) .

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