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   BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03   

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https://dejure.org/2004,471
BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03 (https://dejure.org/2004,471)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 AZR 521/03 (https://dejure.org/2004,471)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 (https://dejure.org/2004,471)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer; Statthaftigkeit der Insolvenzfeststellungsklage; Vertrauen auf die Richtigkeit einer Steuerfestsetzung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    InsO § 179 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 1; ; EStG § 42d; ; EStG § 42e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträglicher Lohnsteuerabzug vom Arbeitsentgelt - Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern; Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückforderung von nachentrichteter Lohnsteuer

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Nachentrichtete Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 131
  • NJW 2004, 3588
  • ZIP 2004, 1867
  • MDR 2004, 1361
  • NZA 2004, 1274
  • BB 2004, 2248
  • DB 2004, 2272
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88

    Abfindung: Unterwerfung unter Lohnsteuerpflicht bei unrichtiger Auskunft des

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Beim Einbehalt und der Abführung der Lohnsteuer erfüllt der Arbeitgeber jedoch eine fremde Schuld (Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309; BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73 ).

    Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, die abzuführende Lohnsteuer richtig zu berechnen (Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309).

  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82

    Verfall der Lohnsteuererstattungsforderung infolge Ablaufes der tariflichen

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (BAG 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - BAGE 26, 187; 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - BAGE 31, 236, 238 ; 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222 ).

    Im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222, 227).

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Etwas anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP BGB § 670 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2; Senat 19. Dezember 1963 - 5 AZR 174/63 - BAGE 15, 168).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Etwas anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP BGB § 670 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2; Senat 19. Dezember 1963 - 5 AZR 174/63 - BAGE 15, 168).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Hierbei handelt es sich um eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BGH 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 - ZIP 2003, 2379; 21. Februar 2000 - II ZR 231/98 - ZIP 2000, 705).
  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (BAG 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - BAGE 26, 187; 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - BAGE 31, 236, 238 ; 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222 ).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Beim Einbehalt und der Abführung der Lohnsteuer erfüllt der Arbeitgeber jedoch eine fremde Schuld (Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309; BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73 ).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Es ist entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350).
  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (BAG 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - BAGE 26, 187; 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - BAGE 31, 236, 238 ; 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 22 Sa 124/00

    Geldwerter Vorteil - Anspruch des Arbeitgebers auf Zahlung der von ihm an den

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 17. Juli 2003 - 22 Sa 124/00 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Dabei muss er - auch im Verhältnis zum Arbeitnehmer als dem eigentlichen Steuerschuldner (vgl BAG Urteil vom 16.6.2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB) - Lohnbestandteile richtig einordnen.
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Danach müsste der Arbeitgeber mögliche Erstattungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer durchsetzten (vgl. dazu BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 9 = EzA EStG § 42d Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    Etwas anderes gilt nur, wenn der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

    Für den Erstattungsanspruch ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Steuerforderung freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheids der Finanzbehörde erfüllt (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - aaO) .

    Eine Nettolohnabrede oder Anhaltspunkte für einen in anderer Weise zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien, dass in ihrem Verhältnis - anders als üblich - der Arbeitgeber die Steuerlast tragen sollte, hat der hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 131) nicht aufgezeigt.

    d) Ein dem Erstattungsanspruch aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenzuhaltender Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Versteuerung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 17; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 111, 131) , steht dem Beklagten nicht zu.

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